Stellungnahme

zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des saarländischen Maßregelvollzugsrechts

Der BdB hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des saarländischen Maßregelvollzugsrechts Stellung bezogen und die Novellierung grundsätzlich begrüßt, insbesondere da die Regelungen zu Fixierungen im saarländischen Maßregelvollzug bislang nicht den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen entsprachen, wie sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 hervorgehen. Mit der Anpassung werden diese rechtlichen Vorgaben nun endlich berücksichtigt.