Die Geschäftsstelle ist vom 23.12.2024 bis zum 2.1.2025 nicht besetzt.

Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!

Jahrestagung 2025

Das Kongresshotel am Templiner See ist inzwischen eine feste Adresse, wenn es um die BdB-Jahrestagung geht. Nach 2020 und 2023 lädt der Verband Mitglieder und Gäste ein, auch 2025 wieder nach Potsdam zu kommen. Teilnehmer*innen erwarten drei Tage volles Programm unter dem Motto "Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!"
    • Wann:

      Von

      Donnerstag, 8 Mai 2025

      Bis

      Samstag, 10 Mai 2025

      Termin als ical-Datei
    • Wo:

      Veranstaltungsort

      Kongresshotel Potsdam am Templiner See
      Am Luftschiffhafen 1
      14471 Potsdam
    • Von:

      Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V.
      Schmiedestr. 2
      20095 Hamburg

    Den Eröffnungsvortrag am Donnerstagnachmittag hält dieses Mal Andreas Lob-Hüdepohl, Professor für Theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin, Geschäftsführer des Berliner Instituts für christliche Ethik und Politik und langjähriges Mitglied des Deutschen Ethikrates. Mit Blick auf den Eröffnungstag, der auf den 80. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus fällt, wird er zum Thema "Die angetastete Menschenwürde: die rechtliche Betreuung heute vor der Herausforderung einer schwer belasteten Vergangenheit" sprechen und einen Schwerpunkt auf die Ethik der Betreuung mit Fokus auf die Umsetzung der UN-BRK und Beachtung der Menschenrechte mit Blick auf die Historie setzen. 

    In Potsdam erwarten Sie drei Tage volles Programm unter dem Motto „Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!“ mit einem Interview mit dem BdB-Vorsitzenden Thorsten Becker, mit Fachdiskussionen, mit zwölf Arbeitsgruppen und vier Diskussionsforen.  Auch eine Stadtrundfahrt sowie eine Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder wird es wieder geben.

    BdB-Jahrestagung 2025

    Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!

    Tagungsprogramm

    09:45 Stadtrundfahrt

    (Treffpunkt Lobby des Dorint Kongresshotel Potsdam)

    10:00 Begrüßungsveranstaltung für Neumitglieder
    12:30 Mittagessen
    14:00 Tagungseröffnung und Grußworte
    14:30 Vortrag: Die angetastete Menschenwürde: die rechtliche Betreuung heute vor der Herausforderung einer schwer belasteten Vergangenheit

    Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB)

    15:15 Interview und Diskussion zum Vortrag
    15:30 Kaffeepause
    16:00 Interview mit dem BdB-Vorsitzenden: Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!

    Thorsten Becker im Interview mit Anne Heitmann

    17:00 Fachdiskussion: 

    Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl; Dr. Jana Offergeld; Christian Kästner; Jurand Daszkowski; Thorsten Becker; Moderation: Jan Schütte

    18:15 Abendessen
    20:15 Kabarettstunde mit Uli Masuth

    Eintritt: 20 Euro (Bezahlung vor Ort)

     

    09:00 Arbeitsgruppen

    Teilnehmende können sich entweder für eine Intensivarbeitsgrup­pe oder zwei Kurzarbeitsgruppen entscheiden.

    A) Intensivarbeitsgruppen

    von 9:00 Uhr bis 12:00, mit Kaffeepause von ca. 10:15-10:45 Uhr

    • AG 1: Stoppt Ableismus: Diskriminierung im Betreuungskontext erkennen und abbauen

                Anne Gersdorff; Karina Sturm; Isabel Simon

    • AG 2: Rechtliche Betreuung aus der Perspektive von Menschen mit Lernschwierigkeiten

                Dr. Jana Offergeld; Anja Pfeifer

    • AG 3: Die Voraussetzungen der Zwangsbehandlung auf dem Prüfstand? - Das BVerfG-Urteil und seine Folgen

                N.N. (klinischer Arzt Psychiatrie);
                Katharina Rinne; Fred Rehberg

     

    • AG 4: Handlungskonzept "Unterstützte Entscheidungsfindung

                Alexander Laviziano; Peter Berger

     

    B) Kurzarbeitsgruppen

     

    Die Kurzarbeitsgruppen finden einmal in der Zeit von 9:00 bis ca. 10:15 Uhr statt und werden nach einer Kaffeepause (10:15 -10:45 Uhr) inhaltlich wiederholt. So können die Teilnehmenden an zwei Arbeitsgruppen teilnehmen.

