BdB-Länderrat beschließt Resolution zur Rettung von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen
- Betreuungsreform
- Vergütung
Mit der Resolution fordert der Länderrat den Gesetzgeber auf,
- durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich das wirtschaftliche Überleben der Betreuungslandschaft zu sichern
- und unverzüglich das dafür nötige Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen.
Infolge der Preisexplosion bei Energie und Mobilität sowie Sach- und Mietkosten und der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sind Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen existenziell bedroht. „Wenn Bund und Länder jetzt nicht handeln, werden viele Berufsbetreuer*innen ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Die rechtliche Betreuung in Deutschland droht zu kollabieren“, sagt BdB-Vorsitzender Thorsten Becker.
Die gestiegenen Kosten könnten weder aufgefangen noch weitergeben werden, so Thorsten Becker. Und da der BdB kein Tarifpartner ist, kann er auch keine höhere Vergütung aushandeln: „Unter diesen Umständen können wir zentrale Ziele der Betreuungsrechtsreform 2023 nicht erreichen – wie die Sicherung der Qualität in der Betreuung und die weitere Stärkung der Selbstbestimmung der Klient*innen. Das ist fatal!“
Die Betreuervergütung war 2019 erhöht worden. Die aktuelle BdB-Mitgliederbefragung, deren Ergebnisse auf dem Länderrat vorgestellt wurden, belegt, dass die angekündigte Vergütungserhöhung von 17 Prozent nicht erreicht worden ist. Für die Studie wurden die zwei meistgenutzten Arbeitsprogramme der Berufsinhaber*innen ausgewertet. Thorsten Becker: „Von den geplanten 17 Prozent sind im Mittel nur 12,3 Prozent tatsächlich angekommen. Ein deutliches Defizit!“
Hinzu komme, dass der Gesetzgeber bei der Kalkulation der Betreuungspauschalen vorausschauend eine erwartete Tarifsteigerung von nur 2 Prozent eingerechnet hatte, so Becker: „Betrachten wir jedoch die Inflationsentwicklung seit 2019 sowie die aktuellen Kostenexplosionen, reden wir mittlerweile aber von Kostensteigerungen im zweistelligen Prozentbereich. Industrie und Gewerbe können die Kostenentwicklungen zumindest teilweise auffangen oder weitergeben. Dies ist Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen nicht möglich.“
Der BdB wird die Resolution nun den Justizministerien des Bundes und der Länder sowie Bundes- und Landtagsabgeordneten und anderen Entscheidungsgrägern übergeben. Thorsten Becker: „Wir hoffen, dass die Politik ins Handeln kommt. Wir brauchen eine Lösung. Jetzt!“
Den vollständigen Text der Resolution können Sie hier herunterladen.
Aktionsplan zur Vergütung beschlossen
Der Länderrat hat in seiner Sitzung Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans zur Vergütung für die Jahre 2022 bis 2025 beschlossen. Unter dem Arbeitstitel „Betreuungsreform 2023 - Wer Qualität will, muss auch Qualität bezahlen!“ will der Verband eine Umsetzung der Vergütungserhöhung bis 2025 sowie eine vorgezogene Dynamisierung erreichen. Auf Basis der Ergebnisse der Studie plant der BdB eine großanlegte Kampagne. Geplant ist eine Reihe unterschiedlicher Formate wie politische Gespräche, Informationsveranstaltungen und Präsentationen, regionale Aktivitäten sowie Mitmachaktionen für Mitglieder. Offizieller Start der Kampagne wird im Mai 2023 auf der BdB-Jahrestagung sein.
Organisationsentwicklung der Landesgruppen
Zudem hat der Länderrat in seiner Sitzung beschlossen, ein Projekt zur Organisationsentwicklung der Landesgruppen einzusetzen. Die Professionalisierung und Unterstützung der Landesgruppenarbeit hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Mit dem Projekt soll den zunehmenden Gestaltungsmöglichkeiten sowie der zunehmenden Komplexität der Landesvorstandsarbeit Rechnung getragen werden und dort gebündelt folgende Themen weiterentwickelt werden: Regionale Netzwerke, Organisation der Landesgruppen-Vorstandsarbeit, Organisationsportal der Landesgruppen und Verwaltungskräfte in den Landesgruppen.