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Betreuung muss Profession werden

11.03.2015

    Die Grünenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag unterstützt BdB-Forderung

    • Eka von Kalben und Burkhard Peters von der Grünen-Fraktion in Schleswig-Holstein im Gespräch mit Harald Freter, Martin Hamm und Frank Cremer-Neihaus vom BdB

      Eka von Kalben und Burkhard Peters (2.v.r.) von der Grünen-Fraktion in Schleswig-Holstein im Gespräch mit Harald Freter (r.), Martin Hamm (l.) und Frank Cremer-Neihaus vom BdB

    „Jeder Beruf braucht eine qualifizierte Ausbildung. Das gilt selbstverständlich auch für Berufsbetreuer und –betreuerinnen, die viel Verantwortung übernehmen und in einem hochsensiblen Bereich arbeiten. Unsere Fraktion unterstützt daher die Forderung des BdB nach einer Professionalisierung von Betreuung“. Zu diesem Schluss kamen Eka von Kalben, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, und der rechtspolitische Sprecher Burkhard Peters im Rahmen eines Treffens mit der BdB-Landesgruppe Schleswig-Holstein. An dem Gespräch nahm neben Martin Hamm und Frank Cremer-Neihaus auch der Geschäftsführer des BdB, Dr. Harald Freter, teil.

    Gegenstand des Gesprächs war die gesamte Bandbreite betreuungspolitischer Themen, wie Qualität, Qualifikation und Zulassung, Vergütung und „Geeignete Stelle“. Burkhard Peters stellte in Aussicht, dass seine Fraktion die Forderung nach Professionalisierung aktiv unterstützen wird, und Eka von Kalben stimmte mit dem BdB darin überein, dass die Schnittstellen im System Betreuung/Soziales effektiver gestaltet werden müssen, damit das Selbstbestimmungsrecht hilfebedürftiger Erwachsener tatsächlich bedarfsgerecht gestärkt wird, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.

    Dieses Ziel vor Augen engagiert sich der BdB seit Jahren für die Anerkennung des Berufes Betreuung. Notwendig sind nach Überzeugung des Verbands:

    • gesetzlichen Zugangskriterien auf der Grundlage von Ausbildung und Qualifizierung,
    • eine Methodik auf der Basis allgemein anerkannter Standards und Leitlinien,
    • ein ausreichendes Qualitätssicherungs-, -kontrollsystem, sowie ein effizientes Beschwerdesystem und
    • eine praxiskonforme, einheitliche Vergütungsstruktur auf der Grundlage von Fallgruppen sowie einen sofortigen Teuerungsausgleich.

     „Die rechtliche Betreuung von hilfebedürftigen Erwachsenen ist für uns Berufsbetreuer in ihrer Ausrichtung ausschließlich an Wunsch und Wille des Klienten alternativlos“, sagt Martin Hamm. „Dieses Prinzip garantiert Menschenwürde und übernimmt eine wichtige Aufgabe im Prozess der Forderung nach Selbstbestimmung und Autonomie“, ergänzt Frank Cremer-Neihaus. Dr. Harald Freter: „Es fehlt immer noch an den Voraussetzungen, dies in der gebotenen Qualität tun zu können.“

    Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz plant hierzu eine sogenannte „rechtstatsächliche Prüfung“. „Speziell in Schleswig-Holstein wird die rechtliche Betreuung durch die Justiz leider nahezu ausschließlich unter dem Aspekt steigender Kosten und deren Reduzierung diskutiert“, sagen die Vertreter des BdB.