Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!

Jahrestagung 2025

Das Kongresshotel am Templiner See ist inzwischen eine feste Adresse, wenn es um die BdB-Jahrestagung geht. Nach 2020 und 2023 lädt der Verband Mitglieder und Gäste ein, auch 2025 wieder nach Potsdam zu kommen. Teilnehmer*innen erwarten drei Tage volles Programm unter dem Motto "Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!"
    • Wann:

      Von

      Donnerstag, 8 Mai 2025

      Bis

      Samstag, 10 Mai 2025

      Termin als ical-Datei
    • Wo:

      Veranstaltungsort

      Kongresshotel Potsdam am Templiner See
      Am Luftschiffhafen 1
      14471 Potsdam
    • Von:

      Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V.
      Schmiedestr. 2
      20095 Hamburg

    Den Eröffnungsvortrag am Donnerstagnachmittag hält dieses Mal Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, Geschäftsführer des Berliner Instituts für christliche Ethik und Politik und langjähriges Mitglied des Deutschen Ethikrates. Mit Blick auf den Eröffnungstag, der auf den 80. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus fällt, wird er zum Thema "Die angetastete Menschenwürde: die rechtliche Betreuung heute vor der Herausforderung einer schwer belasteten Vergangenheit" sprechen und einen Schwerpunkt auf die Ethik der Betreuung mit Fokus auf die Umsetzung der UN-BRK und Beachtung der Menschenrechte mit Blick auf die Historie setzen. 

    In Potsdam erwarten Sie drei Tage volles Programm unter dem Motto „Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!“ mit einem Interview mit dem BdB-Vorsitzenden Thorsten Becker, mit Fachdiskussionen, mit zwölf Arbeitsgruppen und vier Diskussionsforen.  Auch eine Stadtrundfahrt sowie eine Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder wird es wieder geben.

    Ticketpreise

    Regulär430 Euro
    BdB-Mitglied350 Euro
    Neumitglieder (40% Rabatt)210 Euro

    Begleitperson (ohne TN am Tagungsprogramm)

    260 Euro

    Im Ticketpreis enthalten ist die Teilnahme an allen Veranstaltungen der Tagung sowie allen Mahlzeiten und dem gesamten Rahmenangebot inkl. Stadtrundfahrt oder Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder. Die Teilnahme an der Kabarettstunde ist nicht im Tagungspreis enthalten. Der Eintritt kostet 20 Euro (Zahlung in bar vor Ort am Anmeldestand).

    Für Begleitpersonen sind die Teilnahme an den Mahlzeiten und, sofern gewünscht, an der Stadtrundfahrt inkludiert. Die Teilnahme an der Kabarettstunde ist nicht im Tagungspreis für Begleitpersonen enthalten. Der Eintritt kostet 20 Euro (Zahlung in bar vor Ort am Anmeldestand).
    Eine Teilnahme an den inhaltlichen Programmpunkten der Tagung ist für Begleitpersonen nicht möglich. 

    BdB-Jahrestagung 2025

    Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!

    Tagungsprogramm

    09:45 Stadtrundfahrt

    (Treffpunkt Lobby des Dorint Kongresshotel Potsdam)

    10:00 Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder
    12:30 Mittagessen
    14:00 Tagungseröffnung und Grußworte
    14:30 Vortrag: Die angetastete Menschenwürde: die rechtliche Betreuung heute vor der Herausforderung einer schwer belasteten Vergangenheit

    Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)

    15:15 Interview und Diskussion zum Vortrag
    15:30 Kaffeepause
    16:00 Interview mit dem BdB-Vorsitzenden: Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!

    Thorsten Becker im Interview mit Anne Heitmann

    17:00 Fachdiskussion: 

    Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl; Dr. Jana Offergeld; Christian Kästner; Jurand Daszkowski; Thorsten Becker; Moderation: Jan Schütte

    18:15 Abendessen
     

     

    09:00 Arbeitsgruppen

    Teilnehmende können sich entweder für eine Intensivarbeitsgrup­pe oder zwei Kurzarbeitsgruppen entscheiden.