    • AG 5: Wenn Klient*innen erben...

                Birgit Holtermann; Pia Konrad

    • AG 6: Aktuelles aus dem Rechtsbereich

                Kay Lütgens

    • AG 7: Kindergeld: Fallstricke für rechtliche Betreuer*innen

                Steffi Jahn; Andrea Schwin-Haumesser

    • AG 8: Künstliche Intelligenz als Chance für Betreuer*innen

                Dirk Brakenhoff; Kajetan Kubik

    • AG 9: Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen

                 Josef Wassermann; Hennes Göers

     

    • AG 10: Erforderlichkeit innerhalb der Betreuung: Was muss ich eigentlich noch machen?

                 Klaus Fournell; Ulrike Thielke

     

    • AG 11: Vielfach nachgefragt: Themen aus der Fachberatung für Berufseinsteiger*innen 

                 Gerd Bauer; Michel Heßler

     

    • AG 12: Mehr Rente - weniger Sozialhilfe, Rentenrecht für die Betreuertätigkeit

                 Susanne Weber-Käßer; N.N.

     

     

     

     

    12:30 Mittagessen
    14:00 Delegiertenversammlung
    16:00 Kaffeepause
    16:30 Fortsetzung Delegiertenversammlung
    18:30 Abendessen 
    19:30 Fortsetzung der Delegiertenversammlung

                 anschließend Disco

     

    09:00 Foren
    • Forum A: Droht die Abrissbirne? Qualität braucht leistungsgerechte Bezahlung!

                Annette Schnellenbach,
                Prof. Dr. Dagmar Brosey,  Holger Marx,
                Dr. Jörg Kraemer, Thorsten Becker und weitere 
                Moderation: Dr. Harald Freter

    • Forum B: Freud und Leid bei der Umsetzung der Betreuungsreform

                Ulrike Thielke, Ina Bürkel, Jurand Daszkowski,
                Peter Berger und weitere 
                Moderation: Andrea Schwin-Haumesser

    • Forum C: Entlassungen von Patient*innen im Zusammenspiel rechtlicher Betreuer*innen und Sozialer Arbeit

                Elisabeth Harmuth, Marco Blam, Achim Rhein,
                Hennes Göers und weitere
                Moderation: Anja Pfeifer

    • Forum D: Wieviel Zwang darf sein? Ärztliche Zwangsmaßnahmen in der Betreuung

                Martina Heland-Graef, Kay Lütgens,
                Fred Rehberg und weitere
                Moderation: Katharina Rinne

     

    10:30 Kaffeepause
    11:00 Politische Podiumsdiskussion

     

    • Reform der Betreuervergütung: Was ist politisch jetzt noch machbar?

                Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen
                und Thorsten Becker 
                Moderation: Anne Heitmann

     

    12:30 Ende der Tagung

    Exposés zu Arbeitsgruppen und Foren

    Anne Gersdorff; Karina Sturm; Isabel Simon

    Beschreibung: Der Workshop “Stoppt Ableismus” ist ein dringend benötigtes Forum, um die Herausforderungen und Barrieren zu diskutieren, mit denen Menschen mit Behinderungen im alltäglichen Leben konfrontiert sind, und um gemeinsam Lösungsansätze zu finden, um Ableismus abzubauen. Die meisten Klient*innen werden - manche dauerhaft, andere nur vorübergehend - in ihrem Alltagsleben in allen Bereichen behindert. Sie werden nicht selten in vielen Lebensbereichen ausgeschlossen.  Dies erschwert ein selbstbestimmtes Leben.

    Dieser Workshop zeigt das Thema “Ableismus” im Betreuungskontext. Oft genug lassen Unkenntnis, Zeitmangel oder äußere Zwänge Betreuer*innen (unbewusst) ableistisch handeln.

