Ist der Entschluss, aus dem Betreuerberuf auszusteigen, erst einmal gefallen, stellen sich viele Fragen: Möchten Sie Ihr Betreuungsbüro ganz aufgeben oder an eine*n Nachfolger*in übergeben? Welche konkreten Aufgaben kommen bei der Abwicklung auf Sie zu, was müssen Sie alles bedenken und mit wem müssen Sie reden? Bei alledem steht das Wohl Ihrer Klient*innen natürlich an oberster Stelle: Sie müssen umfassend informiert, beraten und im Prozess der Verfahrensübergabe begleitet werden.
Der BdB unterstützt Sie bei allen anfallenden Aufgaben.
Wir unterstützen Sie beim planvollen und professionellen Ausstieg Schritt für Schritt. Mit individueller Fachberatung sowie unserer Broschüre "Ausstieg aus dem Betreuungsberuf". Sie enthält wertvolle Tipps, Checklisten und Zeitpläne. Die Arbeitshilfen wurden von der BdB-Arbeitsgruppe Berufsausstieg entwickelt.
BdB-Mitglieder können die Broschüre im Mitgliederportal meinBdB kostenlos herunterladen. Als Nicht-Mitglied erhalten Sie die Broschüre in Print-Form zum Preis von 19,50 Euro (zzgl. Versandkosten) in der BdB-Geschäftsstelle unter info(at)bdb-ev(dot)de.
- Benötigen Sie Unterstützung bei der aktuellen Organisation Ihres Büros aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls o.ä.?
- Planen Sie Ihren „schrittweisen“ Ausstieg aus dem Beruf als Betreuer*in und suchen Beratung dazu, was zu bedenken ist?
- Würden Sie gerne eine*n junge*n Kolleg*in einarbeiten und dann den 'Stab' übergeben?
- Bieten oder suchen Sie einen Platz in einer Bürogemeinschaft?
Wir möchten Sie Schritt für Schritt bei einem professionellen Ausstieg aus dem Beruf unterstützen und gleichzeitig Berufsanfänger*innen Möglichkeiten des Einstiegs in Kooperation mit einem erfahrenen Kolleg*in aufzeigen.
Berater Eberhard Kühn bietet individuelle vertrauliche Beratung an und ist offizieller Ansprechpartner für den Pool von Interessent*innen (Aus- und Einsteiger*innen)
Ihre Anfragen richten Sie gerne an die zuständige Referentin in der Geschäftsstelle, Frau Ina Hellmers (Ina.Hellmers(at)bdb-ev(dot)de) - bitte mit Angabe Ihrer Mitgliedsnummer. Sie leitet diese an Herrn Kühn weiter.
Auf einen entsprechenden Antrag hin kann der Vorstand Mitgliedern, die zu Beginn des Kalenderjahres das 65. Lebensjahr vollendet haben und nur noch in geringem Umfang Betreuungen führen, eine Reduzierung des Beitrages um 50% gewähren. Ein solcher schriftlicher Antrag muss bis zum 31.12. des Vorjahres eingegangen sein.