    A) Intensivarbeitsgruppen

    von 9:00 Uhr bis 12:00, mit Kaffeepause von ca. 10:15-10:45 Uhr

    • AG 1: Stoppt Ableismus: Diskriminierung im Betreuungskontext erkennen und abbauen

                Anne Gersdorff; Karina Sturm; Isabel Simon

    • AG 2: Rechtliche Betreuung aus der Perspektive von Menschen mit Lernschwierigkeiten

                Dr. Jana Offergeld; Anja Pfeifer

    • AG 3: Die Voraussetzungen der Zwangsbehandlung auf dem Prüfstand? - Das BVerfG-Urteil und seine Folgen

                N.N. (klinischer Arzt Psychiatrie);
                Katharina Rinne; Fred Rehberg

     

    • AG 4: Handlungskonzept "Unterstützte Entscheidungsfindung

                Alexander Laviziano; Peter Berger

     

    B) Kurzarbeitsgruppen

     

    Die Kurzarbeitsgruppen finden einmal in der Zeit von 9:00 bis ca. 10:15 Uhr statt und werden nach einer Kaffeepause (10:15 -10:45 Uhr) inhaltlich wiederholt. So können die Teilnehmenden an zwei Arbeitsgruppen teilnehmen.

    • AG 5: Wenn Klient*innen erben...

                Birgit Holtermann; Pia Konrad

    • AG 6: Aktuelles aus dem Rechtsbereich

                Kay Lütgens

    • AG 7: Kindergeld: Fallstricke für rechtliche Betreuer*innen

                Steffi Jahn; Andrea Schwin-Haumesser

    • AG 8: Künstliche Intelligenz als Chance für Betreuer*innen

                Dirk Brakenhoff; Kajetan Kubik

    • AG 9: Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen

                 Josef Wassermann; Hennes Göers

     

    • AG 10: Erforderlichkeit innerhalb der Betreuung: Was muss ich eigentlich noch machen?

                 Klaus Fournell; Ulrike Thielke

     

    • AG 11: Vielfach nachgefragt: Themen aus der Fachberatung für Berufseinsteiger*innen 

                 Gerd Bauer; Anette Fey

     

    • AG 12: Mehr Rente - weniger Sozialhilfe, Rentenrecht für die Betreuertätigkeit

                 Susanne Weber-Käßer; N.N.

     

     

     

     

    12:30 Mittagessen
    14:00 Delegiertenversammlung
    16:00 Kaffeepause
    16:30 Fortsetzung Delegiertenversammlung
    18:30 Abendessen 
    19:30 Fortsetzung der Delegiertenversammlung

                 anschließend Disco

     

    09:00 Foren
    • Forum A: Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!

                Annette Schnellenbach,
                Prof. Dr. Dagmar Brosey,  Holger Marx,
                Dr. Jörg Kraemer, Thorsten Becker und weitere 
                Moderation: Dr. Harald Freter

    • Forum B: Freud und Leid bei der Umsetzung der Betreuungsreform

                Ulrike Thielke, Ina Bürkel, Marie-Josephine Brozio,
                Jurand Daszkowski, Peter Berger und weitere 
                Moderation: Andrea Schwin-Haumesser

    • Forum C: Entlassungen von Patient*innen im Zusammenspiel rechtlicher Betreuer*innen und Sozialer Arbeit

                Elisabeth Harmuth, Marco Blam, Achim Rhein,
                Hennes Göers und weitere
                Moderation: Anja Pfeifer

    • Forum D: Wieviel Zwang darf sein? Ärztliche Zwangsmaßnahmen in der Betreuung

                Martina Heland-Graef, Kay Lütgens,
                Fred Rehberg und weitere
                Moderation: Katharina Rinne

     

    10:30 Kaffeepause
    11:00 Politische Podiumsdiskussion

     

    • Reform der Betreuervergütung: Was ist politisch jetzt noch machbar?

                Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen
                und Thorsten Becker 
                Moderation: Anne Heitmann

     

    12:30 Ende der Tagung

    Exposés zu Arbeitsgruppen und Foren

    Anne Gersdorff; Karina Sturm; Isabel Simon

    Beschreibung: Der Workshop “Stoppt Ableismus” ist ein dringend benötigtes Forum, um die Herausforderungen und Barrieren zu diskutieren, mit denen Menschen mit Behinderungen im alltäglichen Leben konfrontiert sind, und um gemeinsam Lösungsansätze zu finden, um Ableismus abzubauen. Die meisten Klient*innen werden - manche dauerhaft, andere nur vorübergehend - in ihrem Alltagsleben in allen Bereichen behindert. Sie werden nicht selten in vielen Lebensbereichen ausgeschlossen.  Dies erschwert ein selbstbestimmtes Leben.