    Wir möchten Raum geben Erfahrungen auszutauschen, Unterstützung zu finden und um Strategien zu entwickeln, die es ermöglichen, die Berufsbetreuung ableismuskritisch auszuüben und unsere Klient*innen dahingehend zu unterstützen, eine selbstbestimmte und inklusive Umgebung zu erfahren.

    Inhalt: In diesem Workshop werden wir die Mechanismen von Ableismus näher beleuchten, über verschiedene Ausschlussmechanismen sprechen und die Herausforderungen im Arbeitsumfeld als Berufsbetreuer*innen eruieren. Wir sprechen auch über die Gefahren fehlender Selbstbestimmung in stationären Einrichtungen und welche Konsequenzen diese auf die behinderte Person haben und zum Abschluss werden wir gemeinsam herausfinden, wie wir Ableismus entgegnen und alle dazu beitragen können, diesen langfristig abzubauen.

    Dr. Jana Offergeld; Anja Pfeifer

    N.N. (klinische*r Arzt*Ärztin Psychiatrie); Katharina Rinne; Fred Rehberg

    Mit seiner Entscheidung vom 26.11.2024 hat der 1. Senat erklärt, dass die ausnahmslose Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchzuführen, teilweise verfassungswidrig ist. Es sei mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 GG nicht vereinbar, wenn Betreute, obgleich sie eine „gleichwertige“ medizinische Versorgung in der Einrichtung, in welcher sie sich befinden, erhalten könnten, den mit einer Zuführung ins Krankenhaus verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, ausgesetzt werden.

    Damit öffnete der Senat, der in seiner Entscheidung allerdings auch nicht einig war (der Beschluss erging mit 5:3 Stimmen), die Tür zur stationsäquivalenten Zwangsbehandlung.

    Der Krankenhausvorbehalt nach § 1832 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BGB stellt(e) einen Schutzmechanismus gegen vorschnell veranlasste Zwangsmaßnahme dar. Im ersten Teil der Arbeitsgruppe liegt der Fokus daher zunächst auf den verfassungsrechtlichen Aspekten. Inwieweit rechtfertigt(e) eine verfassungsrechtlich geeignete und erforderliche gesetzliche Regelung „Sonderopfer“ einzelner Betroffener (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne)? Welche Gefahren birgt hingegen eine stationsäquivalente (ambulante) Zwangsbehandlung? Dies sind zwei der Fragen, denen wir im gemeinsamen Gespräch nachgehen wollen.  

    Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2026 die Verpflichtung, eine der Verfassung entsprechende Rechtslage herzustellen. Im zweiten Teil der Arbeitsgruppe steht daher die Frage nach alternativen Möglichkeiten zum Krankenhausvorbehalt im Mittelpunkt. Es wird hier insbesondere darum gehen, welche besonderen Herausforderungen mit einer stationsäquivalenten Zwangsbehandlung für Betreuer*innen und andere Beteiligte verbunden sein werden und welche unverzichtbaren verfahrensrechtlichen Vorgaben der Gesetzgeber bei Neufassung des § 1832 BGB zu beachten haben wird.

    Alexander Laviziano; Peter Berger

    Seit Beginn der Diskussion zur Umsetzung von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention "Gleiche Anerkennung vor dem Recht" gilt die Unterstützte Entscheidungsfindung als Leitkonzept einer rechtlichen Betreuung, die darauf abzielt, dass die unterstützte Person über ihr eigenes Leben selbst bestimmt. Während „Unterstützte Entscheidungsfindung“ - und im internationalen Kontext supported decision making - fachpolitisch zu einem geflügelten Wort wurde, existierten bislang keine Leitlinien für eine konkrete Umsetzung des Konzepts in der alltäglichen Betreuungsarbeit.

    Im Rahmen seiner aktuellen Initiative zum Aufbau eines Qualitätssystems für Betreuerbüros und Betreuungsvereine hat der BdB seit Oktober 2023 ein Handlungskonzept entwickelt, das die Ziele, Grundsätze, wesentlichen Handlungselemente sowie die beruflichen Grenzen der Unterstützten Entscheidungsfindung beschreibt. Das entwickelte Konzept betont die Bedeutung der Kooperation und setzt klare Maßstäbe für die Klärung der Zuständigkeiten: Unterstützte Entscheidungsfindung ist eine gemeinsame Aufgabe an der Schnittstelle zu Alltagskontakten, Selbsthilfe, Gesundheitsversorgung und Teilhabeleistungen. In diesem Kooperationsprozess unterstützen rechtliche Betreuer*innen die Entscheidungsprozesse ihrer Klient*innen; ermöglichen und steuern aber auch gleichzeitig die Umsetzung Unterstützter Entscheidungsfindung im Rahmen anderer Hilfen.

