In insgesamt 13 Arbeitsgruppen, die vor Ort in Bad Kissingen stattgefunden haben, wurde intensiv gearbeitet und diskutiert. Die Themen waren auch in diesem Jahr wieder breit gestreut von Standardentwicklung über das aktuelle Thema "Betreuung von Flüchtlingen" bis hin zu Abgrenzungskriterien an der Schnittstelle zum Versorgungssystem, rechtliche, betriebswirtschaftliche und diverse berufspraktische Themen standen zur Auswahl.
Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zur Jahrestagung in Bad Kissingen referierten
Klaus Fussek (Sozialpädagoge, Buchautor und pflegender Angehöriger)
Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung sprach er über das Thema "Rechtliche Betreuer/innen als Garanten und Anwälte für menschenwürdige Lebensbedingungen in der häuslichen und stationären Pflege: Anspruch und Wirklichkeit.
Thorsten Becker (Vorsitzender des BdB e.V.)
Im Hinblick auf das Tagungsmotto referierte der BdB-Vorsitzende zum Thema "Verantwortung und Unabhängigkeit in der professionellen Betreuung: Zwei Seiten einer Medaille"
Prof. Dr. Winfried Kluth (Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg)
Prof. Dr. Winfried Kluth gilt als der „Kammer-Papst″. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) zeigte in seinem Vortrag zum Thema "Gesellschaftliche Verantwortung und berufliche Selbstverwaltung"die Chancen einer Berufskammer für Betreuer/innen als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der rechtlichen Betreuung auf.
Dr. Regine Köller vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik
Dr. Regine Köller vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik gab am Freitag in einem einstündigen Vortrag Einblick in das Forschungsvorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Qualität in der rechtlichen Betreuung.
Die Chancen für eine Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) seien gestiegen, sagte Sabine Sütterlin-Waack im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum Abschluss der BdB-Jahrestagung 2016 vom 21. bis 23. April in Bad Kissingen: „Wir müssen gemeinsam den Boden bereiten, dass es noch vor der Bundestagswahl zu einer Gesetzesänderung kommen kann. Dafür müssen wir jetzt schon werben. Um diese qualitativ hochwertige Arbeit machen zu können, müssen Berufsbetreuerinnen und -betreuer einfach mehr Geld zur Verfügung haben.“
Matthias Bartke empfahl den BdB-Mitgliedern: „Laden Sie Ihre örtlichen Landtagsabgeordneten ein. Ich habe im Betreuungsbüro des ehemaligen BdB-Vorsitzenden Klaus Förter-Vondey eine Hospitation gemacht; das war für mich ein ganz erhellender Tag, bei dem ich viel gelernt habe. Frau Sütterlin-Waack und ich sind bereits auf die Länder zugetreten, und der BdB sollte dies auch machen. Wir können politischen Druck gut gebrauchen, und wenn Sie die Begleitmusik spielen, finden wir das großartig.“ Die beiden Politiker können sich vorstellen, kurz vor Veröffentlichung der Ergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung zu „Qualität und Vergütung“ gemeinsam mit dem BdB eine Veranstaltung zu organisieren.
Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker begrüßt das Engagement der beiden Berichterstatter für Betreuungsrecht im Bundestag. Zugleich appellierte er auf der Jahrestagung an alle Verbandsmitglieder, sich an der Online-Umfrage zu beteiligen, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durchführen lässt. Die Daten sind Grundlage für die rechtstatsächliche Untersuchung zu „Qualität und Vergütung“: „Wir alle haben die einmalige Chance, über die tatsächlichen Bedingungen, unter denen wir arbeiten, im Detail zu berichten. Da zählt jede Stimme. Die Länder, die die Veränderungen am VBVG bezahlen müssen, verlangen eine breite Datenbasis. Die Daten werden anonymisiert ausgewertet und von Experten eingeordnet. Wir begleiten die Erhebung kritisch und haben gegenüber den Forschern und dem Ministerium angemahnt, dass noch bestehende Unklarheiten geklärt werden müssen. Wir bestehen darauf, dass die Konzeption der Fragebögen so gestaltet wird, dass schlussendlich die exakte Realität abgebildet werden kann.“ So sieht der BdB etwa den Erhebungszeitraum der Untersuchung im Sommer als kritisch an, da somit beispielsweise zahlreiche zeitintensive Arbeiten, die regelmäßig erst am Jahresende anfallen, nicht erfasst werden könnten.
Die Jahrestagung 2016 des BdB stand unter dem Motto „Profession Betreuung: Verantwortung braucht Unabhängigkeit“. Der BdB-Vorstand stellte in Bad Kissingen sein Konzept für eine Berufskammer vor – ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Profession und ein Impuls in der Qualitätsdiskussion. Ziel ist es, der Betreuung als Vertrauensberuf auf Grundlage einer einheitlichen Qualifikation und professioneller Qualitätsstandards zur Anerkennung zu verhelfen und wirksame Mechanismen zur Qualitätssicherung zu etablieren. Thorsten Becker: „Wir fordern und wollen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf eine qualitativ abgesicherte Betreuung verlassen können“.
Die Delegierten nahmen den Leitantrag zur Verbesserung der materiellen Lage, Professionalisierung und Verbandsentwicklung einstimmig und das Konzept für eine Berufskammer mit überwältigender Mehrheit an.