Rückblick

BdB-Jahrestagung 2017

Auf dieser Übersichtsseite finden Sie die Dokumentation der BdB-Jahrestagung vom 27.-29. April 2017 in Radebeul

Politische Grußworte spiegeln aktuelle Haltungen

So wohltuend wie die Jahrestagung 2017 starten nicht alle Begegnungen von Berufsbetreuern mit der Politik. Schon gar nicht, seitdem es um die Anerkennung der Arbeit von Betreuern für die Gesellschaft und mehr Geld geht. Nach der Eröffnung der Tagung am 27. April durch den Vorsitzenden Thorsten Becker und das Grußwort des Oberbürgermeisters von Radebeul Bert Wendsche übernahm der zweite Vizepräsident des sächsischen Landtags, Horst Wehner (DIE LINKE) das Mikrofon.

Vizepräsident des Sächsischen Landtags stärkt Rücken

„Politik und Gesellschaft sind gefordert, für Ihre Arbeit die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Und das nicht nur mit Sonntagsreden, sondern mit wirkungsvollen Taten und der Leistung konkreter Beiträge dafür, dass Sie auch weiterhin mit Ihrer Arbeit Erfolge erzielen können, die letztendlich unserem Gemeinwesen und seinem solidarischen Zusammenhalt insgesamt zu Gute kommen.“ Wehner lobte ausdrücklich die Zusammenarbeit mit der BdB-Landesgruppe Sachsen.

Sächsisches Justizministerium äußert sich ablehnend

Auch Anette Franke, Staatssekretärin im sächsischen Justizministerium sah es als ein gesamtgesellschaftliches Ziel, dass Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selber regeln könnnen, Teil der Gesellschaft bleiben und aktiv teilhaben können. Hinsichtlich der Vergütungserhöhung allerdings brachte Franke kein positives Signal aus ihrem Ministerium. Ein Problem für die Qualität der Betreuung sah sie nicht.

BMJV bekräftigt Willen zur sofortigen Vergütungserhöhung

Anette Schnellenbach, Ministerialrätin des Bundesministeriums der Justitz und für Verbraucherschutz überbrachte das Grußwort des Justizministers Heiko Maas (SPD). Hierin betonte der Minister den Willen der Bundesregierung, die Gesetzesänderung für eine Vergütungserhöhung um 15 Prozent noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Auch, um "in Ruhe" in der kommenden Legislaturperiode das Betreuungssystem zu reformieren. Im Anschluss fasste Schnellenbach die aktuelle Situation aus Sicht des Bundes zusammen. Die Länder zeigen einheitlich Ablehnung. Als bemerkenswert betonte Schnellenbach die Einigkeit von Regierung und Opposition im Bund für eine sofortige Vergütungserhöhung. Zu rechnen sei mit einem Vermittlungsverfahren, ob noch in dieser Legislaturperiode konnte Schnellenbach nicht einschätzen.

Wenn wir nicht mehr Geld bekommen, dann...

Wir haben unsere Mitglieder gefragt:

Sollten die notwendigen strukturellen Veränderungen noch länger hinausgezögert werden, welche Auswirkungen prognostizieren Sie?

Diskussionsergebnisse der Teilgruppen (PDF-Download)

Neuer Fahrplan für Vergütungserhöhung

Während der Jahrestagung 2017 hat den BdB die Information erreicht, wie der aktuelle Fahrplan zur Gesetzesänderung für 15 Prozent mehr Vergütung der Berufsbetreuer aussehen könnte. Dem Vernehmen nach gab es jüngst den Versuch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit den Ländern eine gemeinsame Linie zu finden. Dieser Versuch soll gescheitert sein. "Die ablehnende Haltung der Länder hat den Gesetzgebungsprozess verschoben - nicht mehr und nicht weniger", so der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker in seiner Rede am ersten Tag der Jahrestagung.

Am nächsten Morgen dann die Nachricht: Die Gesetzesänderung hat es wieder einen Schritt weiter geschafft: Sie steht auf der Tagesordnung des Bundestages am 18. Mai. Der letztmögliche Termin für die Abstimmung im Bundesrat ist der 7. Juli.

Zwischen Hoffen und Enttäuschung

Mit einer kämpferischen Rede zur Eröffnung der Jahrestagung 2017 brachte BdB-Vorstandsvorsitzender Thorsten Becker die rund 300 Teilnehmer der Tagung geschlossen hinter sich. Dafür spannte er einen weiten Bogen über die Themen, welche den Verband derzeit beschäftigen: von der Entwicklung der Fachlichkeit, den Rahmenbedingungen von Betreuung, das politische Feld bis zur Entwicklung der Profession. Immer wieder gab es tosenden Applaus.

Becker brachte die Emotionen vieler BdB-Mitglieder in der vergangenen Zeit auf den Punkt: "Wir befinden uns zwischen permanentem Hoffen und Enttäuschung." Die Hoffnung auf Vergütungserhöhung sei in greifbarer Nähe. Der BdB gewinne wachsende Präsenz und Anerkennung in der Politik.

Hingegen wachsen Enttäuschung, vielleicht auch Verärgerung und Wut, da die Zeitpauschalen schon lange nicht mehr reichten. Sie gestalteten den Berufsalltag jeden Tag aufs Neue schwer. Becker betonte auch, wie bitter er die heftige Gegenwehr aus einigen Ländern gegen mehr Geld empfinde. Aber wir haben bei Weitem nicht aufgegeben.