    Wir werden das Handlungskonzept vorstellen und freuen uns auf eine intensive, vielstimmige, praxisorientierte und fallbezogene Diskussion!

    Birgit Holtermann; Pia Konrad

     

    Wenn Klient*innen erben, können sich diverse Fragestellungen ergeben, die im Betreuungsalltag nicht jedem offensichtlich sind. Durch die Betreuungsrechtsreform sind seit 2023 zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen.

    Welche ersten Schritte sind zu unternehmen, wer ist zu informieren?

    Welcher Handlungsbedarf besteht, um an das Erbe zu gelangen oder eine Belastung durch die Erbschaft abzuwenden?

    Wie möchte mein*e Klient*in damit umgehen? Kann es zu Differenzen im Falle eines Sozialleistungsbezugs kommen? Welche Schwierigkeiten sind aus dem familiären Umfeld zu erwarten?

    Welche Auswirkungen auf die Erhebung gerichtlicher Kosten sind zu erwarten? Ist die Erbschaft in jedem Fall vergütungsrechtlich zu beachten?

    In einem Kurzvortrag soll ein Überblick über erbrechtliche Grundlagen und Verfahren sowie betreuungsrechtliche Anforderungen geboten werden, um auf diese Fragen künftig besser vorbereitet zu sein. Dabei wird der Fokus auf den erbrechtlichen Konstellationen liegen, die am häufigsten in der Betreuungspraxis vorkommen (§ 1851 Nr. 1 BGB).

    Auch mittels Fallbeispielen werden Verfahrensabläufe erläutert, mögliche Alternativen zur einfachen Erbschaftsannahme vorgestellt und über Genehmigungsvorbehalte informiert. Unter dem Aspekt der Genehmigungsfähigkeit werden die Herausforderungen des § 1821 BGB in diesem Zusammenhang betrachtet.

    Auf dieser allgemeinen Informationsgrundlage gibt es dann die Möglichkeit zu konkreten Nachfragen und einem regen Erfahrungsaustausch mit den Referentinnen und den Teilnehmenden.

    Wenn Klient*innen erben, können sich diverse Fragestellungen ergeben, die im Betreuungsalltag nicht jedem offensichtlich sind. Durch die Betreuungsrechtsreform sind seit 2023 zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen.

    Welche ersten Schritte sind zu unternehmen, wer ist zu informieren?

    Welcher Handlungsbedarf besteht, um an das Erbe zu gelangen oder eine Belastung durch die Erbschaft abzuwenden?

    Wie möchte mein*e Klient*in damit umgehen? Kann es zu Differenzen im Falle eines Sozialleistungsbezugs kommen? Welche Schwierigkeiten sind aus dem familiären Umfeld zu erwarten?

    Welche Auswirkungen auf die Erhebung gerichtlicher Kosten sind zu erwarten? Ist die Erbschaft in jedem Fall vergütungsrechtlich zu beachten?

    In einem Kurzvortrag soll ein Überblick über erbrechtliche Grundlagen und Verfahren sowie betreuungsrechtliche Anforderungen geboten werden, um auf diese Fragen künftig besser vorbereitet zu sein. Dabei wird der Fokus auf den erbrechtlichen Konstellationen liegen, die am häufigsten in der Betreuungspraxis vorkommen (§ 1851 Nr. 1 BGB).

    Auch mittels Fallbeispielen werden Verfahrensabläufe erläutert, mögliche Alternativen zur einfachen Erbschaftsannahme vorgestellt und über Genehmigungsvorbehalte informiert. Unter dem Aspekt der Genehmigungsfähigkeit werden die Herausforderungen des § 1821 BGB in diesem Zusammenhang betrachtet.

