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IGES Studie: Betreuungen sind kaum zu vermeiden

11.12.2017

    Hamburg, 11. Dezember 2017 - Betreuungen sind kaum zu ersetzen. Zu diesem Ergebnis kommt aus Sicht des BdB das IGES Institut in seiner Studie zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes“ im Betreuungsrecht. Der IGES-Bericht kommt zum dem Schluss, dass nur mit vorgelagerten anderen Hilfen in einem der Betreuung ähnlichen System, fünf bis zehn Prozent der Betreuungen vermieden werden könnten. Das Dokument wurde bereits im Oktober veröffentlicht. Das IGES schlägt auch die Erprobung eines „Modells einer zeitlich begrenzten Fallverantwortung und erweiterten Assistenz“ vor, in dem in geeigneten Fällen vor Einrichtung einer Betreuung zunächst versucht werden soll, die vorhandenen Probleme durch ein kurz- oder mittelfristiges Case Management zu lösen. Erst im Anschluss daran soll endgültig über die Einrichtung einer Betreuung entschieden werden. Im Rahmen eines solchen Modellprojektes sollen nach Auffassung des IGES „erfahrene“ Berufs- oder Vereinsbetreuer eingesetzt werden.

    Unter dem Gesichtspunkt, dass mit der Einrichtung einer Betreuung notwendig eine Vertretungsbefugnis verbunden ist und es damit in manchen Fällen mit einer unnötigen Beschränkung des Selbstbestimmungsrechts führen kann, ist eine solche Erweiterung um ein „vorgelagertes personenbezogenes Clearing-System“ grundsätzlich als positives Signal zu werten. Das explizit als Vorbild genannte Pendant "Clearing Plus" hat in Österreich bereits zu belastbaren und positiven Ergebnissen geführt.

    Die konkrete Ausgestaltung des Modellprojekts ist allerdings noch mit vielen Fragezeichen versehen. Der BdB verfolgt bereits seit längerem das Konzept einer „selbstmandatierten Unterstützung“. Die selbstmandatierte Unterstützung ist Teil des früher vom BdB vorgestellten organisatorischen Konzepts einer „Geeigneten Stelle“.

    Der Verband hat nun eine Stellungnahme eingereicht, in der er auch das vom IGES vorgeschlagene Modell zu einem Projektvorschlag weiterentwickelt hat.

    Die Justizministerkonferenz am 9. November hat die Studie hingegen für eine unerwartete Beschlussvorlage genutzt: Die Justizminister der Bundesländer sahen in dem Bericht eine Gelegenheit, zu sparen. Laut Protokoll wurde die Vorlage jedoch nicht besprochen.