    Die Arbeitsgruppe zeigt das Thema “Ableismus” im Betreuungskontext. Oft genug lassen Unkenntnis, Zeitmangel oder äußere Zwänge Betreuer*innen (unbewusst) ableistisch handeln.

    Wir möchten Raum geben Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung zu finden und um Strategien zu entwickeln, die es ermöglichen, die Berufsbetreuung ableismuskritisch auszuüben und unsere Klient*innen dahingehend zu unterstützen, eine selbstbestimmte und inklusive Umgebung zu erfahren.

    Inhalt: In der Arbeitsgruppe werden wir die Mechanismen von Ableismus näher beleuchten, über verschiedene Ausschlussmechanismen sprechen und die Herausforderungen im Arbeitsumfeld als Berufsbetreuer*innen eruieren. Wir sprechen auch über die Gefahren fehlender Selbstbestimmung in stationären Einrichtungen und welche Konsequenzen diese auf die behinderte Person haben und zum Abschluss werden wir gemeinsam herausfinden, wie wir Ableismus entgegnen und alle dazu beitragen können, diesen langfristig abzubauen.

    Dr. Jana Offergeld; Anja Pfeifer

    Die gleichberechtigte Anerkennung der Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Auch die am 01.01.2023 in Kraft getretene Reform des Betreuungsrechts zielte auf eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen und ihre bessere Einbindung in betreuungsrechtliche Verfahren ab.

    Bislang wurde die Perspektive von Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. „geistige Behinderungen“) in politischen als auch wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit des Betreuungsrechts mit den Vorgaben der UN-BRK wenig berücksichtigt. In diesem Workshop stellen wir die zentralen Ergebnisse der Studie „Unterstützung der Selbstbestimmung oder fremdbestimmende Stellvertretung? Rechtliche Betreuung aus der Perspektive von Menschen mit Lernschwierigkeiten“ vor, die gezielt die Erfahrungen und Stimmen dieser Menschen in den Fokus rückt. Wie erleben rechtlich betreute Menschen mit Lernschwierigkeiten ihre Möglichkeiten zur Selbstbestimmung? Welche Handlungen, Haltungen und Strukturen benennen sie als unterstützend oder fremdbestimmend? Welche Rolle spielen aus ihrer Sicht ihre rechtlichen Betreuer*innen, aber auch Fachkräfte im Wohnumfeld, Angehörige und weitere Akteure?

    Die Arbeitsgruppe schafft einen offenen Raum für Austausch und Diskussion. Neben den Erfahrungsberichten aus der Studie und den Schulungen mit rechtlich betreuten Menschen laden wir die Teilnehmenden herzlich ein, auch eigene Erfahrungen und Fragen einzubringen.

    N.N. (klinische*r Arzt*Ärztin Psychiatrie); Katharina Rinne; Fred Rehberg

    Mit seiner Entscheidung vom 26.11.2024 hat der 1. Senat erklärt, dass die ausnahmslose Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchzuführen, teilweise verfassungswidrig ist. Es sei mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 GG nicht vereinbar, wenn Betreute, obgleich sie eine „gleichwertige“ medizinische Versorgung in der Einrichtung, in welcher sie sich befinden, erhalten könnten, den mit einer Zuführung ins Krankenhaus verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, ausgesetzt werden.

    Damit öffnete der Senat, der in seiner Entscheidung allerdings auch nicht einig war (der Beschluss erging mit 5:3 Stimmen), die Tür zur stationsäquivalenten Zwangsbehandlung.

    Der Krankenhausvorbehalt nach § 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB stellt(e) einen Schutzmechanismus gegen vorschnell veranlasste Zwangsmaßnahme dar. Im ersten Teil der Arbeitsgruppe liegt der Fokus daher zunächst auf den verfassungsrechtlichen Aspekten. Inwieweit rechtfertigt(e) eine verfassungsrechtlich geeignete und erforderliche gesetzliche Regelung „Sonderopfer“ einzelner Betroffener (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)? Welche Gefahren birgt hingegen eine stationsäquivalente (ambulante) Zwangsbehandlung? Dies sind zwei der Fragen, denen wir im gemeinsamen Gespräch nachgehen wollen.  

    Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2026 die Verpflichtung, eine der Verfassung entsprechende Rechtslage herzustellen. Im zweiten Teil der Arbeitsgruppe steht daher die Frage nach alternativen Möglichkeiten zum Krankenhausvorbehalt im Mittelpunkt. Es wird hier insbesondere darum gehen, welche besonderen Herausforderungen mit einer stationsäquivalenten Zwangsbehandlung für Betreuer*innen und andere Beteiligte verbunden sein werden und welche unverzichtbaren verfahrensrechtlichen Vorgaben der Gesetzgeber bei Neufassung des § 1832 BGB zu beachten haben wird.

    Alexander Laviziano; Peter Berger

    Seit Beginn der Diskussion zur Umsetzung von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention "Gleiche Anerkennung vor dem Recht" gilt die Unterstützte Entscheidungsfindung als Leitkonzept einer rechtlichen Betreuung, die darauf abzielt, dass die unterstützte Person über ihr eigenes Leben selbst bestimmt. Während „Unterstützte Entscheidungsfindung“ - und im internationalen Kontext supported decision making - fachpolitisch zu einem geflügelten Wort wurde, existierten bislang keine Leitlinien für eine konkrete Umsetzung des Konzepts in der alltäglichen Betreuungsarbeit.

    Im Rahmen seiner aktuellen Initiative zum Aufbau eines Qualitätssystems für Betreuerbüros und Betreuungsvereine hat der BdB seit Oktober 2023 ein Handlungskonzept entwickelt, das die Ziele, Grundsätze, wesentlichen Handlungselemente sowie die beruflichen Grenzen der Unterstützten Entscheidungsfindung beschreibt. Das entwickelte Konzept betont die Bedeutung der Kooperation und setzt klare Maßstäbe für die Klärung der Zuständigkeiten: Unterstützte Entscheidungsfindung ist eine gemeinsame Aufgabe an der Schnittstelle zu Alltagskontakten, Selbsthilfe, Gesundheitsversorgung und Teilhabeleistungen. In diesem Kooperationsprozess unterstützen rechtliche Betreuer*innen die Entscheidungsprozesse ihrer Klient*innen; ermöglichen und steuern aber auch gleichzeitig die Umsetzung Unterstützter Entscheidungsfindung im Rahmen anderer Hilfen.

    Wir werden das Handlungskonzept vorstellen und freuen uns auf eine intensive, vielstimmige, praxisorientierte und fallbezogene Diskussion!

    Birgit Holtermann; Pia Konrad

     

    Wenn Klient*innen erben, können sich diverse Fragestellungen ergeben, die im Betreuungsalltag nicht jedem offensichtlich sind. Durch die Betreuungsrechtsreform sind seit 2023 zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen.

    Welche ersten Schritte sind zu unternehmen, wer ist zu informieren?

    Welcher Handlungsbedarf besteht, um an das Erbe zu gelangen oder eine Belastung durch die Erbschaft abzuwenden?

    Wie möchte mein*e Klient*in damit umgehen? Kann es zu Differenzen im Falle eines Sozialleistungsbezugs kommen? Welche Schwierigkeiten sind aus dem familiären Umfeld zu erwarten?

    Welche Auswirkungen auf die Erhebung gerichtlicher Kosten sind zu erwarten? Ist die Erbschaft in jedem Fall vergütungsrechtlich zu beachten?

    In einem Kurzvortrag soll ein Überblick über erbrechtliche Grundlagen und Verfahren sowie betreuungsrechtliche Anforderungen geboten werden, um auf diese Fragen künftig besser vorbereitet zu sein. Dabei wird der Fokus auf den erbrechtlichen Konstellationen liegen, die am häufigsten in der Betreuungspraxis vorkommen (§ 1851 Nr. 1 BGB).

    Auch mittels Fallbeispielen werden Verfahrensabläufe erläutert, mögliche Alternativen zur einfachen Erbschaftsannahme vorgestellt und über Genehmigungsvorbehalte informiert. Unter dem Aspekt der Genehmigungsfähigkeit werden die Herausforderungen des § 1821 BGB in diesem Zusammenhang betrachtet.

