Betreuungsmanagement

Methoden & Standards

Als Grundlage für das berufliche Handeln von Berufsbetreuer*innen hat der BdB die Methode des Betreuungsmanagements entwickelt, das die fachlichen methodischen Anforderungen an den Beruf mit einer eindeutigen Parteilichkeit für die Klientinnen und Klienten verbindet.

Immer mehr Menschen geraten in eine Lebenslage, die eine Unterstützung erforderlich macht. Behörden und andere Träger sind gleichzeitig immer seltener in der Lage, zu beraten oder zu unterstützen. Mehr Selbstbestimmung der Menschen kann angesichts der höheren Anforderungen an das Selbstmanagement nur durch eine qualifizierte unabhängige Unterstützung erreicht werden. Für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selber wahrnehmen können, ist die Bereitstellung einer allgemein anerkannten, qualifizierten Betreuungsleistung eine wichtige Voraussetzung, um eine größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu erlangen.

Als Grundlage für das berufliche Handeln von Berufsbetreuer*innen hat der BdB die Methode des Betreuungsmanagements entwickelt, das die fachlichen methodischen Anforderungen an den Beruf mit einer eindeutigen Parteilichkeit für die Klientinnen und Klienten verbindet. Das Betreuungsmanagement basiert auf der Methode des Case Managements und berücksichtigt die Fachlichkeit in der beruflichen Betreuung.

Unterstützte Entscheidungsfindung

Der Ansatz der Unterstützten Entscheidungsfindung ist seit vielen Jahren vermehrt in der Diskussion und zieht sich mittlerweile durch diverse gesellschaftliche Bereiche. In den USA in den 1990er Jahren entwickelt und dort erstmals systematisch angewandt, verhalf ihr das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu einem enormen Bedeutungszuwachs. Auch in der rechtlichen Betreuung wird der Ansatz der Unterstützten Entscheidungsfindung deshalb intensiv diskutiert.

Das neue Betreuungsrecht regelt klarer als das alte, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung für Klient*innen bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten gewährleisten und ihnen selbstbestimmtes Handeln ermöglichen soll. Die Unterstützte Entscheidungsfindung findet direkten Einzug in das neue Betreuungsrecht.

Aber was genau ist Unterstützte Entscheidungsfindung im Handlungsfeld der rechtlichen Betreuung und wie kann man diesem Anspruch gerecht werden? Das fängt beim Verständnis der inhaltlichen Tragweite an, geht weiter zu ihrer notwendigen rechtlichen Normierung gepaart mit der Bereitstellung der Mittel und hört bei der praktischen Umsetzungsgarantie, also dem „Wie“, auf.