Was die Lobbyarbeit mit Hochdruck und die unglaublichen Anstrengungen des Verbandes im vergangenen Jahr bedeuten, erklärte der Vorstandsvorsitzende: "Wir haben Strukturen verändert, in der Geschäftsstelle Ressourcen frei gestellt um tagesaktuell zu bewerten und zu analysieren. Wir haben Strategien und Konzepte entwickelt. Das war nicht schmerzfrei, andere Tätigkeitsfelder wurden weniger bearbeitet, beispielsweise konnten wir uns nicht so an der Diskussion um die Eingliederungshilfe beteiligen, wie wir es gewollt hätten."

Zwischenerfolge und kühle Köpfe

Die politische Strategie fordere Bereitschaft zu Diplomatie. Dies sei keine Schwäche, sondern Realpolitik. Moderate Töne und Verhandlungen hinter verschlossenen Türen seien notwendig, um weiterzukomme, nicht alles könne weitergegeben werden. Der BdB erreiche inzwischen ganz anderen Ebenen, auch Staatssekretäre des Budnesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Und der Verband hat einen Zwischenerfolg erreicht: den Gesetzesentwurf für eine höhere Vergütung. Der Vorstandsvorsitzende appelierte dafür, einen klaren Kopf zu bewahren. Für die Länderhaushalte seien 15 Prozent mehr Geld für Betreuer relativ gering. 

"Die Landesministerien sagen, es ginge ums Geld. Das halten wir für vorgeschoben! Wir glauben, es geht um die Anerkennung unseres Berufs", sagte Becker. Es gebe Bestrebungen der Politik, Berufliche und Vereinsbetreuung gegeneinander auszuspielen. Der BdB sagt: "Nicht mit uns!" Das gleiche gelte für Diskreditierungen seitens der Landespolitik, die beispielsweise behauptet, Berufsbetreuer hätten "fette Gewinne" in den vergangenen Jahre gemacht.

"Geringschätzung unserer Arbeit, Würde Klienten"

Becker: "Im Endeffekt geht es um eine Geringschätzung unserer Arbeit, die ich beschämend finde. Und eine Missachtung unserer Vergütung ist auch eine Missachtung unserer Klienten. Sorgt endlich für angemessene Rahmendbedingungen! Denn es hat Folgen, wenn Vergütung nicht erhöht wird." Vereine und Büros geben auf. Schon jetzt gibt es in vielen Regionen keinen qualifizierten Nachwuchs. Qualitätseinbußen in der Betreuungspraxis sind mancherorts schon zu spüren, dann könnten Krisen eskalieren und die Versorgung nicht mehr bedarfsgerecht organisiert werden. Für einen aktivierenden Unterstützungsprozess bliebe zu wenig Zeit, dann würde vermehrt ersetzend gehandelt. Jetzt sei die Politik am Zug. Die Frage sei: "Wieviel ist die Würde unserer Klienten Wert!?"

Gefährliche Kombination

"Politiker wollen über Qualität reden. Das tun wir bereits seit 20 Jahren und fordern es von der Politik ein", erklärte Becker. Denn hohe Verantwortung und fehlende Verbindlichkeit halte er für eine gefährliche Kombination. Bis heute gebe es keinen berufsfachlichen Sorgfaltsmaßstab.

Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution

Die Delegiertenversammlung des BdB hat am zweiten Tagungstag eine Resolution mit Forderungen an die Politik diskutiert und verabschiedet. Außerdem entlastete die Delegiertenversammlung den Vorstand, BdB-Geschäftsführer Dr. Freter trug den Geschäftsbericht vor, für das ipb hat den Bericht Vorstand Iris Peymann verlesen, da Frau Prof. Dr. Sörensen zum 1. April das Institut verlassen hat. Gleichzeitig hat sich der neue ipb-Geschäftsführer Martin Eck vorgestellt.

Neuer BdB-Vorstand ist der alte

Große Zustimmung zur Arbeit des Vorstandes: Der Neue ist auch der alte. Gewählt wurden: Der Vorsitzende Thorsten Becker mit 100 Prozent der Stimmen, die beiden stellvertretenden Vorstitzenden Hennes Göers und Rainer Sobota sowie Iris Peymann als Finanzverantwortliche und die Beisitzer Heike Looser, Jochen Halbreiter und Christian Kästner.

Exposés zu Arbeitsgruppen und Foren

Volkmar Aderhold, Iris Peymann 

Diese Arbeitsgruppe wird sich mit dem Thema Umgang mit Psychopharmaka und Zwang sowie Alternativen hierzu in der Gesundheitssorge beschäftigen. Es gelang uns Herrn Dr. Volkmar Aderhold als Referenten für diese AG zu gewinnen.

Dr. Aderhold beschäftigt sich u.a. mit den Lang- und Spätfolgen von Neuroleptika und ist beteiligt an dem Prozess der Überarbeitung der S3- Schizophrenie Leitlinie. Er wird uns einen Einblick geben in die Folgen von neuroleptischer Pharmakotherapie und wir werden gemeinsam die damit verbundenen Anforderungen an die unterstützte Entscheidungsfindung (UEF), mit unseren Klient/innen erarbeiten. Es geht hier um eine Risikoabschätzung, die das Leben der Klient/innen nachhaltig beeinflusst.

Wir werden uns über Möglichkeiten und Chancen von Reduktion und Monotherapie austauschen sowie Neues über nicht pharmakologische Behandlungsansätzen erfahren. Über Chancen und Risiken, das Leben ohne Medikamente nach den eigenen Vorstellungen zu meistern, wollen wir diskutieren. Spannend ist hier besonders die Frage, unter welchen Bedingungen dem Wunsch eines Menschen mit akut psychotischen Symptomen, ohne Antipsychotika behandelt zu werden, entsprochen werden kann.

Zum Einstieg werden wir kurze Sequenzen aus dem Dokumentarfilm: „Leben mit Psychopharmaka“ von Jana Kalms, Piet Stolz und Sebastian Winkels zeigen.

