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30-Tage-Problem

Entscheidung des LG Kassel

Es gibt nun endlich eine Entscheidung zum 30-Tage-Problem auf Landgerichtsebene, die zum Glück auch für Betreuer*innen positiv ausgefallen ist.
04.05.2020

    Etliche Betreuer haben inzwischen Bekanntschaft mit dem 30-Tage-Problem gemacht. Gemäß § 5 Abs. 2 VBVG n.F. ist es auch nach der letzten Vergütungserhöhung dabei geblieben, dass Veränderungen, die sich auf die Vergütung auswirken, grundsätzlich ab dem Folgetag zu berücksichtigen sind (eine Ausnahme davon gibt es aber gemäß § 5 Abs. 4 VBVG auch weiterhin bezüglich der Frage der Mittellosigkeit). Da in § 5 Abs. 2 VBVG n.F. nun ein Verweis auf § 191 BGB aufgenommen wurde, ist bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs dabei immer von 30 Tagen pro Monat auszugehen.

    Unklar ist dabei aber, ob sich das nur auf den Nenner oder auch den Zähler des sich für die Berechnung ergebenden Bruches bezieht. Manche Gerichte gehen davon aus, dass das auch auf den Nenner zu beziehen sei und lassen bei der Berechnung der Vergütung grundsätzlich den 31. eines Monats aus. Das kann dazu führen, dass ein Betreuer in manchen Fallkonstellationen einen Tag ohne Vergütung arbeiten müssen. Es gibt nun endlich zu dieser Fragestellung eine Entscheidung auf Landgerichtsebene, die zum Glück auch für Betreuer positiv ausgefallen ist.

    Die betreffende Entscheidung des LG Kassel (auf die man sich im Streitfall gegenüber dem Betreuungsgericht berufen kann) finden Sie hier als Download. 

    Eine ausführliche Darstellung des Problems finden BdB-Mitglieder ab sofort im Mitgliederportal meinBdB.