    Auf dieser allgemeinen Informationsgrundlage gibt es dann die Möglichkeit zu konkreten Nachfragen und einem regen Erfahrungsaustausch mit den Referentinnen und den Teilnehmenden.

    Kay Lütgens

     

     

    Steffi Jahn; Andrea Schwin-Haumesser

    Das Thema Kindergeld  beschäftigt Sie und Sie suchen Antworten auf Ihre Fragen? Dann dürfte Sie diese Arbeitsgruppe interessieren. Es erwartet Sie ein Vortrag einer Fachexpertin der Familienkasse Direktion. Folgende Punkte werden dabei intensiv beleuchtet:

    • Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
    • Besondere Anspruchsvoraussetzungen für volljährige Kinder
    • Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderung
    • Abzweigung von Kindergeld an Kinder oder Dritte
    • Antragstellung und notwendige Nachweise
    • Besonderheiten bei Vorliegen einer rechtlichen Betreuung
    • Mitwirkungspflichten und Folgen bei Verletzung

    Des Weiteren erhalten Sie Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen und in den direkten Austausch untereinander sowie mit der Fachexpertin zu gehen.

    Dirk Brakenhoff; Kajetan Kubik

     

    Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert zunehmend das gesellschaftliche Leben, indem sie menschliche kognitive Fähigkeiten imitiert. KI-gestützte Sprachmodelle wie ChatGPT verblüffen durch ihre menschenähnliche Interaktion und gewinnen in vielen Bereichen des Lebens und Arbeitens rasant an Bedeutung – auch für rechtliche Betreuer*innen. Die Technologie bietet zahlreiche Möglichkeiten, um alltägliche Aufgaben effizienter zu gestalten und neue Lösungswege zu eröffnen. Gleichzeitig wirft sie Fragen nach Verantwortung und Verlässlichkeit auf.

    Diese Veranstaltung beginnt mit einer Einführung in die Anwendungsgrundlagen KI-gestützter Sprachmodelle, um einen Überblick über die Funktionsweise und Potenziale dieser Technologie zu geben. Anschließend werden praxisrelevante Themen beleuchtet, bei denen KI konkrete Unterstützung für rechtliche Betreuer*innen bieten kann.

    Die Veranstaltung soll zeigen, wie durch gezieltes Wissen und einen bewussten Umgang KI-gestützte Sprachmodelle zu einem wertvollen Werkzeug im Betreuungsalltag werden können. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn menschliche Expertise und ein geschulter Umgang mit dieser Technologie vorhanden sind.

     

     

     

     

    Josef Wassermann; Hennes Göers

     

     

    Die Anwendungen freiheitsentziehender Maßnahmen wie Handgelenk- und Fußgurte, Bettgitter oder das Verschließen von Türen haben erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen. Nicht selten sind massive gesundheitliche Folgen zu beobachten und in seltenen Fällen und bei unsachgemäßer Anwendung können mechanische Fixierungen gar tödliche Folgen haben. Sie bedeuten in jedem Fall einen starken Eingriff in die Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte. Daher dürfen sie nur nach richterlicher Anordnung angewendet werden.

    Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz mit dem Ziel, freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden. Ziel ist es, durch speziell geschulte Verfahrenspfleger*innen mit allen Beteiligten individuelle Vermeidungsstrategien zu entwickeln und alternative Maßnahmen zu ergreifen. Seit 2007 führte die Anwendung dieses Konzeptes zu erheblichen Reduzierungen von Fixierungsmaßnahmen. Für viele Betreuungsgerichte ist dieses Konzept zur Praxis geworden.

    In dieser Arbeitsgruppe soll der verfahrensrechtliche Ansatz des Werdenfelder Weges vermittelt werden. Die Bedeutung und Funktion der rechtlichen Betreuung und des*der rechtlichen Betreuer*in als „Herr*Frau des Verfahrens“ im verfahrensrechtlichen Ablauf wird dabei besonders betrachtet. Ein weiterer Schwerpunkt sind Beispiele und Maßnahmen zur Vermeidung von Fixierungen, die in die berufliche Praxis der Teilnehmer*innen einbezogen werden können.