Eigene Anliegen aus der beruflichen Praxis sind erwünscht und dürfen gerne eingebracht werden.

Angela Roder, Klaus Förter-Vondey

Das Betreuungsmanagement wurde vom BdB vor vielen Jahren als Managementmethode für die Betreuungspraxis auf der Basis des Case Managements entwickelt und verbreitet. Im Betreuungsmanagement stand das Management der Versorgung der Klient/innen im Mittelpunkt. Die eigentliche Aufgabenstellung und das Alleinstellungsmerkmal der Betreuung, die Zurüstung von Fähigkeiten von Klient/innen, in personeller Mitverantwortung zur Sicherstellung der souveränen Mitwirkung in der Gesellschaft, fanden noch nicht im notwendigen Umfang Berücksichtigung. Deswegen wird an der Entwicklung des Betreuungsmanagements 2.0 – oder besser: des Besorgungsmanagements gearbeitet.


In der Arbeitsgruppe wird der Sachstand der Entwicklung des Betreuungs-/Besorgungsmanagements dargestellt. Im Austausch sollte über die zugrundeliegenden theoretischen Erwägungen und die Anwendbarkeit des Verfahrens der Unterstützen Entscheidungsfindung (UEF) und der Methode des Lebenslagenmodells gesprochen werden. Die Arbeitsgruppe wendet sich also an Kolleginnen und Kollegen, die Interesse haben, über den „tägliche Tellerrand“ hinauszuschauen und an einer fachlichen Entwicklung teilzuhaben, aber auch methodisch neue Wege beschreiten wollen.


Inhaltlich geht es also um die fachliche Justierung unserer Besorgungsaufgabe: die Zurüstung zur Internen Disposition (InD) unter der Voraussetzung der Betrachtung des Menschen in seinen Verhältnissen (Person-in-environment Paradigma). Mit dem Lebenslagenmodell sind die innere und äußere Veranlagung des Menschen zu erfassen. Mit dem Verfahren der Unterstützen Entscheidungsfindung (UEF) lassen sich der Unterstützungsprozess und die Schnittstellen z.B. zur Sozialen Arbeit oder dem Gesundheitssystem herausfinden. Durch die Charakterisierung der gemeinsamen Aufgabenstellung aller, der Schaffung von Wohlfahrt für den Klienten bzw. die Klientin, sind sowohl Gemeinsamkeiten als auch Abgrenzungen der Arbeitsfelder zu beschreiben (Standards). Ziel der Überlegungen ist es, unser Besorgungshandeln noch stärker und genauer auf die Überwindung von schwierigen Lebenssituationen der Menschen zu richten. Wir haben dabei auf Effektivität aber auch auf Effizienz unserer Tätigkeit zu achten, um selbst „überleben“ zu können und das Ergebnis, die souveräne Mitwirkung von Klient/innen bei der Überwindung der schwierigen Lebenssituationen sicherstellen zu können (Qualität).

Rainer Sobota, Karin Böke-Aden

Teilhabeansprüche sind Hilfen für behinderte Menschen, Benachteiligungen auszugleichen oder aufzuheben und so gleichberechtigt und selbstbestimmt mit den nichtbehinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Diese durch die UN-Behindertenrechtskonvention geprägte behindertenpolitische Debatte (Stichwort: Inklusion) traf zusammen mit dem Bestreben der Bundesländer, die Eingliederungshilfe des SGB XII – vor allem wegen der in diesem Bereich ständig steigenden Kosten – neu gestalten zu wollen. In Ergebnis wurde das SGB IX (Behindertenrecht) zu einem Leistungsgesetz ausgestaltet, ein einheitliches Verfahren für die Bemessung von Teilhabeansprüchen geregelt und die restlichen Bestimmungen zur Eingliederungshilfe werden schrittweise aus dem SGB XII in das SGB IX überführt.

Realisierte und gut funktionierende Teilhabeansprüche, insbesondere die der sozialen Teilhabe, wirken sich meistens sehr direkt auf die Fallgestaltung auch der rechtlichen Betreuung aus. Der durch die Betreuer/innen zu leistende Besorgungsbedarf wird dadurch beeinflusst.

In der Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz werden die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für die Zeit 2017 bis 2020 dargestellt. Im Mittelpunkt steht dann die Fragestellung, in welcher Form und in welchem Umfang Betreuer/innen in diesem Zusammenhang ihre Besorgungsleistung einbringen müssen, welche sonstigen Unterstützungsmöglichkeiten gesetzlich vorgesehen sind, was es mit der unabhängigen Teilhabeberatung auf sich hat und ob dies vielleicht und ein für die Betreuung nutzbares Element zur Bereicherung der eigenen Arbeit sein kann.

Unweigerlich wird man sich auch mit den Änderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) und den Änderungen bei der Pflege (SGB XI und SGBG XII) auseinandersetzen müssen.

Hennes Göers, Jochen Halbreiter 

Die Zahl der Betreuer/Innen, die Betreuungen nicht als Einzelkämpfer/innen führen, sondern ein Büro und Mitarbeiter/innen vorhalten, nimmt ständig zu. Ursachen hierfür könnten einerseits eine zunehmende höhere Professionalisierung, aber auch die Verschlechterung der materiellen Rahmenbedingungen sein.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass oftmals bei Behörden und Banken die Akzeptanz von Mitarbeiter/innen eines Betreuungsbüros problematisch ist.

Mit diesem Thema soll - unter der Anknüpfung an die Ergebnisse der letztjährigen AG, in der betriebswirtschaftliche Bedingungen eines Betreuungsbüros erarbeitet wurden – untersucht werden, in welchem Rahmen die Delegation von Tätigkeiten möglich ist. Dabei soll ein Augenmerk darauf gerichtet sein, ob es Unterschiede in der Organisationsform – freiberuflicher Betreuer/innen bzw. Vereinsbetreuer/innen gibt.

