Berlin, 10. Mai 2021 - Alles ganz anders? Oder alles wie immer? Klar war: Mit der digitalen Jahrestagung hat auch der BdB in diesem Jahr Neuland betreten. Trotzdem war vieles wie immer: Die Teilnehmer*innen diskutierten aktuelle Fragen aus der Betreuung, hörten Vorträge und tauschten sich zu fachlichen und berufspraktischen Fragen aus. In diesem Jahr eben virtuell. Thematisch haben uns in diesem Jahr besonders die Reform des Betreuungsgesetzes, die Zulassungskriterien für Berufsbetreuer*innen, die Sicherung der Qualität im Betreuungsberuf sowie die Unterstützte Entscheidungsfindung bewegt. 14 Arbeitsgruppen und vier Foren fanden über zoom statt, virtuelle Kaffeepausen über das Tool wonder.me. Die BdB-Kooperationspartner präsentierten sich auf digitalen Ständen und waren für ein Gespräch zur Stelle.
Für das digitale Format seiner Jahrestagung hat der BdB viel positives Feedback erhalten. Das freut uns natürlich sehr. Auch neue Formate wie das Interview mit dem Vorsitzenden Thorsten Becker und die exklusive Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder kamen gut an: In der Einführungsveranstaltung mit mehr als 100 Teilnehmer*innen stellten sich der BdB mit seinen Fachberater*innen und Landesgruppen und das Weiterbildungsinstitut ipb mit ihren Services für Mitglieder vor und beantworteten erste Fragen.
Trotz der gelungenen digitalen Premiere steht fest: 2022 wollen wir uns in Leipzig zur nächsten Jahrestagung wieder persönlich sehen! Wir freuen uns schon darauf!
Tolle Eindrücke, die wichtigsten Themen und knackige Statements haben wir Ihnen in unserem Tagungsfilm zusammengefasst.
Berlin, 23. April 2021 - Zu Beginn des zweiten Veranstaltungstages stand der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker eine Stunde lang den Mitgliedern und Moderatorin Anne Heitmann Rede und Antwort zu Betreuungsrecht, Verbandspolitik und Fachlichem. Die Teilnehmer*innen konnten per Chat ihre Fragen einbringen. Das Gespräch stand unter dem Motto der Tagung: „Endlich Anerkennung! Jetzt Qualität nachhaltig sichern“.
Die Anerkennung des Berufes bezeichnete Thorsten Becker als absolut wichtigen und notwendigen Schritt. Endlich würden der gesellschaftliche Wert sowie die hohen fachlichen Anforderungen, die an berufliche Betreuung gestellt werden, vom Gesetzgeber anerkannt. Die Würdigung zeigte sich auch in der Rede von Christine Lambrecht (SPD) am Eröffnungstag. Erstmals sprach die Justizministerin persönlich das Grußwort auf der Jahrestagung des Verbandes.
Den BdB beschrieb Thorsten Becker als „starken Impulsgeber“ für das neue Betreuungsgesetz: „Ohne den großen politischen Druck, den wir aufgebaut haben, hätte es diese Qualitätsdiskussion wahrscheinlich nicht gegeben.“ Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den 16 Bundesländern über die BdB-Landesgruppen habe man ein breites Problembewusstsein in der Politik erzeugt.
Die Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens, Unterstützte Entscheidungsfindung und entstehende Mehraufwände waren nur einige weitere Themen, die im Mittelpunkt des Gesprächs standen. Das ganze Interview mit Thorsten Becker können Sie sich hier anschauen.
Herzlichen Glückwunsch!
Unser Mitglied Susanne Gisinger-Vaas aus Baden-Württemberg hat das Gewinnspiel der Jahrestagung gewonnen. Sie freut sich sehr auf die kostenlose Teilnahme im nächsten Jahr. Dann hoffentlich wieder persönlich in Leipzig bei der BdB-Jahrestagung 2022!
Berlin, 23 Mai 2021 - „Das Betreuungsrecht an die UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen, ist ein großer Fortschritt der Reform, da dies das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen nachhaltig stärkt, was wir ausdrücklich begrüßen und wofür wir uns jahrelang eingesetzt haben. Dieser Fortschritt geht jedoch mit beträchtlichen Mehraufwänden in der alltäglichen Arbeit von Berufsbetreuer*innen einher. Der Mehraufwand muss berücksichtigt werden“, forderte Thorsten Becker in der abschließenden politischen Podiumsdiskussion am zweiten Veranstaltungstag. Mit dem BdB-Vorsitzenden diskutierten die Bundestagsabgeordneten Mechthild Rawert (SPD), Wilfried Oellers (CDU) und Friedrich Straetmanns (Die Linke) über die Reform der rechtlichen Betreuung und deren Konsequenzen.
