Schleswig-Holstein
Zum Entwurf zur Änderung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes
Das "Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung" (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz) regelt in Schleswig-Holstein seit 2009 heimrechtliche Angelegenheiten, wie etwa Mindestanforderungen an die Qualität der Betreuung und Pflege in stationären Einrichtungen, Pflichten der Anbieter und ihre Aufsicht durch die zuständigen Behörden.
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