"Freiberufliche Betreuer und Vereine brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit"
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Dieser hatte - wie die Abgeordneten aller anderen Fraktionen auch - bei einer Podiumsdiskussion der Landesgruppe im Juni 2019 kein Verständnis für die dort von betroffenen Kollegen*innen geschilderten Herabstufungen: „So ein Vorgehen ist unverständlich bei zu wenig Betreuern, steigendem Bedarf und einer immer noch nicht auskömmlichen Vergütungssituation. Freiberufliche Betreuer und Vereine brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit“, so der SPD-Abgeordnete. Er hoffe, dass die geplante Reform mehr Klarheit bringe. Bis dahin wolle er sich dafür einsetzen, dass die Justizministerin einen Hinweis an die Rechtspfleger*innen gibt, dass es in Interesse des Landes sei, das Ermessen im Sinne der Betreuer*innen auszuüben. Dabei wolle er auch die Forderung der Landesgruppe nach verlässlichen Aufstiegsfortbildungen für die Betroffenen ansprechen.
Ein weiteres Thema des Gesprächs war der Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts. Rainer Sobota betonte das Interesse des BdB an einer Zustimmung des Landes im Bundesrat, wies aber auch auf die Kritikpunkte des Verbandes hin – wie sie in der Stellungnahme des BdB nachzulesen sind. Der SPD-Abgeordnete teilte mit, dass seine Fraktion die Reform grundsätzlich unterstütze, aber Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit habe, wenn nicht gleichzeitig zusätzliche Ressourcen bei Betreuer*innen, Behörden und Gerichten bereitgestellt werden. Die BdB-Landesvorsitzende Carola Friedrichs-Heise wies dabei auch auf die Zusatzaufgaben für die Vereine hin, dafür müsse finanziell aufgestockt werden. Es wurde vereinbart, die gerade geänderte Zuwendungsverordnung in etwa einem halben Jahr auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen.
Abschließend fragte Martina Schulz-Polat den Abgeordneten nach seiner Haltung zur von Niedersachsen auf den Weg gebrachten Bundesratsinitiative zur Video-Anhörung und zur Ehegattenvertretung. Beides werde, so Prange, von der SPD befürwortet. Während der Corona-Krise habe man gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Videotechnik in der Justiz gemacht. Es müsse aber immer im Einzelfall geklärt werden, ob ein Besuch vor Ort durch eine Videoanhörung ersetzt werden kann. Die Ehegattenvertretung sei ein „gangbarer Kompromiss“, wenn der Betroffene keine Vorsorge für eine Vertretung getroffen hat. Die BdB-Delegation legte ihre Bedenken dar und verwies auf die Stellungnahme der BdB dazu. Mit der Zusage des Abgeordneten, uns vom aktuellen Beratungstand der Bundesratsinitiative zu unterrichten, endete das in angenehmer Atmosphäre geführte Gespräch in Oldenburg.