Betreuerin Andrea Schwin-Haumesser im Gespräch mit Klienten
Von Beginn an gut beraten

Berufsbetreuer*in werden

Sie haben als Berufsbetreuer*in gerade begonnen oder wollen sich als rechtliche*r Betreuer*in selbstständig machen? Dann sind Sie beim BdB genau richtig. Der BdB ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung.

Der BdB ist mit mehr als 8.000 die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. 
Er bietet Ihnen eine kollegiale Heimat und zahlreiche Service- und Beratungsleistungen: Berufseinsteiger*innen beraten wir in Zusammenarbeit mit unserem Tochterunternehmen ipb zur Existenzgründung und Tragfähigkeitsbescheinigung sowie zu weiteren wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Eine individuelle Beratung können unsere Mitglieder in Anspruch nehmen. Zudem beantworten wir Ihnen auf dieser Seite bereits viele wichtige Fragen für den Einstieg in den Beruf. 

Services für Berufseinsteiger*innen:

Bei unserer telefonischen Erstberatung erhalten Sie weiterführende Informationen zum Berufseinstieg sowie zu allen wichtigen Anlaufstellen und Services. Die Erstberatung ist für alle kostenfrei. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9-12 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14-17 Uhr. 

BdB-Geschäftsstelle

Tel. 040 3862903-0

E-Mail: info(at)bdb-ev(dot)de

Wenn Sie speziell Fragen zur Existenzgründung als Berufsbetreuer*in und/oder zu Fortbildungsangeboten für Berufseinsteiger*innen haben, nutzen Sie gerne die Telefonsprechstunde unseres Weiterbildungsinstitutes ipb, die immer montags von 10 bis 12 Uhr unter folgender Telefonnummer stattfindet: 040 53 00 850-09.

Berufseinsteiger*innen im BdB können sich an unsere telefonische Fachberatung  wenden. Hier erhalten Sie im vertraulichen Gespräch Antworten auf Ihre fachlichen und unternehmerischen Fragen.

Existenzgründungsberatung:

Die Prüfung der Businesspläne und Geschäftsideen erfolgt im Rahmen einer Existenzgründungsberatung, die das Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung ipb gGmbH als Tochtergesellschaft des BdB im Auftrag des Verbandes durchführt.

Die Wahrnehmung der Existenzgründungsberatung ist bindend erforderlich, um eine Tragfähigkeitsbescheinigung vom BdB zu erhalten.

Kosten:

  • Für BdB-Mitglieder kostet die Existenzgründungsberatung 69,79 Euro (inkl. 19% MwSt.).
  • Die Kosten für die Existenzgründungsberatung ohne Mitgliedschaft betragen 259,- Euro (inkl. 19% MwSt.). Falls Sie innerhalb von 12 Monaten nach Inanspruchnahme der Beratung durch das ipb in den BdB e.V. eintreten, ist Ihre Mitgliedschaft im ersten Kalenderjahr beitragsfrei: Sowohl der Mitgliedsbeitrag als auch die Aufnahmegebühr werden mit den Kosten für die Existenzgründungsberatung verrechnet.  Bitte kontaktieren Sie vor Eintritt in den BdB die Mitgliederverwaltung unter info(at)bdb-ev(dot)de und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis an das ipb ein. Anschließend können Sie in der Online-Geschäftsstelle Ihren Mitgliedsantrag ausfüllen.

Ansprechpartnerin für die Existenzgründungsberatung:

Vincent Immer 

Tel. 040 53 00 850-22

E-Mail: vincent.immer(at)ipb-weiterbildung(dot)de

Weitere Informationen zur Existenzgründungsberatung des ipb

Ausstellung von Tragfähigkeitsbescheinigungen:

Der BdB ist offiziell als „fachkundige Stelle“ anerkannt und stellt Existenzgründer*innen nach Prüfung der Businesspläne und Geschäftsideen sogenannte Tragfähigkeits­bescheinigungen aus. Diese benötigen Sie z.B., um Zuschüsse der Arbeitsagentur zu erhalten.

Um eine Tragfähigkeitsbescheinigung vom BdB zu erhalten, ist die Wahrnehmung der Existenzgründungsberatung und damit die Prüfung von Businessplan und Geschäftsberechnung durch die ipb gGmbH bindend erforderlich.

