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Ausschluss Behinderter von Wahlen ist verfassungswidrig | Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Wahlrecht von Betreuten

Hamburg, den 21. Februar 2019 – Menschen, die auf eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht heute veröffentlicht.