"Erhöhung der Betreuervergütung ist längst überfällig": Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundestages

07.05.2019
    • BdB-Vorsitzender Thorsten Becker bei der Sachverständigenanhörung in Berlin

    Berlin, 07. Mai 2019 – Die Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundesrates haben den Gesetzentwurf zur Vergütungserhöhung begrüßt. Eine Erhöhung der Betreuervergütung sei längst überfällig. Zugleich machten sie darauf aufmerksam, dass diese Regelungen nicht weitreichend genug seien.

    Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker machte deutlich, dass sich der Verband entschlossen habe, den Gesetzentwurf trotz der bestehenden Kritik zu akzeptieren. Dies ändere nichts daran, dass die Anhebung im Ergebnis enttäuschend gering und damit wenig wertschätzend ausfalle. Er begrüßte ausdrücklich, dass die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen abgelehnt hat.

    BdB-Mitglied Hülya Özkan sprach ebenfalls als Sachverständige im Ausschuss. Sie berichtet aus ihrem Berufsalltag. Zudem verwies sie auf die Studie „Qualität in der rechtlichen Betreuung“, die belegt, dass Betreuer/innen 24 Prozent mehr Zeit und 25 Prozent mehr Geld bekommen müssten, um ihre bisher unbezahlte Mehrarbeit bezahlt zu bekommen.

    Die Sachverständigen waren sich darin einig, dass das Gesetz zügig verabschiedet werden müsse. Um ein Aussterben der Betreuungslandschaft zu verhindern, müsse das Gesetz zwingend noch im Sommer 2019 in Kraft treten. Sie sprachen sich zudem gegen eine Verlängerung des Evaluierungszeitraumes auf fünf Jahre aus.