Ansprechpartnerin für Tragfähigkeits­bescheinigungen:

Frau Judith Grabe-Scholl

Tel. 040 3862903-93

E-Mail: judith.grabe-scholl(at)bdb-ev(dot)de

Die Tochtergesellschaft ipb gGmbh hat speziell für Berufseinsteiger*innen eine Weiterbildungsreihe konzipiert. Die fünftägigen Seminare finden in regelmäßigen Abständen bundesweit statt. Sie erhalten dort einen Überblick über die benötigten Kenntnisse und Kompetenzen, die Sie für Ihren Berufseinstieg benötigen. Zudem lernen Sie Berufskolleg*innen kennen, können sich ein Netzwerk aufbauen und persönliche Erfahrungen austauschen.

Schwerpunkte des Seminars sind:

  • das Berufsbild und die rechtlichen Rahmenbedingungen
  • die Lebenslagen der Klient*innen
  • die systematische Fallsteuerung: Betreuungsmanagement
  • die Versorgungsbedarfe der Klient*innen (Hilfen nach dem SGB)
  • die Grundlagen einer erfolgreichen Unternehmungsführung für Betreuer*innen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ipb-weiterbildung.de

Bildungsprämie in Anspruch nehmen:

Wenn Sie am ipb-Einsteigerseminar interessiert sind, haben Sie die Möglichkeit, die Bildungsprämie des Bundesministerium für Forschung und Bildung (BMBF) in Anspruch zu nehmen. Der Staat übernimmt die Hälfte der Weiterbildungskosten – und zwar bis zu 500 Euro pro Jahr. Die Bildungsprämie kann individuell genutzt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.bildungspraemie.info

Wir möchten Berufseinsteiger*innen unter den Mitgliedern die Chance bieten, mit erfahrenen Kolleg*innen zu kooperieren. 

Jetzt Kontakt aufnehmen

Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, über unser Mitgliederportal meinBdB, selber Suchanzeigen z.B. für Bürogemeinschaften einzustellen oder direkten Kontakt zu Kolleg*innen aufzunehmen.
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Wichtige Fragen rund um den Berufseinstieg

Was machen Berufsbetreuer*innen?

Kann ein volljähriger Mensch auf Grund einer Krankheit oder einer Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht allein regeln können, stellt ihm das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen eine*r rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Als Berufsbetreuer*in garantieren Sie Menschen durch eine persönliche Form der Betreuung die Verwirklichung der Selbstbestimmung, unterstützen Menschen in ihren Entscheidungen bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit und schützten ihre Menschenwürde in Situationen großer Verletzlichkeit.

Rechtliche Betreuer*innen beraten, unterstützen und vertreten die betroffenen Menschen beispielsweise bei der Regelung ihrer Finanzen, der Organisation von pflegerischen Diensten, der Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder gegenüber Behörden.

Betreuung sorgt für die Versorgung

Klient*innen sind oft auf materielle, soziale und gesundheitsbezogene Leistungen angewiesen. Statt diese Hilfen selbst zu erbringen, unterstützen Sie als Betreuer*in Ihre Klient*innen bei der Organisation einer individuellen Versorgung – von der Auswahl und Beauftragung geeigneter Dienste bis zur Überwachung oder Kündigung der beauftragten Leistungserbringer. Betreuer*innen erbringen keine praktischen Alltagshilfen wie Einkaufen, Medikamentengabe, Fahr- oder Botendienste usw. Sie  leisten die Versorgung ihrer Klient*innen nicht selbst, sorgen aber dafür, dass diese erbracht wird.

