Berufsbetreuer*innen arbeiten in der Regel korrekt
Ein weiteres Ergebnis zeigt: Auch die Kontrollen funktionieren. Rund 35 Prozent der Anzeigen gehen auf die kritische Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch Rechtspfleger bei den Betreuungsgerichten zurück, gut ein Fünftel auf Angehörige, 13 Prozent auf Berufsbetreuer/innen nach einem Wechsel sowie knapp neun Prozent auf die Klienten selbst.
Die Studie belegt außerdem, dass ehrenamtliche Betreuer/innen, die kriminell werden, seltener entdeckt und überführt werden. Der Grund: Berufsbetreuer/innen werden besser und intensiver kontrolliert.
Der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufstreuer/innen Thorsten Becker: „Die Studie widerlegt eindeutig das gesellschaftlich oft undifferenzierte und negativ gefärbte Bild, das Betreuung gern mit Ausbeutung und Missbrauch, mit unprofessionellem und kriminellem Verhalten in Zusammenhang bringt. Studien wie diese können helfen, einem falschen öffentlichen Bild von Betreuung entgegenzuwirken. Unsere Haltung ist dennoch klar: Im Sinne der Klienten ist jedes Delikt eines zu viel. Darüber hinaus schadet es einem ganzen Berufsstand.“
Die Studie sei ein wertvoller Beitrag in der aktuellen Diskussion um die Reform des Betreuungswesens, da sie zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt, wie sie der BdB seit langem vertritt. Der Verband ist der Auffassung, dass einheitliche, gesetzlich geregelte Eignungskriterien, ein einheitliches Zulassungsverfahren und eine Aufsichtsinstanz, die auf Fachlichkeit basiert wie etwa eine Kammer, Vermögensdelikte vermeiden können. Auch müsse die hohe Verantwortung, die Berufsbetreuer/innen haben, mit einem entsprechend hohen Qualitätsniveau korrelieren, so Becker weiter.
Sein Fazit: „Gut ausgebildete Berufsbetreuer/innen, die ein fachliches Zulassungsverfahren durchlaufen haben, die leistungsgerecht vergütet werden und unter guten Rahmenbedingungen arbeiten können, werden noch weniger auf die Idee kommen, eine Straftat zu begehen.“