Die Geschäftsstelle ist vom 23.12.2024 bis zum 2.1.2025 nicht besetzt.

4. Weltkongress Betreuungsrecht

Kein Beruf ohne Ausbildung

Berufsbetreuer*innen üben einen komplexen Beruf aus, der spezielle Kenntnisse, Kompetenzen und Qualifikationen erfordert, für die eine Ausbildung zwingend nötig ist. Die ist das Fazit einer internationalen Diskussionsrunde auf dem 4. Weltkongress für Betreuungsrecht in Erkner bei Berlin.
21.11.2016
    • Prof. Hisashi Ohgaki, Thorsten Becker, Pierre Bouttier und Uwe Harm

      Prof. Hisashi Ohgaki, Thorsten Becker, Pierre Bouttier und Uwe Harm (v.l.)

    Teilnehmer des von Uwe Harm vom Betreuungsgerichtstag (BGT) moderierten Panels waren Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB-Bundesvorstands, Pierre Bouttier aus Frankreich, Präsident des Betreuerverbands ANPD, und Prof. Hisashi Ohgaki vom Zentrum für wirtschaftliche Gerontologie der Ritsumeikan Universität in Kyoto/Japan.


    In Japan und Frankreich müssen künftige Berufsbetreuer/innen ein Kurzstudium absolvieren.
    Japanische Berufsbetreuer/innen lernen ihr Handwerk im Rahmen eines neunmonatigen Online-Kurses, der 120 Stunden umfasst. In Frankreich wurde bereits vor Jahren ein grundlegendes Training entwickelt, das Rechtskenntnisse ebenso vermittelt wie Wissen zu Finanzen, Steuern, Verwaltung und Case-Management in der Sozialen Arbeit sowie ethische Grundlagen. Das Studium dauert zehn Monate und umfasst rund 300 Stunden.

    Deutschland hinkt hinterher. „Berufsbetreuer kann im Prinzip jeder werden“, sagt Thorsten Becker. „Bislang lehnten Verantwortliche in Politik und Verwaltung verbindliche Regelungen zur Betreuerqualifikation ab. Sie befürchten, dass die Anerkennung einer professionellen Betreuung den gesetzlich verankerten Vorrang des Ehrenamts aushebeln könnte.“

    Auf dem Weg zu einer geregelten Betreuerqualifikation müsse auch die Frage beantwortet werden, ob Betreuung im Kern eine rechtliche oder soziale Arbeit sei, so Becker. In Deutschland dominiere der juristische Ansatz. „Doch mit rechtswissenschaftlichen Begriffen und Methoden können die Anforderungen einer unterstützten Entscheidungsfindung nicht bewältigt werden“, sagt Becker. „Unsere Klient/innen haben Anspruch auf die bestmögliche Unterstützung, damit ihre Rechte durchgesetzt werden und sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Sie brauchen optimal qualifizierte Menschen an ihrer Seite, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.“

    Nach Japan (2010), Australien (2012) und USA (2014) fand der Weltkongress Betreuungsrecht erstmals in Deutschland statt. Der Kongress steht unter der Schirmherrschaft von Bundesjustizminister Heiko Maas und Manuela Schwesig, der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er wird vom Betreuungsgerichtstag in Zusammenarbeit mit dem International Guardianship Network ausgerichtet und von einem internationalen Beirat unterstützt.