Die Geschäftsstelle ist vom 23.12.2024 bis zum 2.1.2025 nicht besetzt.

Vergütung

Ergebnisse der BdB-Mitgliederbefragung

Unsere Mitglieder treffen klare Aussagen zu den Auswirkungen der Vergütungserhöhung 2019, den Kostensteigerungen der letzten drei Jahre sowie zu dem erwarteten Mehraufwand durch das Reformgesetz.
05.04.2024

Das Vergütungsgesetz bzw. die Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer*innen von 2019 soll bis Ende 2024 evaluiert werden. Um die Evaluation zu unterstützen, hat der BdB eine eigene zweiteilige Mitgliederbefragung beim Institut für Freie Berufe (IFB) in Auftrag gegeben. 

Der erste Teil der Untersuchung (Durchführung von Mitte März bis Ende Juni 2022) sollte u.a. zeigen, wie sich die Vergütungserhöhung von 2019 konkret ausgewirkt hat. Außerdem wurde nach der Einschätzung der Mitglieder zum entstehenden Mehraufwand durch das Reformgesetz gefragt. Neben einer Reihe interessanter Strukturdaten zeigen die Ergebnisse, dass die Vergütungserhöhung von 2019 nicht im damals angekündigten Umfang bei den Berufsinhaber*innen angekommen ist, nämlich lediglich 12,3 Prozent statt 17 Prozent (siehe hierzu Bericht 1. Teil Befragung Seite 124). Darüber hinaus sehen unsere Mitglieder erheblichen Mehraufwand durch die Reform, der in Bezug auf eine Anpassung der Vergütung in jedem Fall mitbedacht werden sollte (siehe Bericht 1. Teil Befragung Seite 92/93).

Als ergänzende Mitglieder-Befragung haben wir Ende 2022 die Kostenstruktur von Berufsbetreuer*innen in Form eines Statistischen Warenkorbes ermittelt. Aus dem umfangreichen Zahlenmaterial ergibt sich, dass die Kostensteigerung für Berufsbetreuer*innen zwischen 2019 und 2022 19,3 Prozent betrug (siehe Bericht Warenkorb Seite 172-174).

Daraus leitet der BdB die Forderung an Politik und Gesetzgeber nach einem sofortigen Inflationsausgleich durch Erhöhung der pauschalierten Vergütung um 19,3 Prozent ab. Andernfalls besteht die Gefahr, dass in relativ kurzer Zeit weitere Betreuungsvereine und selbständige Berufsbetreuer*innen ihre Tätigkeit einstellen und die Ziele der Betreuungsreform nicht erreicht werden können.

Ende 2023 folgte ein zweiter Teil der Befragung zu den tatsächlichen Auswirkungen der Reform, der nun ebenfalls vorliegt. Die Ergebnisse der Mitgliederbefragung möchte der BdB in die Diskussion der geplanten Evaluation des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) bis Ende 2024 einbringen.