Klinische Prüfungen von Medikamenten an nicht einwilligungsfähigen Menschen?
In der Politik gibt es Bestrebungen, in Zukunft auch nicht einwilligungsfähige Menschen in Arzneimittelprüfungen einzubeziehen, die für den Teilnehmer selbst aller Voraussicht nach keinen Nutzen haben werden. Möglich sein soll dies dann, wenn die Bereitschaft zur Teilnahme noch in gesunden Tagen in einer Patientenverfügung erklärt wurde.
Wir halten dieses Vorhaben für äußerst problematisch. Eine umfangreiche Stellungnahme des BdB finden Sie hier als Download