Der BdB-Landesgruppensprecher Tom Arenski (von links), Geschäftsführer Dr. Harald Freter und der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker vor der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. @BdB

Gespräch mit Staatssekretär Dirk Feuerberg

"Es ist nachvollziehbar, dass der BdB hier Handlungsbedarf sieht."

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur Reform der Betreuervergütung war Thema eines Gesprächs, zu dem Berlins Staatssekretär der Justiz Dirk Feuerberg Vertreter des Bundesverbandes der Berufsbetreuer*innen eingeladen hatte. Den BdB vertraten der Bundesvorsitzende Thorsten Becker, Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Landesgruppensprecher Tom Arenski.
23.10.2024
  • Der Bundesvorsitzende Thorsten Becker (von links) mit Berlins Staatssekretär der Justiz Dirk Feuerberg, Geschäftsführer Dr. Harald Freter und Landesgruppensprecher Tom Arenski. @BdB

Der Referentenentwurf hat große Unruhe in der Branche ausgelöst; viele Berufsbetreuer*innen sehen sich mit zum Teil erheblichen Umsatzeinbußen konfrontiert. Die Dringlichkeit des Themas sei ihm bewusst, sagte Staatssekretär Feuerberg: „Es ist nachvollziehbar, dass der BdB hier Handlungsbedarf sieht. Daher habe ich kurzfristig zum Gespräch eingeladen.“ 

Thorsten Becker dankte im Namen des BdB für den Termin: „Wir haben ein konstruktives Gespräch geführt und den Eindruck gewonnen, dass unsere Impulse Gehör gefunden haben.“ Die BdB-Vertreter übergaben die Stellungnahme des Verbands zum Referentenentwurf.

Auch trug der Verband seine zentralen Kritikpunkte vor. So hat der BdB in einer eigenen Studie belegt, dass anstelle einer Vergütungserhöhung Umsatzeinbußen von bis zu 7,6 Prozent drohen. Die im Referentenentwurf angekündigte durchschnittliche Vergütungserhöhung um 12,7 Prozent werde klar verfehlt. Der Entwurf führt aus Sicht des BdB zu einer ungerechten Vereinfachung des Vergütungssystems. Zwar wird die Anzahl der Fallkonstellationen von 60 auf 8 reduziert, was der Verband im Grundsatz begrüßt und gefordert hat. Jedoch bleiben zentrale Kriterien bestehen, wie die Unterscheidung zwischen mittellosen und nicht mittellosen Betreuten – ohne, dass es dafür empirische Belege gibt.