Mit den Teilnehmer/innen soll ein Erfahrungsaustausch erfolgen, ob, wie und welche Tätigkeiten, unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeit und Haftung, delegiert werden können. Dabei werden auch wesentliche Teilaspekte des von Angela Roder konzipierten Betreuungsmanagements eine Rolle spielen.

Monika Wittorf, Heike Looser 

"Trauma" ist inzwischen in aller Munde und wird als Schlagwort fast schon inflationär verwendet. Richtig verstanden kann es der Schlüssel sein zu einem verständnisvolleren Umgang mit psychisch belasteten oder auch als „anstrengend“ empfundenen Klient/innen.

Leider ist das Wissen jedoch häufig noch oberflächlich, und kann so zu zusätzlich belastenden (retraumatisierenden) Interventionen führen. Gleichzeitig ist Trauma nicht gleich Trauma, und nicht alles, was ein Trauma ist, führt zur Traumatisierung und zur Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS).

Um den vielen Betroffenen (psychisch kranke Menschen, Opfer von Beziehungsgewalt, Kriegsopfer, alte Menschen, Kinder, Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen) mit ihren sehr unterschiedlichen Traumafolgestörungen gerechter zu werden, bedarf es eines soliden Trauma- Basiswissens. Erst auf dieser Grundlage kann sich ein traumasensibler Umgang in Beratung und Betreuung von psychisch belasteten Menschen entwickeln. Viele sind in der frühen Kindheit, einige als Erwachsene traumatisiert worden; manche durch ein Monotrauma, andere durch wiederholte oder strukturelle Gewalt wie Diskriminierung, Krieg oder Menschenhandel. Die Folgen können vielfältig und auch ähnlich, die Bewältigungsstrategien sehr individuell sein. Das Ausmaß der Folgen für die Betroffenen ist u.a. abhängig von Resilienz, Vorerfahrungen, aber auch Unterstützungsangeboten.

Wir werden uns in der Arbeitsgruppe mit verschiedenen Arten von Traumatisierung und deren Bewältigungsprozessen beschäftigen, um die komplexen Zusammenhänge zwischen Traumatisierung und “ traumaspezifischen“ Verhaltensweisen besser verstehen zu können. Dieses Grundwissen ermöglicht eine neue Perspektive: eine traumasensible Arbeitsweise. Wir werden diskutieren und ableiten, was davon hilfreich und übertragbar für Ihre Betreuungsarbeit ist

Kay Lütgens

Zur Zeit wird über mehrere Änderungen gesetzlicher Regelungen diskutiert, die auch für die Betreuungsarbeit relevant wären. Das betrifft v.a. die folgenden Dinge:

• Möglicherweise werden die Stundensätze für Berufsbetreuer (geregelt in § 4 VBVG) um 15 % erhöht werden. Die Regierungskoalition hat sich bereits auf ein entsprechendes Gesetz geeinigt, hierfür ist aber die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

• Dem Bundesrat hat inzwischen einen Gesetzesantrag zur Vertretung unter Ehegatten im Bereich der Gesundheitssorge in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 18/10485). Die Bundesregierung hat sich in einer Stellungnahme ablehnend geäußert, u.a. wird die vom Bundesrat gewünschte Regelung als missbrauchsanfällig angesehen. Denkbar ist nach Ansicht der Bundesregierung lediglich ein auf wenige Tage oder Wochen begrenztes Notvertretungsrecht in der Gesundheitssorge.

• Möglicherweise wird die DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII zum 1.4.2017 dahingehend geändert werden, dass das sogenannte Schonvermögen von derzeit 2600,- € auf 5000,- € erhöht wird. Das wäre auch für die Frage der Mittellosigkeit im Sinne der Betreuervergütung relevant. Der Bundesrat muss dieser Änderung zustimmen, ob und ggf. wann das der Fall sein wird, lässt sich zur Zeit nicht absehen.

• Die Regelung über die medizinische Behandlung gegen den natürlichen Willen eines Menschen (sogenannte Zwangsbehandlung, bisher in § 1906 BGB enthalten) soll reformiert werden.

• Schließlich ist eine umfangreichere Änderung des Vormundschaftsrechts geplant, die auch etliche Auswirkungen auf das Betreuungsrecht haben würde (da viele der vormundschaftsrechtlichen Vorschriften auch für Betreuer gelten).

Im Rahmen der Fortbildung wird über den dann gegebenen Sachstand der einzelnen Vorhaben berichtet und - soweit bereits möglich - über Einzelheiten informiert werden.

Daneben werden aktuelle Gerichtsentscheidungen, die für die Arbeit von Betreuerinnen und Betreuern von Bedeutung sind, vorgestellt.

Klaus Fournell, Laurence Coulon 

„Sie sind aber doch die Betreuerin!!!“

Der Betreueralltag besteht neben den Kernaufgaben oft darin, sich selbst darüber klar zu werden, wo die Grenzen der eigenen Aufgaben sind – und sich dann in einem zweiten Schritt mit den Vorstellungen und Ansprüchen Dritter (Angehörige, Krankenhäuser, Banken etc.) auseinander zu setzen. Der unspezifische Begriff der „Betreuung“, gepaart mit dem verbreiteten Unwissen zu unserem Arbeitsfeld, scheint diffuse Erwartungen und Begehrlichkeiten zu wecken. Unterschiedliche Akteure beanspruchen die Betreuung für ihre jeweils eigenen Interessen: Leistungserbringer, z.B. Sozialämter, verweigern Rechtsansprüche auf andere Hilfen mit dem Hinweis, es gebe ja die rechtliche Betreuerin. Betreuer/innen sollen das soziale Versorgungssystem entlasten, die Interessen von Nachbarn und Angehörigen durchsetzen und bei Bedarf „für Ordnung sorgen“, wenn Ärzte, Pädagogen und sonstige Fachkräfte mit ihrer Weisheit am Ende sind.

