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Vergütungserhöhung

Hintergrund zur ersten Lesung im Bundestag

Spannend, emotional und eindringlich klingen die Reden im Plenarprotokoll des Bundestags zur Gesetzesänderung für die Erhöhung der Vergütung von Berufsbetreuer/innen. Als interessant bewertet der BdB die Begründung der Abgeordneten für ihre Forderung nach mehr Geld.
03.03.2017

Der Entwurf für das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern“ wurde am 16.2. in erster Lesung in den Rechtsausschuss überwiesen. In diesem Gesetz ist auch die Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer/innen enthalten. Das Bundeskabinett hatte zuvor eine Erhöhung um 15 Prozent vorgeschlagen. Besonders deutlich liest sich auch die Begründung zur geplanten Gesetzesänderung: Darin heißt es mit Blick auf den im August 2017 erwarteten Abschlussbericht zu Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV): „Auf der Grundlage der dann vorliegenden Forschungsergebnisse wird in der kommenden Legislaturperiode eingehend zu prüfen sein, ob das geltende Pauschalvergütungssystem beibehalten oder durch ein alternatives System ersetzt werden soll.“Dabei müsse es um die„richtigen Anreize für eine gute Betreuung im Sinne des deutschen Betreuungsrechts und der UN-Behindertenrechtskonvention“ gehen. 

„Wir beraten heute über ein Thema, das uns alle angeht, über das aber keiner gerne spricht: Es geht um „Betreuung“, also darum, was geschieht, wenn wir in die Lage kommen, unser Leben nicht mehr selbstständig organisieren zu können. (...)“, eröffnete Dr. Silke Launert (CDU/CSU) ihre Rede. Sie reicherte ihre Argumente mit Beispielen an. Und fügte hinzu: „Und als ehemalige Betreuungsrichterin kann ich auch bestätigen, wie wichtig und schwierig es ist, wirklich geeignete Personen für diesen Beruf zu finden. Der Berufsbetreuer muss in Notsituationen immer erreichbar sein, er muss zumeist regelmäßig Rechenschaft über die Finanzen des Betreuten beim Betreuungsgericht ablegen, Behördengänge erledigen, den Kontakt mit dem Betreuten halten und auch schon mal eine Lösung finden, wenn dem Betreuten die Wohnung gekündigt wurde. (...) Für diese Aufgaben stehen dem Berufsbetreuer nur eine pauschale Stundenanzahl zur Verfügung, wobei der Stundenlohn je nach Berufsabschluss zwischen 27 und 44 Euro pro Stunde variiert. Davon muss er sich als Selbstständiger nicht nur sein Büro einrichten, sondern auch seinen Bürobedarf, sein Porto, seine Fahrtkosten und seine Haftpflichtversicherung bezahlen. Letztere ist unverzichtbar, schließlich tragen die Berufsbetreuer eine große Verantwortung, nicht selten geht es um Leben und Tod. (...) Mir ist durchaus bewusst, dass mit diesem Wunsch eine große finanzielle Belastung für die Justizhaushalte der Länder verbunden ist. Ich hoffe daher, dass wir im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zu einem guten Ergebnis kommen werden. Schließlich will ich noch mal darauf hinweisen, dass Betreuung ein Thema ist, das uns alle angeht Wir sollten also nicht leichtfertig damit umgehen.“

Auf die seit Jahren nicht erhöhten Fallpauschalen bezieht sich Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): „Wir sind der Meinung, dass eine solche Anhebung geboten und angemessen ist. Qualitativ hochwertige Betreuung ist eben auch eine Frage der Vergütung, und eine angemessene Vergütung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein leistungsfähiges und zukunftsfestes Betreuungswesen. Gerade mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen seit Einführung des pauschalierten Vergütungssystems sehen wir es an der Zeit, die Vergütungssätze für Vereins- und selbstständige Berufsbetreuer – und hier auch trotz des Wegfalls der Umsatzsteuerpflicht vor wenigen Jahren – zu erhöhen. (...) Wir können und wollen der Schließung von Betreuungsvereinen nicht weiter tatenlos zusehen Über Jahre gewachsene Betreuungsstruktur darf nicht verloren gehen Es ist ja auch nicht so, dass es der Staat besser, geschweige denn günstiger hinbekommen würde. (...)

Den Zusammenhang zwischen Qualität und Vergütung stellte auch Dr. Matthias Bartke (SPD) her: „Die demografische Entwicklung, aber auch die zunehmende Verrechtlichung vieler Lebensbereiche führen dazu, dass die Zahl der rechtlich Betreuten immer weiter zunimmt. Im hohen Alter können immer mehr Menschen nicht mehr eigenständige Entscheidungen treffen. (...) Ihren Beitrag (Anm. BdB: der Berufsbetreuer) für die Gesellschaft können wir daher gar nicht genug wertschätzen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Betreuung sich konsequent am Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen orientiert. Wenn die Betreuer aber gezwungen sind, wegen der unveränderten Stundensätze die Fallzahlen zu erhöhen, dann läuft es gewaltig falsch. Denn erhöhte Fallzahlen bleiben nicht ohne Folge: Der Betreuer muss die persönliche Betreuung vernachlässigen, was zu deutlichen Qualitätseinbußen führt.
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Sowohl DIE LINKE als auch Bündnis 90/Die Grünen gingen laut Plenarprotokoll ausschließlich auf den Teil der Gesetzesänderung ein, der den Beistand unter Ehegatten betraf – und nicht auf die Vergütungserhöhung.