BdB-Vorsitzender Thorsten Becker: Hohe Anforderungen an Berufsbetreuer*innen dienen den Klientinnen und Klienten.

Qualität in der Betreuung

BdB kritisiert Beschlüsse der JuMiKo als weltfremd

Der Verband reagiert auf die jüngsten Beschlüsse der Justizministerkonferenz. Darin fordern die Justizminister*innen, „die Voraussetzungen für das Berufsbetreueramt nicht über Gebühr zu formalisieren“. Der BdB hält daran fest, dass gute Betreuung nur durch hohe Anforderungen sicherzustellen ist.
19.11.2021

    Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker sagt: „Wir sind der Meinung, dass hohe Anforderungen an Berufsbetreuer*innen die Qualität in der rechtlichen Betreuung sichern. Dies dient direkt den Klientinnen und Klienten.“ Der BdB setzt sich deshalb für möglichst hohe Anforderungen an Sachkunde und Qualifikation künftiger Berufsinhaber*innen ein.

    In den jüngsten Beschlüssen der Justizministerkonferenz fordern die Minister*innen, „die Voraussetzungen für das Berufsbetreueramt nicht über Gebühr zu formalisieren“. Die Justizministerkonferenz hält daran fest, die Anforderungen an die Sachkunde der rechtlichen Betreuer*innen niedrig zu halten und argumentiert, wer seine eigenen Angelegenheiten regeln könne, könne auch die Angelegenheiten eines anderen Menschen regeln.

    „Das ist weltfremd und falsch“, sagt Thorsten Becker „Unsere Klient*innen können einen äußerst komplexen Unterstützungsbedarf haben, der weit über bloße Antragsstellung hinaus geht. Viele befinden sich zudem in prekären und vulnerablen Lebenslagen. Sie müssen sich auf Menschen verlassen können, die diesen hohen Anforderungen an den Job gewachsen sind.“

    Das Gremium der Justizminister*innen warnt vor einer „überzogenen Akademisierung“. Dies könne abschreckend wirken. Thorsten Becker widerspricht: „Wie man in Anbetracht der zurzeit in Zusammenhang mit der Rechtsverordnung zum Sachkundelehrgang diskutierten 360 Unterrichtsstunden von einer drohenden Akademisierung sprechen kann, wird wohl das Geheimnis der Justizministerkonferenz bleiben.“ Der BdB fordert im ersten Schritt mindestens 480 Stunden, was einem dreimonatigen Lehrgang entspricht: „Wir werden als BdB weiterhin Gespräche mit Hochschulen führen, um einen einschlägigen Studiengang zu etablieren. Nur Qualifikation und ein hohes Maß an Sachkunde werden zu mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung führen.“

    Auch die Befürchtung der Justizminister*innen, zu hohe Anforderungen an Berufsbetreuer*innen würden das Ehrenamt schwächen, entkräftet Thorsten Becker. Mit dem Reformgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, können Ehrenamtliche enger an Betreuungsvereine angebunden werden. „Sie werden, wenn sie dies wünschen, von Profis an die Hand genommen. Die Bedingungen für ehrenamtliche Betreuer*innen werden daher erheblich verbessert, was auch die Attraktivität des Ehrenamtes deutlich steigern wird“, so Becker.