Das beste Mittel im Umgang mit falschen Leistungserwartungen ist ein selbstbewusster Zugang zum eigenen Beruf, mit einer klaren Orientierung in Bezug auf die eigene Rolle und Funktion.

In einer fall- und praxisorientierten Diskussion, angereichert mit kurzen Impulsreferaten, werden wir

  • das berufliche Verantwortungsprofil im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben herausarbeiten
  • den Umgang mit Widersprüchen zwischen beruflicher Verantwortung und materiellen Rahmenbedingungen thematisieren
  • mögliche Abgrenzungskriterien an der Schnittstelle zum Versorgungssystem ins Auge fassen
  • und an Hand der Beispiele aus der Gruppe praxisnahe Lösungen erarbeiten.

Methoden: Vortrag, Diskussion, Arbeitsgruppen, Rollenspiel

Martina Schulz-Polat, Christian Kästner

Obwohl Elternrecht ein höchst persönliches Recht ist, ist der Betreuer zwangsläufig in Vorgänge involviert, die das Kind betreffen. Die Arbeitsgruppe will mit Hilfe von Fallbeispielen dazu beitragen, die Aufgaben und Grenzen von rechtlicher Betreuung in diesem Bereich zu klären. Sie will informieren über die Aufgaben von Jugendhilfe und Familienrecht und damit mehr Handlungssicherheit für den Betreuer schaffen, ihn in die Lage versetzen, sich von "artfremden" Tätigkeiten zu entlasten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Hans Peter Ehlen, Rolf Intemann

Betreuer und Betreuerinnen sind in ihrem Berufsalltag in den letzten Jahren zunehmend mit Menschen konfrontiert, die neben anderem Unterstützungsbedarf auch Hilfe bei gelegentlich oder dauerhaft auftretenden finanziellen Problemen benötigen.

Um ver- und überschuldeten Klient/innen bei der Bewältigung ihrer Schuldenprobleme angemessen unterstützen zu können, sind Grundkenntnisse der Schuldnerberatung / Schuldenregulierung unerlässlich. Um überschuldete Klient/innen stets kompetent beraten zu können, ist für die Betreuer/innen die dauernde Aktualisierung vorhandener Kenntnisse unbedingte Voraussetzung.

Ständig werden die Betreuer/innen wie in den anderen Bereichen ihrer Tätigkeit auch - bei Fragen der Schuldenregulierung mit einer Vielzahl neuer Gesetze, Vorschriften und Gerichtsentscheidungen konfrontiert, die die Alltagspraxis stark beeinflussen.

In der Arbeitsgruppe soll einerseits Einblick in die praktizierte betreuerische Unterstützung ver- und überschuldeter Klient/innen im Einzelfall und andererseits ein Überblick über die wesentlichen, derzeit in der Diskussion befindlichen rechtlichen und methodischen Fragestellungen gegeben werden. Dazu gehören neben der inhaltlichen Kenntnis auch die Beachtung von Fristen und die Prüfung der erhobenen Forderungen.

Die Veranstaltung will zum einen verdeutlichen, wo die Grenzen der Unterstützung ver- und überschuldeter Klient/innen im Betreuungsverhältnis liegen und die Inanspruchnahme externer Strukturen der spezialisierten Beratung und Begleitung überschuldeter Klient/innen notwendig wird. Zum anderen wird die Veranstaltung die Abgrenzung zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren thematisieren.

Thematische Anregungen der Teilnehmer/innen und Einzelfälle/Einzelfragen, können selbstverständlich gern berücksichtigt werden, soweit sie rechtzeitig (bis 14 Tage) vor der Veranstaltung per E-Mail an ehlen(at)fsb-bremen(dot)de oder r.intemann(at)betreuungverein-bremerhaven(dot)de übermittelt werden.

Fred Fiedler, Ina Hellmers

Politik ist weit mehr als ‚Parlamentarische Debatten‘ oder ‚Parteiengezänk‘.

Wenn Sie Interesse am Verändern und Mitgestalten haben, dann können Sie unmittelbar dort, wo Sie tätig sind, damit beginnen.

Ihre Arbeit als rechtliche Betreuer/in findet im ‚sozialpolitischen Raum‘ statt und Sie sind ein Teil davon.

Im Alltag haben Sie mit sehr vielen verschiedenen Institutionen und Personen zu tun.

Diese Arbeitsbeziehungen gut zu ‚pflegen‘ ist nicht nur für Ihre erfolgreiche Tätigkeit unabdingbar - genau genommen beginnen Sie damit schon Ihr politisches ‚netzwerken‘.

Darüber hinaus bieten sich weitere Gelegenheiten Ihren Berufsstand zu vertreten, z.B. in kommunalen Arbeitsgemeinschaften, Gremien und Initiativen.

Sie fragen sich: Wieso soll ich noch mehr Zeit investieren und mich engagieren? Welchen Mehrwert bringt das für mich?

Wir wollen Erfahrungen austauschen, welche Kontakte wichtig sind für Ihre beruflichen und politischen Anliegen als Betreuer/in, und warum Politiker und Entscheidungsträger auf unsere Informationen angewiesen sind.

