BdB-Delegation mit Dr. Matthias Bartke (SPD) im Bundestag

20.01.2016

    „Ich hoffe, dass wir es noch in dieser Legislaturperiode schaffen, die Rahmenbedingungen für Berufsbetreuer zu verbessern. Das Bundesjustizministerium hat hierfür eine wichtige Voraussetzung geschaffen, als es die Frage der Vergütung in der rechtstatsächlichen Untersuchung jetzt vorgezogen hat. Die Ergebnisse zur Zeitbudgetforschung und Einkommensentwicklung sollen nun schon im November 2016 vorliegen. Das war mir persönlich ein dringendes Anliegen, für das ich mich stark eingesetzt habe. Wenn deutliche Ergebnisse vorliegen, setze ich auf die Akzeptanz der Länder in dieser Frage.″

    Dies sagte der Berichterstatter für das Betreuungsrecht und neue Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Matthias Bartke im Rahmen eines Empfangs für eine Delegation des BdB im Deutschen Bundestag.

    Das Thema Rahmenbedingungen erhielt jetzt neue Brisanz durch die sogenannte Deinert-Statistik. Darin sind aktuelle Daten zur Betreuung zusammenstellt. Danach lag im Jahr 2014 die tatsächlich abgerechnete Zeit bei durchschnittlich nur noch 3,13 Stunden pro Monat und Fall. Bisher wurden durchschnittlich 3,2 Stunden angenommen. Der tatsächliche Bedarf liegt bei Klient und Monat jedoch bei 5,1 Stunden.

    BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter: „Das bedeutet, dass das Missverhältnis zwischen tatsächlich geleistetem Aufwand und abrechenbarer Zeit weiter auseinanderklafft. Seit Einführung der Pauschalierung im Jahr 2005 sind die Anforderungen an eine Betreuung stetig gewachsen. Im Ergebnis führt die Differenz zwischen der abrechenbaren und der aufzuwendenden Zeit zu dem Fehlanreiz, im Rahmen der Betreuung die notwendigen Beziehungs-, Beratungs-, Vermittlungs- und Aushandlungsprozesse zwischen Betreuer/in und Klient/in zu reduzieren und stattdessen eher stellvertretend zu handeln.″

    Der UN-Fachausschuss forderte im April 2015, dass alle Formen der stellvertretenden Entscheidung durch ein System der unterstützten Entscheidungsfindung zu ersetzen sind. Weiter müssten professionelle Qualitätsstandards für die Mechanismen unterstützter Entscheidungsfindung entwickelt werden. Forderungen, die der BdB seit Jahren erhebt.