    Auf dieser allgemeinen Informationsgrundlage gibt es dann die Möglichkeit zu konkreten Nachfragen und einem regen Erfahrungsaustausch mit den Referentinnen und den Teilnehmenden.

     

     

    Kay Lütgens

     

     

    Steffi Jahn; Andrea Schwin-Haumesser

    Dirk Brakenhoff; Kajetan Kubik

     

    Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert zunehmend das gesellschaftliche Leben, indem sie menschliche kognitive Fähigkeiten imitiert. KI-gestützte Sprachmodelle wie ChatGPT verblüffen durch ihre menschenähnliche Interaktion und gewinnen in vielen Bereichen des Lebens und Arbeitens rasant an Bedeutung – auch für rechtliche Betreuer*innen. Die Technologie bietet zahlreiche Möglichkeiten, um alltägliche Aufgaben effizienter zu gestalten und neue Lösungswege zu eröffnen. Gleichzeitig wirft sie Fragen nach Verantwortung und Verlässlichkeit auf.

    Diese Veranstaltung beginnt mit einer Einführung in die Anwendungsgrundlagen KI-gestützter Sprachmodelle, um einen Überblick über die Funktionsweise und Potenziale dieser Technologie zu geben. Anschließend werden praxisrelevante Themen beleuchtet, bei denen KI konkrete Unterstützung für rechtliche Betreuer*innen bieten kann.

    Die Veranstaltung soll zeigen, wie durch gezieltes Wissen und einen bewussten Umgang KI-gestützte Sprachmodelle zu einem wertvollen Werkzeug im Betreuungsalltag werden können. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn menschliche Expertise und ein geschulter Umgang mit dieser Technologie vorhanden sind.

     

     

     

     

    Josef Wassermann; Hennes Göers

     

     

    Die Anwendungen freiheitsentziehender Maßnahmen wie Handgelenk- und Fußgurte, Bettgitter oder das Verschließen von Türen haben erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen. Nicht selten sind massive gesundheitliche Folgen zu beobachten und in seltenen Fällen und bei unsachgemäßer Anwendung können mechanische Fixierungen gar tödliche Folgen haben. Sie bedeuten in jedem Fall einen starken Eingriff in die Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte. Daher dürfen sie nur nach richterlicher Anordnung angewendet werden.

    Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz mit dem Ziel, freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden. Ziel ist es, durch speziell geschulte Verfahrenspfleger mit allen Beteiligten individuelle Vermeidungsstrategien zu entwickeln und alternative Maßnahmen zu ergreifen. Seit 2007 führte die Anwendung dieses Konzeptes zu erheblichen Reduzierungen von Fixierungsmaßnahmen. Für viele Betreuungsgerichte ist dieses Konzept zur Praxis geworden.

    In dieser Arbeitsgruppe soll der verfahrensrechtliche Ansatz des Werdenfelder Weges vermittelt werden. Die Bedeutung und Funktion der rechtlichen Betreuung und des*der rechtlichen Betreuer*in als „Herr*Frau des Verfahrens“ im verfahrensrechtlichen Ablauf wird dabei besonders betrachtet. Ein weiterer Schwerpunkt sind Beispiele und Maßnahmen zur Vermeidung von Fixierungen, die in die berufliche Praxis der Teilnehmer*innen einbezogen werden können.

     

     

    Klaus Fournell; Ulrike Thielke

     

    Gerd Bauer; Michael Heßler

     

     

    Susanne Weber-Käßer; N.N.

     

    In der Sozialhilfepraxis werden Betreuer*innen fast täglich mit rentenrechtlichen Fragen konfrontiert, deren Beantwortung von besonderer Bedeutung sind. Insbesondere bei der Beratung, der Prüfung des Leistungsanspruchs oder der Nachrangherstellung sind Kenntnisse zum Rentenrecht unerlässlich: „Wer erhält wann Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erziehungsrente, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente, Grundrente, Renten nach den verschiedenen Sondersystemen, Betriebsrenten…?“ oder „Wie ist es um die Anrechenbarkeit auf Sozialhilfeleistungen bestellt?“

    Die Kurz-Arbeitsgruppe „Mehr Rente – weniger Sozialhilfe“ vermittelt speziell auf die Betreuertätigkeit abgestellte und zugeschnittene Kenntnisse zum Grundverständnis der gesetzlichen Rentenversicherung, der Renten des Entschädigungsrechts sowie der Rentensondersysteme, zu den Anspruchsvoraussetzungen der unterschiedlichen Rentenarten sowie deren Anrechenbarkeit auf die Sozialhilfe.