Horst Deinert, Siegmar Mücke

Als der Gesetzgeber im Jahre 1990 das Betreuungsrecht formulierte, hatte er – ohne den späteren Wortlaut zu benutzen, die Ideen der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen – bereits in das Recht übernommen. Wichtige Grundsätze des Betreuungsrechtes sind die Begrenzung des Betreueraufgabenkreises auf das Unumgängliche (§ 1896 Abs. 2 BGB), die Pflicht, (auch) die Ressourcen des betroffenen Menschen durch Gespräche zu eruieren, die eigenen Aufgaben als Betreuer/in im Sinne der stellvertretenden Entscheidung als gesetzliche/r Vertreter/in zu minimieren (§ 1901 Abs. 3 und 5 BGB) und letztlich die Betreuung überflüssig zu machen (§ 1908d BGB).

Leider hat die Rechtsprechungspraxis durch meist sehr allgemein formulierte Aufgabenkreise (Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge) und verkappte Allzuständigkeiten des Betreuers bzw. der Betreuerin („Rechtsangelegenheiten“) die guten Ideen nicht umgesetzt. Hinzu kommt die Befürchtung von Berufsbetreuer/innen, bei Anträgen auf Einschränkung oder Aufhebung der Betreuung Unmut bei Gericht hervorzurufen.

Aus Angst vor der Haftung bei Unterlassung erledigen Betreuer/innen oftmals auch Angelegenheiten, die den Klient/innen hätten überlassen werden können. Durch all diese Faktoren tritt eine De-facto-Entmündigung zu Tage, die längst Vergangenheit sein sollte.

Dabei wäre eine konsequente Umsetzung der Vorstellungen des Gesetzgebers nicht nur geeignet, den Grundsatz der UN-Konvention in Form der unterstützten Entscheidungsfindung zu realisieren, sondern auch das Haftungsrisiko von Betreuer/innen zu vermindern. Schließlich sind allgemein formulierte Aufgabenkreise deutlich haftungsträchtiger als engere Formulierungen, und das seit 2005 bei gleicher Pauschalvergütung.

Eine Realisierung der Ziele ist unseres Erachtens nur machbar, wenn im Rahmen eines strukturierten Betreuungsmanagement-Konzeptes im Rahmen einer Betreuungsplanung systematisch die Ressourcen der Klient/innen analysiert, erhalten und gestärkt werden, was sich auch im reduzierten Aufgabenumfang des Betreuers bzw. der Betreuerin zeigen muss.

Angesichts der begrenzten Zeit soll in der Arbeitsgruppe versucht werden, ein solches Konzept am Beispiel eines begrenzten Tätigkeitsbereiches zu entwickeln. Hierzu bietet sich nach den Vorstellungen der Moderatoren der Bereich des Umgangs mit Behörden, insbesondere im Sozialrecht an. Hier sind derzeit Erwartungen von Klient/innen und Behörden und mögliche Haftungsrisiken (bei gleichzeitig oft unklarer Haftpflichtversicherung) besonders akut. Soweit möglich, sollen dabei auch Vorstellungen an den Gesetzgeber für eine künftige allgemeine Praxis gegeben werden.

Eberhard Kühn, Hilke Wolken-Gretschus

„Nicht reden, nicht warten – machen!“

Vor dem Hintergrund, dass es immer noch keine gesetzlichen Regelungen zu verbindlichen Zulassungs- und Qualitätskriterien in der Betreuungsarbeit gibt und das Betreuungsrecht sowie die Betreuungspraxis erhebliche Mängel aufweisen, diskutiert die Arbeitsgruppe über ganz praktikable Ansätze zur Qualitätssicherung in der Betreuung.

Ziele der Arbeitsgruppe:

Wir wollen auf die wirklich sinnvollen und praktikablen Möglichkeiten der Qualitätssicherung in der Betreuungsarbeit schauen, uns austauschen, auch über den Tellerrand blicken und dabei:

  • praxiserprobte Arbeitsmodule, die die Betreuungsarbeit effektiver machen, vorstellen.
  • Maßnahmen diskutieren, damit Missverständnisse und Unwissenheit über die Pflichten und Aufgaben rechtlicher Betreuer/innen vermieden werden.
  • Ideen diskutieren, wie Betreuungsarbeit und Betreuungserfolg noch besser nachgewiesen werden können.
  • Forderungen formulieren, die andere Interessensparteien erfüllen müssen, damit professionelle Betreuungsarbeit sichtbar wird und sich von unprofessioneller Arbeit unterscheidet.

Susanne Rehberg, Fred Rehberg

Zu einer guten Betreuung am Lebensende verhelfen
 

  1. Gute Kenntnisse über die Versorgungsformen und Hilfsangebote in der letzten Lebenszeit
  2. Verantwortliches Vertreterhandeln bei Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitssorge
  3. Kenntnisse über Gefühle und Bedürfnisse sterbender Menschen


Im Rahmen der Arbeitsgruppe sollen zum einen Informationen über die aktuelle Rechtlage gegeben werden
(neues Hospiz- und Palliativgesetz, das neue Gesetz zur Strafbarkeit der Suizidbeihilfe und die aktuelle Entscheidung des BGH vom 06.07.2016
(Az.: XII ZB 61/16) zur Konkretisierung einer Patientenverfügung).

Zum anderen sollen anhand praktischer Beispiele die besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung der Patientenrechte beleuchtet werden. (Therapiezieländerungswünsche, Umgang mit der Wahrheit, Auseinandersetzungen mit Ärzten …)

Ziel der Arbeitsgruppe ist es, den Teilnehmer/innen durch Information und Austausch
mehr Sicherheit für die Unterstützung ihrer Klient/innen am Lebensende zu geben.


