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Abschluss des Diskussionsprozesses im Bundesjustizministerium steht bevor: Kommt Zulassungsverfahren für Betreuer/innen?

15.11.2019
    • Frank Cremer-Neihaus, Dr. Harald Freter, Sabine Schindler, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Dr. Philipp Kersting im Gespräch im Kieler Ministerium

    Hamburg, 15.11.2019 – Am 28. November stellt das Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes (BMJV) die Ergebnisse des Diskussionsprozesses zur Reform in der Betreuung vor. In der abschließenden Sitzung wird darüber diskutiert, welche Vorschläge das BMVJ in seinen Gesetzentwurf aufnehmen sollte. BdB-Vorsitzender Thorsten Becker, der stellvertretende Vorsitzende Hennes Göers und Geschäftsführer Dr. Harald Freter werden in Berlin vor Ort sein. Wir werden hier zeitnah berichten. Das Gesetzgebungsverfahren ist für Frühjahr/Sommer 2020 angekündigt.

    Zuspruch für BdB-Forderung nach Berufszulassung

    Seit Sommer 2018 hat das Ministerium in Facharbeitsgruppen mit Expert/innen aus Wissenschaft und Praxis, Vertreter/innen von Verbänden und der Länder über Vorschläge für mehr Qualität in der Betreuung diskutiert. Über wesentliche Forderungen des BdB nach Mindesqualifikation und einem einheitlichen Zulassungsverfahren für Berufsbetreuer/innen herrscht Konsens bei den Beteiligten. Das hatte ein erster Zwischenbericht des BMJV im August gezeigt.

    Unterstützung kommt auch von der schleswig-holsteinischen Justizministerin Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack. „Alle Beteiligten sind sich einig, dass ein Zulassungsverfahren eingeführt werden soll. Die Details müssen noch besprochen und festgelegt werden“, sagte sie am 30. Oktober im Gespräch mit der BdB-Landesgruppe Schleswig-Holstein und Geschäftsführer Dr. Harald Freter. Teil nahm auch der für das Betreuungsrecht zuständige Referent Dr. Philipp Kersting. Ministerin Sütterlin-Waack befürwortet weitere Punkte, für die der BdB seit Jahren plädiert:

    • Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, sollte ein/e Bewerber/in nicht zugelassen werden
    • Eine Festlegung der Vergütung von Beginn an. Herabstufungen von einer höheren in eine niedrigere Vergütungsgruppe soll es nicht mehr geben.
    • Die Abschaffung der sogenannten "Elferregel". Die Berufsmäßigkeit der Betreuung soll nicht mehr von der Anzahl der geführten Betreuungen abhängig sein. In einigen Bundesländern müssen künftige Berufsbetreuer/innen zunächst zehn Betreuungen ehrenamtlich führen, bevor sie ab der elften Betreuung ihre Leistungen abrechnen können.

    BdB Geschäftsführer Harald Freter sieht damit langjährige Forderungen des Verbandes erfüllt, auch wenn diese noch weiter reichten. Die Einrichtung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens käme aus Sicht des BdB der Anerkennung des Berufes gleich.

    Welche Ideen und Konzepte der BdB für die Gesetzgebungsphase mitbringt, lesen Sie ab dem 6. Dezember in der bdbaspekte. Ebenfalls in der Ausgabe: Ein ausführliches Interview mit dem BdB-Vorsitzenden Thorsten Becker und Landesjustizministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Für Mitglieder auch online.