Haben Sie daran gedacht?

Frist für die Registrierung als Berufsbetreuer*in endet am 30. Juni 2023

Für bereits vor dem Inkrafttreten der Reform tätige Berufsbetreuer*innen (sog. Bestandsbetreuer*innen) endet die Frist für den Antrag auf Registrierung am 30. Juni 2023!
13.06.2023
    • Katharina Rinne
      Katharina Rinne

    Über diese Frist und die Folgen einer unterlassenen Antragstellung hatten wir bereits mehrfach informiert.

    Wenn bis zum 30. Juni kein entsprechender Antrag gestellt wurde, endet die vorläufige Registrierung mit Ablauf dieses Tages! Folge wäre u.a., dass ab dem 1.7. kein Vergütungsanspruch mehr besteht. Bereits übertragene Betreuungen müssten dann zunächst ehrenamtlich weitergeführt werden.

    Zusammen mit dem Antrag sind u.a. auch ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorzulegen. Eine Übersicht über die näheren Einzelheiten finden Sie auf unserer Homepage und dieser Seite

    Wer es jetzt nicht mehr schafft, die dem Antrag beizufügenden Unterlagen rechtzeitig zu besorgen, sollte zumindest den Antrag selbst rechtzeitig der zuständigen Betreuungsbehörde übersenden.