Aufgabenbereiche von rechtlichen Betreuer*innen

Eine rechtliche Betreuung wird immer für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt, die aus unterschiedlichen Themenfeldern stammen können. Nur in den festgelegten Aufgabenbereichen dürfen Sie als Betreuer*in Ihre Klient*innen auch vertreten, in anderen Bereichen sollen Sie Ihre Klient*innen bei Bedarf beraten und unterstützen. Von der Vertretungsmacht soll nur Gebrauch gemacht werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Maßgeblich sind immer der Wille, die Wünsche und die Präferenzen der Klient*innen. Dies sind einige Beispiele für Aufgabenbereiche aus unterschiedlichen Themenfeldern:

Gesundheit

  • ärztliche Behandlung sicherstellen
  • Pflegedienste beauftragen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • für ausreichenden Schutz durch eine Krankenversicherung sorgen
  • in bestimmten Fällen (bei Einwilligungsunfähigkeit) müssen ggf. auch stellvertretende Entscheidungen über medizinische Behandlungen getroffen werden

 Vermögen

  • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
  • Unterhaltspflichten prüfen
  • Schuldenregulierung einleiten
  • Erbangelegenheiten regeln
  • Vermögen und Finanzen verwalten

 Heime

  • Verträge prüfen und abschließen
  • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

 Wohnen

  • Wohnraum erhalten
  • Mietverträge prüfen
  • Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen

 Behörden

  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Beratung bei Anträgen
  • Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen durchsetzen

Dies ist keine abschließende Aufzählung, es gibt viele andere Aufgabenbereiche, die vom Richter individuell festgelegt werden können.

Kompakt zusammengefasst

Die Berufseinstiegsbroschüre richtet sich an Personen, die sich für den Betreuungsberuf interessieren und eine Entscheidungshilfe sowie Informationen für den Weg zum Beruf benötigen.

Erste Schritte

Wie werde ich rechtliche*r Betreuer*in?

Zulassung als Berufsbetreuer*in

Wenn Sie neu in den Beruf als rechtliche*r Betreuer*in einsteigen möchten, müssen Sie ein Registrierungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen. So gehen Sie vor: 

Registrierung

Sie nehmen Kontakt zu Ihrer Stammbehörde auf – das ist die Betreuungsbehörde in der Region, in der Sie Ihr (zukünftiges) Büro haben. Sollten Sie anfangs von zu Hause aus arbeiten, gilt Ihr Wohnsitz als Maßgabe. Die Behörde prüft vor der Bestellung den generellen Bedarf an benötigten Betreuer*innen, die Eignung der potenziellen Betreuerin für die Übernahme von Betreuungen sowie die persönliche Eignung für einen speziellen Betreuungsfall. Bei der Behörde stellen Sie den Antrag auf Registrierung. Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen beibringen: 

  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
  • Erklärung, ob in letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer*in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
  • Sachkundenachweis

Wie kann ich die Sachkunde nachweisen?

Eine der Möglichkeiten ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang. Die erforderlichen Kenntnisse sind auf elf Module verteilt, in jedem Modul muss ein Leistungsnachweis erbracht werden (Mehr hier lesen). Der Lehrgang umfasst mindestens 270 Zeitstunden (entsprechend 360 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten). Darin sind auch eventuell erforderliche Vor- und Nachbereitungszeiten enthalten. 15 Prozent der Zeitstunden – von Teilnehmer*innen, die über einen Hochschulabschluss verfügen sogar 50 Prozent – können dabei in Selbstlernphasen absolviert werden. Dies betrifft jedoch nicht die Module 10 und 11, die die Kommunikation und Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung zum Gegenstand haben. Der BdB bietet über sein eigenständiges Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) Sachkundelehrgänge an.

Der modulartige Aufbau der Sachkunde bietet die Möglichkeit, genau die Module auszuwählen, die gemäß den Vorgaben der Betreuungsbehörde für die Registrierung notwendig sind.

Wir empfehlen, darüber hinaus zu schauen, welche Module Sie eventuell außerdem buchen sollten. Zum Berufseinstieg und für die Anfangszeit Ihrer Tätigkeit als berufliche Betreuer*innen können Sie das Wissen aus den Modulen auf jeden Fall sehr gut gebrauchen: Sie benötigen betreuungsspezifisches Fachwissen, umfassende Rechtskenntnisse in unterschiedlichen Gebieten und besondere kommunikative Kompetenzen. Dieser spezielle Zuschnitt von Kenntnissen und Fähigkeiten wird im Rahmen anderweitiger Ausbildungen nicht vermittelt.