Inhalte des Workshops:
 

  1. Versorgungsformen und Hilfsangebote in der letzten Lebenszeit
    • Zugangsvoraussetzungen, Finanzierung und gesetzliche Regelungen zu hospizlichen und palliativen Leistungen
    • Angebote der ambulanten und stationären Hospizarbeit
    • AAPV (allgemeine ambulante palliative Versorgung) und SAPV (spezialisierte ambulante palliative Versorgung)
    • Rechtliche Grundlagen, Inhalt und Umfang der AAPV und SAPV
    • Anspruchsberechtigte Versicherte, Verordnung und Genehmigung der Leistungen
    • Kooperation der Leistungserbringer
    • Probleme bei der Umsetzung von SAPV
    • Netzwerke
    • Versorgungslücken
    • Das neue Hospiz-und Palliativgesetz (Nov. 2015)
  2. Entscheidungen am Lebensende
    • Patientenrechte am Ende des Lebens
    • Juristische Begriffsklärung
    • Selbstbestimmung, Fremdbestimmung, Vertreterhandeln am Lebensende
    • Formen der Sterbehilfe - Was ist erlaubt, was ist verboten?
    • Menschen mit Demenz am Lebensende
    • Menschen im Zustand minimalen Bewusstseins (sogenanntes Wachkoma)
    • Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts
    • § 1901a Patientenverfügung
    • § 1901b Patientenwille
    • ethische Grenzsituationen
    • das neue Gesetz zur Strafbarkeit der Suizidbeihilfe (Nov 2015)
    • Entscheidung des BGH vom 06.07.2016 (Az.: XII ZB 61/16) Konkretisierung einer
    • Patientenverfügung

Sterbe- und Trauerbegleitung

  • Gefühle und Bedürfnisse Sterbender
  • Die letzten Wochen und Tage
  • Einbeziehung Angehöriger
  • Kommunikation

Achim Rhein, Peter Winterstein, Thorsten Becker

Moderation Dr. Harald Freter

Am 2. Februar 2017 wurde der zweite Zwischenbericht der rechtstatsächlichen Untersuchung zur Qualität in der rechtlichen Betreuung, der vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeitet wurde, veröffentlicht. Dieser Bericht befasst sich mit den verabredeten Abläufen folgend schwerpunktmäßig mit dem Zusammenhang von Qualitätsdefiziten in der Betreuung und dem gegenwärtigen auf Pauschalen basierenden Vergütungssystem. Grundlage des Berichts waren u.a. Befragungen von beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuern.

Neben einer Reihe interessanter Strukturdaten hat die vorgelegte Studie zur Vergütung zwei wesentliche Ergebnisse:

Der tatsächliche Zeitaufwand für eine Betreuung liegt bei mindestens 4,1 Stunden im Monat, sogar 4,4 Stunden, wenn die Arbeitszeit von Mitarbeiter/innen voll berücksichtigt wird. Abgerechnet werden können im Durchschnitt lediglich 3,3 Stunden im Monat.Der Jahres-Rohertrag von Berufsbetreuer/innen liegt deutlich unter dem Jahresbruttogehalt vergleichbarer Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst.

Der Bericht wurde seither intensiv in Fachwelt und Politik diskutiert. Die Regierungskoalition hat in Abstimmung mit dem BMJV eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht mit dem Ziel, die Stundensätze im VBVG noch in dieser Legislaturperiode um 15 % zu erhöhen. Diese Maßnahme wird auch von den Oppositionsfraktionen im Bundestag unterstützt.

Sehr unterschiedliche Signale sind aus den Bundesländern zu vernehmen, aus einer Reihe von Bundesländern gibt es deutlichen Widerstand. Dabei wird unter anderem die Repräsentativität der erhobenen Daten in Zweifel gezogen und neben Verfahrenskritik als Argumentation für eine ablehnende Haltung herangezogen. Dem Vernehmen nach gibt es Bemühungen, zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern zu kommen mit dem Ziel, die Gesetzesinitiative auch im Bundesrat zustimmungsfähig zu machen.

Das Forum soll einer breiteren Erörterung der Ergebnisse des Berichts unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Jahrestagung dienen und ggf. der Information und Diskussion über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

Prof. Reiner Adler, Horst Deinert,  Hennes Göers, Prof. Dr. Winfried Kluth 

Moderation: Heike Looser

"Jede und jeder kann es“ war ein betreuungspolitisches Leitmotiv der vergangenen Jahre. Im Vordergrund stand die Befürchtung, Verbindlichkeiten für die Berufsbetreuung würden das Ehrenamt in Frage stellen. Der BdB setzt sich seit zwei Jahrzehnten für die Professionalisierung des Berufs ein. Betreuer/innen unterstützen Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit; bei Bedarf müssen sie ihre Klient/innen durch eingriffsintensive Maßnahmen davor bewahren, im Zuge einer psychischen Krise die eigenen existenziellen Lebensgrundlagen zu zerstören. Größte berufliche Sorgfalt ist erforderlich, um der besonderen Verantwortung im Spannungsfeld von unterstützter Selbstbestimmung und Fürsorge gerecht werden zu können. Und doch ist Betreuung bis heute nicht als Beruf anerkannt. Es existieren keine verbindlichen Qualitätskriterien, keine anerkannten fachlichen Standards, keine Zulassungskriterien für die beruflich ausgeübte rechtliche Betreuung und auch keine sachgerechte materielle Ausstattung für eine Betreuungsführung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.

Mit den verbandlichen Qualitätsinstrumenten (Betreuungsmanagement, Qualitätsregister, Qualitäts-Audits, Beschwerdestelle) werden nur diejenigen erreicht, die aus einem eigenen Interesse die Qualität ihrer Arbeit sichern wollen. Deshalb fordert der BdB, die allgemeinen Vorgaben der §§ 1896 ff. BGB berufsrechtlich zu konkretisieren und eine Betreuerkammer zu errichten, die den Berufszugang steuert, eine verbindliche Berufsordnung erlässt und die beruflich tätigen Betreuer/innen beaufsichtigt.