     

     

    Klaus Fournell; Ulrike Thielke

     

    In § 1821 Abs. 1 Satz 1 BGB heißt es, dass der*die Betreuer*in alle Tätigkeiten vornimmt, die erforderlich sind, um die rechtlichen Angelegenheiten des*der Betreuten zu besorgen. Der Erforderlichkeitsgrundsatz gilt sowohl für das Innenverhältnis zwischen der betreuten Person und dem*der Betreuer*in als auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten wie z.B. Angehörigen, Ärzt*innen, Banken oder Behörden. Hinzu kommen die Pflichten gegenüber dem Gericht, das die Aufsicht über die Tätigkeit der Betreuer*innen führt.

    Oftmals sehen sich Betreuer*innen mit Anforderungen an ihr Handeln konfrontiert, bei denen sich die Frage stellt, ob diese zu Recht erhoben werden und wo Grenzen zu ziehen sind, z.B.:

    • Muss ich den*die Klient*in zu jedem Arzttermin begleiten?
    • Darf das Grundsicherungsamt meine Unterschrift verlangen, obwohl der*die Klient*in in der Lage ist, den Antrag selbst zu unterschreiben?
    • Braucht es noch eine Assistenz oder ambulante sozialpsychiatrische Betreuung, wenn es doch mich als Betreuer*in gibt?
    • Bin ich den Familienangehörigen gegenüber zur Auskunft verpflichtet?
    • Wie oft muss ich den*die Klient*in persönlich treffen?
    • Was muss ich tun, wenn die Betreuung beendet ist?
    • Was muss ich dem Gericht berichten?

    Mit der Betreuungsrechtsreform wurden die Anforderungen an das Handeln der Betreuer*innen neu definiert und die Berichts- und Mitteilungspflichten konkretisiert. Weitere Änderungen zu den Berichtspflichten bei Beendigung einer Betreuung sind vom Gesetzgeber geplant.

    In der Arbeitsgruppe wollen wir die rechtlichen Grundlagen zur Erforderlichkeit des Handelns rechtlicher Betreuer*innen vermitteln und die Möglichkeit zum Austausch zu den skizzierten Fragestellungen anbieten.

     

    Gerd Bauer; Anette Fey

     

    Insbesondere Berufseinsteiger*innen wenden sich häufig an die BdB-Fachberatung.

    Mit der Arbeitsgruppe soll daher ein gezieltes Angebot geschaffen werden, Information und Unterstützung bei Fragen zu fachlichen Sachverhalten zu erhalten, die v.a. beim Berufseinstieg verunsichern können.

    In der Veranstaltung werden wir daher zunächst u.a. auf zentrale, vielfach von Berufseinsteiger*innen nachgefragte Themen eingehen. Hierzu zählen u.a. Fragen

    • zum Betreuungswechsel (z.B. Problem, Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu bekommen, Herausgabeanspruch von Unterlagen, was dürfen Erben an Unterlagen verlangen etc.
    • sowie bspw. zum Erbverfahren – Behindertentestament (Ansprüche des*der Klient*in), Erbausschlagung – Nachweis Verschuldung des Nachlasses führen etc.,
    • aber auch der Umgang mit Banken – Pfändung, Anspruch auf Online-Banking etc.
    • und der Heimkostenfinanzierung – Wohnungsauflösung, Umgang mit Sozialleistungsbehörde usw.

    Die Teilnehmer*innen sind darüber hinaus sehr herzlich eingeladen, auch eigene Fragestellungen aus ihrer Betreuungspraxis in die Veranstaltung einzubringen.

    Die BdB-Fachberater*innen stehen den Teilnehmenden der Jahrestagung auch über die Arbeitsgruppe hinaus während der Zeit der Tagung gerne für Fragen zur Verfügung.

     

     

     

    Susanne Weber-Käßer; Kai Baldringer-Avagliano

     

    In der Sozialhilfepraxis werden Betreuer*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“

    Die Kurz-Arbeitsgruppe „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt speziell auf die Betreuertätigkeit abgestellte und zugeschnittene Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.

    Ziel der Veranstaltung ist ein Gewinn an Handlungsfähigkeit. Die aktive Mitarbeit, das Einbringen von Beispielen und Fällen aus der Praxis der an der Arbeitsgruppe Teilnehmenden ist erwünscht. Die Arbeitsgruppe soll die Möglichkeit bieten, zu den oben skizzierten Fragestellungen miteinander ins Gespräch zu kommen. Den Fokus der Kurz-Arbeitsgruppe bildet der interaktive Austausch.

