Der Verband hat seine Berufsethik und Leitlinien 2018 überarbeitet entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Im Mittelpunkt der Leitlinien steht die unterstützungsorientierte Betreuung: Die Berufsbetreuer*innen im BdB verpflichten sich konsequent dem Willen der Menschen, die sie betreuen, und wollen so das Selbstbestimmungsrecht ihrer Klient*innen weiter stärken. Die Weiterentwicklung der alten Leitlinien aus dem Jahr 2005 berücksichtigt zudem die vielfältigen Veränderungen im Betreuungsrecht sowie die fortschreitende Professionalisierung der Betreuungsarbeit. Angesichts der Reform des Betreuungsrechts ab 2023 werden die Leitlinien in den nächsten Jahren erneut überarbeitet werden.
Zur Entstehungsgeschichte der Leitlinien
Die Grundlagen wurden ehemals von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Qualität“ des BdB e.V. mit Unterstützung des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg entwickelt. Eine erste Version war im November 2004 Gegenstand einer Konferenz von Sachverständigen verschiedener Professionen aus Hochschulen, Gerichten und Behörden sowie Kolleg*innen aus der Praxis. Einige Aspekte wurden sowohl in den ethischen Grundlagen als auch in der Beschreibung von Arbeitsprozessen thematisiert. Dabei waren Doppelungen nicht zu vermeiden.
Leitlinien als wichtiger Grundstein für Professionalisierung der Betreuung
Ein weiteres Ergebnis der Konferenz von 2004 war, dass von der Formulierung von Standards zu Gunsten von Leitlinien abgesehen wurde. Auch wenn Leitlinien nicht den verbindlichen Charakter von Standards aufweisen können, wird eine erforderliche Orientierung an den Leitlinien nicht in Frage gestellt. Leitlinien bieten ebenfalls Orientierung für die berufliche Praxis. Sie bieten aber zum gegenwärtigen Stand der Berufsentwicklung den Vorteil, der Heterogenität der beruflichen Praxis mehr entgegen zu kommen und dem weiteren Prozess der Formulierung von konsensfähigen Standards und Leitlinien mehr Raum gewähren zu können. Von daher versteht der BdB e.V. die Entwicklung und Verabschiedung von Leitlinien auch als Schritt zu allgemein akzeptierten Standards.
Der BdB formuliert Leitlinien, die die fachlich kompetente Berufsausübung der Berufsbetreuer*innen und das Verhalten gegenüber den Klient*innen, den Kolleg*innen, den anderen Partnern im Betreuungsprozess sowie gegenüber der Öffentlichkeit regeln. Dies fördert die Weiterentwicklung der Betreuungsarbeit und dient dem Schutz der Klient*innen. Mit der Behandlung der Querschnittsaufgaben haben wir dem erweiterten Aufgabenbereich der Betreuungsvereine Rechnung getragen. Vor dem Hintergrund deutlicher Veränderungen im Betreuungsrecht und in der Sozialgesetzgebung sind wir der Auffassung, dass Leitlinien die professionelle berufsfachliche Weiterentwicklung rechtlicher Betreuung fördert. Die Leitlinien sollen ein Beitrag sein zu einer effizienten, qualitätsvollen und dauerhaften Gestaltung und Steuerung der komplexen Betreuungsaufgabe und damit zu Unabhängigkeit und Ansehen unserer Berufsgruppe. Die Entwicklung von Leitlinien ist damit ein wichtiger Teil des Gesamtkonzeptes der Professionalisierung der Berufsbetreuung durch den BdB e.V.