Ausnahmen für den Nachweis der Sachkunde

Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen, benötigen Sie laut Gesetz keinen weiteren Nachweis der Sachkunde. Da weder in einem Jura-Studium noch in den sozialen Studiengängen betreuungsspezifisches Wissen vollumfänglich vermittelt wird, empfehlen wir dennoch einen Blick auf die Sachkundemodule zu werfen. Bestimmt gibt es Bereiche, in denen Sie Ihre Kenntnisse erweitern oder vertiefen können.

Studiengänge und Zertifikatsausbildungen Betreuung

Neben Sachkundelehrgängen gibt es derzeit in Deutschland verschiedene Studiengänge zum Thema rechtliche Betreuung sowie eine Zertifikatsausbildung. Die Studiengänge vermitteln vertieftes betreuungsspezifisches Fachwissen, außerdem ist eine Hochschulausbildung Voraussetzung für den Erhalt der höchsten Vergütungsstufe. Wer sich für einen der Studiengänge entscheidet, sollte vorher überprüfen, ob dieser auch als Sachkundenachweis anerkannt ist.

  • Zertifizierte/r Berufsbetreuer/in – Curator de Jure (Technische Hochschule Deggendorf in Kooperation mit dem ipb), berufsbegleitende Zertifikatsausbildung, Abschluss: Hochschulzertifikat Curator de Jure
  • Bachelor-Fernstudiengang Rechtliche Betreuung mit integrierter Hochschulweiterbildung nach § 5 Abs. 3 BtRegV in drei Semester (Hochschule Wismar - WINGS)
  • Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft (HWR Berlin), Fernstudium, Abschluss: Master of Laws (LL.M.)

Woran muss ich noch denken, wenn ich mich als beruflicher Betreuer selbstständig mache?

  • Versicherungen: Als Berufsbetreuer*in haften Sie für Schäden aufgrund fehlerhafter Berufsausübung gegenüber Klient*en. Der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist ab 2023 für alle Berufsbetreuer*innen verpflichtend. Zusätzlich empfehlen wir eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sowie Versicherungen gegen öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche (Einzelheiten erfahren Sie hier). Mit F&F Versicherungsmakler sowie GL Versicherungsmakler GmbH hat der BdB gleich zwei Kooperationspartner, die Ihnen maßgeschneiderte Versicherungen für Berufs- und Vereinsbetreuer*innen bieten. BdB-Mitglieder profitieren von besonders günstigen Konditionen und umfangreichen Beratungsleistungen.
  • Zudem müssen Sie sich als Betreuer*in in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichern. Im Übrigen müssen Sie als Selbstständige für ihre soziale Absicherung (z. B. Krankenversicherung, Altersvorsorge) selbst sorgen.
  • Gewerbe-Anmeldung: Als Berufsbetreuer*in sind Sie dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Sie müssen aber keine Gewerbesteuer bezahlen (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG analog, vgl. BFH-Urteile v. 15.06.2010 – VIII R 10/09 und VIII R 14/09). Außerdem besteht aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 1.7.2013 keine Umsatzsteuerpflicht mehr (§ 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG (Betreuer*innen) und § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchst. c UStG (Vormünder und Ergänzungspfleger)). Auch eine Pflichtmitgliedschaft in der IHK besteht nicht.
  • Ein professionelles Arbeitsumfeld schaffen: Um als Berufsbetreuer*in zu arbeiten, sollten Sie geeignete Büroräume haben, in denen Sie ungestört mit Ihren Klient*innen sprechen können. Auch eine ausreichende technische Ausstattung ist wichtig: Telefon, Fax, Mobiltelefon und PC sollten zur Grundausstattung gehören.
  • Richtige IT-Basis schaffen: Professionelle Betreuungssoftware können Ihnen das Leben deutlich erleichtern. Als BdB-Mitglied profitieren Sie von Sonderkonditionen bei unseren Partnern prosozial und LOGO Datensysteme.
  • Datenschutz beachten: Als Betreuer*in arbeiten Sie mit vielen sensiblen personenbezogenen Daten. Mitglieder finden auf meinBdB umfangreiche Formulare zum Datenschutz für ihr Betreuungsbüro.
  • Bleiben Sie informiert: Berufliche Betreuung ist ein junges Fachgebiet, das sich dynamisch entwickelt. Erhebliche Veränderungen wurden mit der Reform des Betreuungsrechts angestoßen, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Unser Tipp: Besuchen Sie regelmäßig Fortbildungen und Fachtagungen, lesen Sie aktuelle Fachliteratur und informieren Sie sich über die Kommunikationskanäle des BdB:
  • Website: berufsbetreuung.de
  • Verbandszeitschrift: bdbaspekte (erhalten Sie als BdB-Mitglied kostenlos)
  • Newsletter: bestellen unter berufsbetreuung.de/newsletter

Was verdienen Berufsbetreuer*innen?

