Überarbeitete Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl
Unklar bleibt nach Ansicht des BdB, wie die Betreuungsbehörden in einem rechtlich gesicherten und allgemeingültigen Verfahren zur Qualitätssicherung beitragen können, solange für die Berufsbetreuung keine gesetzlichen Eignungskriterien und keine allgemeinverbindlichen Qualitätsstandards existieren.