     

    Referent*innen: Annette Schnellenbach; Prof. Dr. Dagmar Brosey; Holger Marx, Dr. Jörg Kraemer; Thorsten Becker und weitere

    Moderation: Dr. Harald Freter

     

     

     

    Referent*innen: Ulrike Thielke; Ina Bürkel; Marie-Josephine Brozio; Jurand Daszkowski; Peter Berger und weitere

    Moderation: Andrea Schwin-Haumesser

     

     

    Die Betreuungsrechtsreform 2023 stellt einen Meilenstein in der Geschichte des Betreuungswesens dar und ist die umfassendste Neuerung seit der Einführung des Betreuungsrechts im Jahr 1992. Die weitreichenden Änderungen betreffen sämtliche Akteur*innen im Betreuungswesen und haben vielfältige Auswirkungen – von positiven Entwicklungen bis hin zu herausfordernden Anpassungsprozessen in der Praxis.

    In diesem Forum teilen Akteur*innen aus unterschiedlichen Bereichen des Betreuungswesens ihre bisherigen Erfahrungen. Es kommen dabei Betroffene, Vertreter*innen von Betreuungsbehörden, der Rechtspflege, der Politik und der beruflichen Betreuung zu Wort. Gemeinsam reflektieren sie die bisherigen Erkenntnisse, diskutieren die praktischen Folgen der Reform und beleuchten, wie die neuen Regelungen den Alltag der Beteiligten prägen.

    Freuen Sie sich auf einen inspirierenden Austausch und eine ehrliche Zwischenbilanz.

     

     

    Referent*innen:  Elisabeth Harmuth; Marco Blam; Achim Rhein; Hennes Göers und weitere

    Moderation: Anja Pfeifer

     

     

    Referent*innen:  Martina Heland-Graef; Kay Lütgens; Fred Rehberg und weitere

    Moderation: Katharina Rinne

     

     

    In seiner Entscheidung vom 26. November 2024 hat das Bundesverfassungsgericht den Krankenhausvorbehalt des § 1832 Abs. 1 Nr. 7 BGB für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung setzt die höchstrichterliche Befassung mit den wesentlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung fort, wobei die grundsätzliche Gestattung von Zwangsmaßnahmen als solche nicht in Frage gestellt wird.

    Der Frage, unter welchen Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, geht indes die Frage voraus, wieviel Zwang wir als Gesellschaft für akzeptabel halten. Wir wollen die Entscheidung daher zum Anlass nehmen, eben dieser Frage nachzugehen. Zwangsmaßnahmen bleiben stets als unvereinbar mit Artikel 14 UN-BRK, weshalb das Ziel die Vermeidung von Zwang sein muss. Aber kann dieses Ziel erreicht werden und sind wir als Gesellschaft bereit, die benötigten Mittel und Ressourcen hierfür aufzuwenden? Welche alternativen Behandlungsmethoden gibt es? Was bedeuten ärztliche Zwangsmaßnahmen für Betroffene und wieviel Zwang können wir mit Blick auf die Situation der Betroffenen (jeder*jede könnte auch selbst betroffen sein!) als Gesellschaft und Gemeinwesen als tragbar bzw. vertretbar hinnehmen?

     

     

    Teilnahme sichern

    Melden Sie sich jetzt zur BdB-Jahrestagung an!

    Anmeldung für Mitglieder und Anwärter*innen (natürliche Personen):

    Für Mitglieder und Anwärter*innen (natürliche Personen) erfolgt die Anmeldung zur Jahrestagung ganz bequem über unsere Online-Geschäftsstelle.

    Bitte beachten Sie gerne auch die Informationen, die wir Ihnen hierzu per E-Mail zugesendet haben. Für Ihre Anmeldung loggen Sie sich bitte zunächst mit Ihren Daten in die Online-Geschäftsstelle ein. Sie finden dort unter dem Reiter „Jahrestagung“ einen Link „Anmeldung“, über den Sie zum Online-Anmeldeformular gelangen. Sollten Sie Ihr Passwort für die Online-Geschäftsstelle vergessen haben, klicken Sie bitte auf „Passwort vergessen?“ und setzen Sie Ihr Passwort zurück.

    Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind!

    Jetzt über die Online-Geschäftsstelle zur Tagung anmelden  

    Anmeldung für Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen und Nicht-Mitglieder:

    Für Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen und Nicht-Mitglieder erfolgt die Anmeldung zur Tagung bitte zunächst formlos per E-Mail an online-geschaeftsstelle(at)bdb-ev(dot)de.

    Alle Mitglieds-Betreuungsvereine haben hierzu eine E-Mail des BdB mit entsprechenden Informationen erhalten. Sofern Sie die Nachricht nicht finden können, schauen Sie bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach oder wenden sich per E-Mail an online-geschaeftsstelle(at)bdb-ev(dot)de.

    Für die Anmeldung zur Tagung benötigen wir bitte von jedem*jeder Teilnehmenden folgende Angaben:

    • Name, Vorname
    • Mitgliedsnummer Betreuungsverein (sofern Anmeldung Mitarbeiter*in Bt-Verein)
    • die gewünschten Programmbestandteile
      (Stadtrundgang, Feierstunde, AG(s) (bitte jeweils eine Intensiv- oder alternativ zwei Kurz-AGs auswählen), Forum
    • SEPA-Lastschriftmandat bzw. Bankverbindung von der der Tagungsbeitrag abgebucht werden soll (siehe weiter oben Formular zum Download)
    • Zustimmung zu den spezifischen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen (Sie finden diese als Anhang in der Info-Mail oder in unserem Downloadcenter zum Abruf).
    • Sofern eine Begleitperson zur Tagung mitkommen soll, bitte Angabe des Vor- und  und Nachnamens der Begleitperson und der Person, die sie begleitet.
    Übernachten zu BdB-Konditionen

    Buchen Sie schon heute Ihr Zimmer im Kongresshotel Potsdam

    Bis 12 Wochen vor Beginn der Tagung (27. Februar 2025) steht dem BdB im Kongresshotel Potsdam (Adresse: Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam) ein Zimmerkontingent zur Verfügung, aus dem zu folgenden Konditionen Übernachtungen gebucht werden können:

    Übernachtungspreise:

    • Einzelzimmer/Frühstück:                                       124,70 Euro / Person / Nacht
    • Doppelzimmer (EZ-Nutzung)/Frühstück:       140,45 Euro / Person / Nacht
    • Doppelzimmer (DZ-Nutzung)/Frühstück:       166,45 Euro / Nacht

    Im Übernachtungspreis enthalten sind bereits 5 % Bettensteuer, die die Stadt Potsdam seit 2024 erhebt.

    Konditionen:
    Bis 12 Wochen vor Anreise (27. Februar 2025, 18 Uhr) steht das Zimmerkontingent des BdB gesichert zur Verfügung. Danach können Zimmer nach Verfügbarkeit weiter zu BdB-Konditionen gebucht werden.

    Ebenfalls bis 12 Wochen vor Anreise (27. Februar 2025, 18 Uhr) können Zimmer aus dem Kontingent des BdB im Kongresshotel kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Stornierung nur noch zu 90 Prozent des Zimmerpreises möglich, sofern das Hotel das Zimmer nicht anderweitig verkaufen kann.

    Zimmerbuchungen zu BdB-Konditionen bitte bevorzugt online über den nachstehenden Button vornehmen: 

    Jetzt Ihr Zimmer online buchen

    Wichtiger Hinweis zur alternativen Zimmerreservierung:

    Die Online-Reservierung eines Zimmers im Kongresshotel erfordert die Angabe einer Kreditkartennummer als Sicherheit.

    Sofern Sie über keine Kreditkarte verfügen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an reservierung(at)kongresshotel-potsdam(dot)de und geben Sie an, dass Sie aus dem Kontingent der BdB-Jahrestagung 2025 (Stichwort: BdB) ein Zimmer reservieren wollen, jedoch über keine Kreditkarte verfügen. Das Hotel ermöglicht Ihnen dann auf diesem Weg eine alternative Zimmerbuchung.

    Tel.: 0331 / 907-0

    E-Mail: reservierung(at)kongresshotel-potsdam(dot)de

    Vergangene Tagungen