Die Vergütung rechtlicher Betreuer*innen erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Fallpauschalen – Betreuer*innen haben nicht die unternehmerische Freiheit, ihre Honorare selbst zu bestimmen. Ob die Einkünfte auskömmlich sind, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend ist die betriebswirtschaftliche Frage: Welche Einnahmen kann ich über das Führen von Betreuungen erzielen, und welche Kosten stehen dem gegenüber? Die monatlichen Fallpauschalen richten sich nach den Berufsabschlüssen der Betreuer*in sowie nach Besonderheiten der Betreuungsfälle. 

Berufsbetreuer*innen erhalten seit 2019 eine Fallpauschale als Vergütung. Auf Grundlage ihrer Vorbildung werden Berufsbetreuer*innen in drei verschiedene Vergütungsstufen eingeordnet:

  • Betreuer*innen ohne Ausbildung und Studium rechnen nach Vergütungstabelle A ab.
  • Betreuer*innen, die eine abgeschlossene Ausbildung haben, rechnen nach Vergütungstabelle B ab.
  • Betreuer*innen mit Hochschulabschluss rechnen nach Vergütungstabelle C ab

Innerhalb der jeweiligen Vergütungstabelle werden dann unterschiedlich hohe Geldbeträge für verschiedene Fallkonstellationen genannt. Die Höhe der Fallpauschale richtet sich dabei nach

  • der bisherigen Dauer der Betreuung,
  • der Wohnform des Klienten (in einer Einrichtung oder in der eigenen Wohnung) sowie
  • den finanziellen Verhältnissen des*der Klient*in (mittellos oder „vermögend“).

Als Beispiel: Wer als Diplom-Sozialarbeiter*in eine*n nicht mittellosen, im Heim lebenden Klient*in im zweiten Halbjahr betreut, kann hierfür pro Monat eine Fallpauschale in Höhe von 229 Euro verlangen (Vergütungstabelle C, dort das Feld C3.1.2).

Die Vergütungstabellen finden Sie hier online oder als PDF-Datei zum Download

Beachten sollten Sie, dass die Pauschalen der Betriebsumsatz sind, nicht das Einkommen eines*einer rechtliche*n Betreuer*in! Von Ihrem Umsatz als selbstständige*r Berufsbetreuer*in müssen zahlreiche Positionen finanziert werden:

  • alle Auslagen für die Führung der Betreuung (Porto, Telefongebühren Fahrtkosten usw.),
  • alle Betriebsausgaben (Miete, Energiekosten, Anschaffungskosten für Literatur und technische Geräte, Büromaterial, Fortbildungen usw., Beiträge zu Berufsverbänden, Versicherungen),
  • Beitrag zur Unfallversicherung,
  • ggf. die Vergütung für Angestellte,
  • Einkommenssteuer,
  • die eigene soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung bzw. Rücklagen für das Alter, Rücklagen für den Urlaub und für Zeiten mit wenigen Aufträgen, Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege), wobei diese Kosten vollständig selbst finanziert werden müssen – anders als im Fall einer Tätigkeit als Arbeitnehmer gibt es keinen Arbeitgeberanteil.

Ab welcher Fallzahl die Führung rechtlicher Betreuungen auskömmlich ist, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht generalisieren. So variiert das erzielte Einkommen je nach Vergütungstabelle und Fallpauschalen, und der individuelle finanzielle Bedarf der Betreuer*innen ist unterschiedlich. Als grober Richtwert: Um ein auskömmliches Einkommen mit der Führung von rechtlichen Betreuungen zu erlangen, sind etwa 40 bis 50 Betreuungen empfehlenswert.

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