Online-Anhörungen in Betreuungsverfahren müssen Ausnahme bleiben
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Auch wenn Online-Anhörungen im Einzelfall ein sinnvolles Hilfsmittel sein können, dürfen sie sich nicht zum Standard entwickeln, mahnt der Verband. Insbesondere bei Entscheidungen über die Einrichtung einer Betreuung, über eine Unterbringung oder Zwangsbehandlung, sei eine persönliche Anhörung notwendig, um die fundamentalen Grundrechte der betroffenen Menschen zu wahren. Das Schreiben finden Sie hier als PDF-Download.