Friedrich Straetmanns geht davon aus, dass die Evaluation die Notwendigkeit einer Vergütungserhöhung belegen wird. Der Politiker ist sich sicher: „Bei einem Blick in die Kristallkugel wird herauskommen, dass der Beruf unterbezahlt ist.“ Wilfried Oellers sagte: „Qualität hat ihren Preis. Nur mit einer angemessenen Vergütung kann die Reform funktionieren.“
Podiumsteilnehmer*innen sprechen sich für Berufskammer aus
Die Diskussionsteilnehmer*innen unterstützten einheitlich die Einführung einer Betreuerkammer als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Friedrich Straetmanns: „Ich bin absolut für eine Kammer. Gerade bei selbständig ausgeübten Berufen ist das sehr sinnvoll“. Wilfried Oellers: „Ich halte die Kammer für ein gutes Selbstverwaltungsorgan; auch für Berufsbetreuer ist sie gut denkbar.“ Mechthild Rawert: „Eine Kammer kontrolliert und sichert die Qualität der rechtlichen Betreuung, und das kommt den Klient*innen zugute.“
Die Diskussion beschäftigte sich außerdem mit Kriterien, die künftig für das Registrierungs- und Zulassungsverfahren gelten sollen. Aus Sicht des BdB bedeutet die Anerkennung des Berufes einen großen Fortschritt. Der Verband plädiert dafür, dass die Hürden nicht zu niedrig gesetzt werden und argumentiert für eine Ausbildung auf Hochschulniveau. Die Berichterstatterin für Betreuungsrecht der SPD-Fraktion im Bundestag Mechthild Rawert sieht das ähnlich: „Wir brauchen hohe Anforderungen und ein hohes Renommee für den Beruf.“ Nur so könne auch langfristig der steigende Bedarf an qualifizierten Berufsbetreuer*innen gedeckt werden.
Berlin, 23. April 2021 - "Der BdB ist der Überzeugung, dass die hohen Anforderungen an die rechtliche Betreuung auch eine hohe Fachkompetenz an die Berufsbetreuer*innen voraussetzen.“ Dies sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen Thorsten Becker auf der digitalen Jahrestagung in Berlin. Die Veranstaltung stand unter der Überschrift „Endlich Anerkennung. Jetzt Qualität nachhaltig sichern!“
Es brauche Fachlichkeit und Methode, um Menschen in Lebenslagen großer Verletzlichkeit qualifiziert zu unterstützen: „Die Anforderungen an eine fachliche Mindestqualifikation als Zugangshürde zum Beruf dürfen nicht zu niedrig angesetzt werden“, so Becker weiter. Hintergrund ist die Reform des Vormünder- und Betreuungsrechts, die Bundestag und Bundesrat im März verabschiedet hatten. Die Reform sei ein großer Fortschritt für Berufsbetreuer*innen.
Wie hoch oder niedrig die Hürden gesetzt werden, definiert künftig eine Rechtsverordnung, die nun erarbeitet wird. Der BdB habe sehr genaue Vorstellungen, so Becker, „die wir in den nun folgenden Diskussionsprozess einbringen werden.“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht spricht Grußwort
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD) sprach erstmals persönlich ein Grußwort auf der Jahrestagung des Verbandes. Sie sagte, es sei ein zentrales Anliegen der Reform, die Qualität der rechtlichen Betreuung zu sichern: „Viele tausende berufliche Betreuerinnen und Betreuer leisten in Deutschland wertvolle Arbeit im Dienst der Betreuten. Ohne die berufliche Betreuung wäre das Betreuungswesen nicht denkbar. Und deshalb wollen wir die berufliche Betreuung stärken und wir wollen sie weiter qualitativ verbessern. Aus diesem Grund führen wir ein Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer ein."
Keynote: Dr. Henning Scherf für Hochschulabschluss als Zugangsvoraussetzung
Bremens früherer Bürgermeister Dr. Henning Scherf (SPD) würdigte die Leistungen der Betreuer*innen für eine alternde Gesellschaft, in der zunehmend auch junge Menschen Unterstützung in der Bewältigung ihrer rechtlichen Angelegenheit benötigen – beispielsweise aufgrund psychischer Erkrankungen.
Zudem sprach sich Scherf für ein Hochschulstudium als Grundlage für die Ausübung des Berufs aus: „Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die hier im Gesetz formuliert worden ist. Man muss auf sehr vielen Ebenen kompetent sein – juristische Kenntnisse sind ebenso nötig wie Kenntnisse des Betreuungsrechts, des Sozialrechts und der Psychologie. Kommunikationsfähigkeit und Empathie für die Lage der Klient*innen verstehen sich von selbst. Das verlangt qualifizierte Kenntnisse.“
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