Zur Studie „Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen"
Die Studie ist ein wertvoller Beitrag in der aktuellen Diskussion um die Reform des Betreuungswesens, da sie zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt wie sie der BdB seit langem vertritt. Der Verband ist der Auffassung, dass einheitliche, gesetzlich geregelte Eignungskriterien, ein einheitliches Zulassungsverfahren und eine Aufsichtsinstanz, die auf Fachlichkeit basiert wie etwa eine Kammer, Vermögensdelikte vermeiden können. Auch müsse die hohe Verantwortung, die Berufsbetreuer*innen haben, mit einem entsprechend hohen Qualitätsniveau korrelieren, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Kurz gesagt: Gut ausgebildete Berufsbetreuer*innen, ein fachliches Zulassungsverfahren durchlaufen haben, die leistungsgerecht vergütet werden und unter guten Rahmenbedingungen arbeiten können, werden noch weniger auf die Idee kommen, eine Straftat zu begehen.