Stellungnahme

Zur Studie „Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen"

Oktober 2019 - Berufsbetreuer*innen arbeiten in der Regel korrekt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Deutsche Hochschule der Polizei in Kooperation mit der Leibniz Universität Hannover durchgeführt hat. Die Untersuchung „Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen“ ist eine der ersten empirischen Arbeiten zu dem Thema. Im Rahmen der Studie wurden Akten von Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichten und Staatsanwaltschaften ausgewertet sowie leitfadengestützte Interviews geführt.

    Die Studie ist ein wertvoller Beitrag in der aktuellen Diskussion um die Reform des Betreuungswesens, da sie zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommt wie sie der BdB seit langem vertritt. Der Verband ist der Auffassung, dass einheitliche, gesetzlich geregelte Eignungskriterien, ein einheitliches Zulassungsverfahren und eine Aufsichtsinstanz, die auf Fachlichkeit basiert wie etwa eine Kammer, Vermögensdelikte vermeiden können. Auch müsse die hohe Verantwortung, die Berufsbetreuer*innen haben, mit einem entsprechend hohen Qualitätsniveau korrelieren, heißt es in der Stellungnahme weiter.

    Kurz gesagt: Gut ausgebildete Berufsbetreuer*innen, ein fachliches Zulassungsverfahren durchlaufen haben, die leistungsgerecht vergütet werden und unter guten Rahmenbedingungen arbeiten können, werden noch weniger auf die Idee kommen, eine Straftat zu begehen.