Die Betreuerkammer ist ein langfristiges politisches Projekt. Im Rahmen des Forums wollen wir mögliche Zwischenschritte und wichtige Zielmarken diskutieren, z.B. die Einführung gesetzlicher Eignungskriterien, die Abschaffung der untersten Vergütungsstufe, die Etablierung einer Betreuungswissenschaft an den Hochschulen und die Wiedereinführung einer geregelten Nachqualifikation.

Als Impulsgeber des Forums erwarten wir exzellente Fachleute aus den Bereichen Betreuung und Berufsrecht und freuen uns auf eine entsprechend intensive und praxisorientierte Diskussion!

Ruth Fricke, Uwe Harm, Iris Peymann, Friederike Kilian

Moderation: Alexander Laviziano

Konflikte zwischen Wunsch und Wohl sind ein viel diskutiertes Thema in der betreuungsrechtlichen Praxis. Wann ist ein Wunsch maßgeblich? Wann müssen Betreuer/innen im Interesse des Wohls ihrer Klient/innen einen Wunsch missachten? Nach welchen Kriterien bemisst sich das zu beachtende Wohl der Klient/innen? Ist das Wohl eine objektive oder eine subjektive Kategorie?

Nach menschenrechtlicher Auffassung sind stellvertretende Entscheidungen nach Maßgabe eines objektiv bestimmten Wohls unzulässig. Auch wenn ein Klient bzw. eine Klientin krisen- oder krankheitsbedingt ihren Willen nicht kundtun kann, darf sich der Betreuer/die Betreuerin nicht von objektiven Kriterien leiten lassen und muss stattdessen die Vorlieben und Abneigungen des Klienten/der Klientin in bestmöglicher Weise interpretieren, um auf dieser Grundlage ihren mutmaßlichen Willen unterstützen zu können.

Dieser Sichtweise entsprechend hat Georg Lütter – bis Mai 2015 zuständiger Referatsleiter im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) – die rechtliche Betreuung im Rahmen der ersten Staatenberichtsprüfung in Genf im März 2015 als eine konsequent subjektorientierte Form staatlicher Hilfe dargestellt: „Leitlinie des Betreuerhandels sind […] immer die Wünsche und Präferenzen sowie das subjektiv verstandene Wohl des Betreuten.“

Allerdings ist fraglich, ob das Konzept eines ausnahmslos subjektiven Wohlbegriffs mit dem Wortlaut des deutschen Betreuungsrechts harmoniert. „Die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen zu gestalten“ ist in § 1901 Absatz 2 ausdrücklich als Teilaspekt und nicht als exklusives Merkmal des Wohlbegriffs gekennzeichnet; und auch die Gegenüberstellung von Wunsch und Wohl (§ 1897 Abs. 4, § 1901 Abs. 3) deutet auf einen partiell objektiven Wohlbegriff hin.

Mit kurzen Statements und Erfahrungsberichten unserer Referent/innen wollen wir eine theoretisch differenzierte und praxisnahe Diskussion über den betreuungsrechtlichen Wohlbegriff anstoßen.

Ist der gesetzlich zumindest indirekt angezeigte objektive Maßstab ein unzulässiges Erbe der Erwachsenenvormundschaft oder ein Spiegel konkreter Bedarfslagen? Gibt es Situationen, in denen Betreuer/innen auf objektive Kriterien zurückgreifen müssen, um für ihre Klient/innen Würde und Schutz gewährleisten zu können? Oder muss das deutsche Betreuungsrecht im Hinblick auf die objektive Dimension des Wohlbegriffs verändert werden?

Wir freuen uns auf eine intensive Diskussion!

Prof. Karlheinz Ortmann, Rainer Sobota, Ulrich Engelfried

Moderation: Christian Kästner

Seit langem wird über „Betreuungsstandards“ gesprochen, 1998 veröffentlichte der BdB in seiner Verbandszeitschrift einen Artikel über „Standards für Berufsbetreuer“, 2005 war die BdB-Jahrestagung dem Thema gewidmet. Regionale Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine haben Standards veröffentlicht, die an allgemeinen Qualitätskriterien orientiert sind (Erreichbarkeit, Ressourcenorientierung, Kommunikation auf Augenhöhe, geregelte Dokumentation). Standards auf der Grundlage einer differenzierten Betreuungstheorie und Betreuungsforschung – vergleichbar mit den ärztlichen Leitlinien oder den Expertenstandards in der Pflege – wurden bislang nicht entwickelt.


Der BdB hat das Thema Standardentwicklung in den vergangenen drei Jahren erneut in den Fokus genommen, mit dem Ziel, aktuelle betreuungstheoretische Ansätze und Erkenntnisse in entsprechend differenzierte berufsfachliche Regelungen zu übersetzen und als allgemeinverbindliche Standards zu etablieren. Im Vordergrund stehen besonders sensible Handlungsfelder, etwa die Vermeidung von Zwangsbehandlungen.


Mit kurzen Statements und Berichten unserer Referent/innen wollen wir eine Diskussion über grundlegende Fragen zur Standardentwicklung entfachen: Wie kann Betreuung in Übereinstimmung mit der Komplexität und Variabilität der Anforderungen im Einzelfall standardisiert werden? Welche innere Struktur müssen die Standards aufweisen und welche äußeren Prozesse sind notwendig, um Allgemeinverbindlichkeit herzustellen? In welchem akademischen Fachbereich wird die erforderliche Wissensbasis – der professionelle body of knowledge – entwickelt? Was sind die Voraussetzungen einer erfolgreichen Implementation der Standards; und welche Instanzen wären geeignet, die Umsetzung professioneller Standards zu beaufsichtigen und ggf. sanktionierend einzugreifen?


Wir freuen uns auf eine intensive, vielstimmige und praxisorientierte Diskussion!