    Ziel der Veranstaltung ist ein Gewinn an Handlungsfähigkeit. Die aktive Mitarbeit, das Einbringen von Beispielen und Fällen aus der Praxis der an der Arbeitsgruppe Teilnehmenden ist erwünscht. Die Arbeitsgruppe soll die Möglichkeit bieten, zu den oben skizzierten Fragestellungen miteinander ins Gespräch zu kommen. Der Fokus der Kurz-Arbeitsgruppe bildet der interaktive Austausch.

     

    Referent*innen: Annette Schnellenbach; Prof. Dr. Dagmar Brosey; Holger Marx, Dr. Jörg Kraemer; Thorsten Becker und weitere

    Moderation: Dr. Harald Freter

     

     

     

    Referent*innen: Ulrike Thielke; Ina Bürkel; Jurand Daszkowski; Peter Berger und weitere

    Moderation: Andrea Schwin-Haumesser

     

     

     

    Referent*innen:  Elisabeth Harmuth; Marco Blam; Achim Rhein; Hennes Göers und weitere

    Moderation: Anja Pfeifer

     

     

    Referent*innen:  Martina Heland-Graef; Kay Lütgens; Fred Rehberg und weitere

    Moderation: Katharina Rinne

     

     

     

    Anmeldungen zur Jahrestagung sind ab Mitte Januar 2025 möglich!

    Übernachten zu BdB-Konditionen

    Buchen Sie schon heute Ihr Zimmer im Kongresshotel Potsdam

    Bis 12 Wochen vor Beginn der Tagung (27. Februar 2025) steht dem BdB im Kongresshotel Potsdam (Adresse: Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam) ein Zimmerkontingent zur Verfügung, aus dem zu folgenden Konditionen Übernachtungen gebucht werden können:

    Übernachtungspreise:

    • Einzelzimmer/Frühstück:                                       124,70 Euro / Person / Nacht
    • Doppelzimmer (EZ-Nutzung)/Frühstück:       140,45 Euro / Person / Nacht
    • Doppelzimmer (DZ-Nutzung)/Frühstück:       166,45 Euro / Nacht

    Im Übernachtungspreis enthalten sind bereits 5 % Bettensteuer, die die Stadt Potsdam seit 2024 erhebt.

    Konditionen:
    Bis 12 Wochen vor Anreise (27. Februar 2025, 18 Uhr) steht das Zimmerkontingent des BdB gesichert zur Verfügung. Danach können Zimmer nach Verfügbarkeit weiter zu BdB-Konditionen gebucht werden.

    Ebenfalls bis 12 Wochen vor Anreise (27. Februar 2025, 18 Uhr) können Zimmer aus dem Kontingent des BdB im Kongresshotel kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Stornierung nur noch zu 90 Prozent des Zimmerpreises möglich, sofern das Hotel das Zimmer nicht anderweitig verkaufen kann.

    Zimmerbuchungen zu BdB-Konditionen bitte bevorzugt online über den nachstehenden Button vornehmen: 

    Jetzt Ihr Zimmer online buchen

    Wichtiger Hinweis zur alternativen Zimmerreservierung:

    Die Online-Reservierung eines Zimmers im Kongresshotel erfordert die Angabe einer Kreditkartennummer als Sicherheit.

    Sofern Sie über keine Kreditkarte verfügen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an reservierung(at)kongresshotel-potsdam(dot)de und geben Sie an, dass Sie aus dem Kontingent der BdB-Jahrestagung 2025 (Stichwort: BdB) ein Zimmer reservieren wollen, jedoch über keine Kreditkarte verfügen. Das Hotel ermöglicht Ihnen dann auf diesem Weg eine alternative Zimmerbuchung.

    Tel.: 0331 / 907-0

    E-Mail: reservierung(at)kongresshotel-potsdam(dot)de

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