MEDIRENTA informiert

Gute Nachrichten für Ihre Betreuten aus den Landesbeihilferechten

Wichtig für die Betreuung beihilfeberechtigter Personen mit Anspruch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein!
31.08.2022

    Ein Gastbeitrag von MEDIRENTA

    Höhere Beihilfe in Schleswig-Holstein!

    Der Landtag in Schleswig-Holstein hat zwei wichtige Gesetzentwürfe zur Beamtenbesoldung verabschiedet. Zum einen wird der Tarifabschluss der Landesangestellten vom letzten Herbst mit einer Einmalzahlung von 1.300 € und 2,9 % mehr Gehalt zum 1. Mai 2022 übernommen. Außerdem werden sowohl die ungeliebte Besoldungsgruppe A 5 wie auch die Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsordnung A 6 getilgt, und der Familienzuschlag wird um 40 € erhöht.

    Besonders erfreulich: Beamte mit zwei oder mehr Kindern sollen künftig eine höhere Beihilfe erhalten!
    Im Einzelnen: Der Bemessungssatz nach § 6 BhVo wird mit Wirkung vom 1. Mai für Ehegattinnen und -gatten und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern auf 90 % angehoben. Bei drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern gilt dann für alle Kinder der Bemessungssatz von 90 %.
    Das gilt allerdings nicht im Bereich Pflege, hier bleibt es bei 70 % für Elternteile und 80 % für die Kinder. Die nötigen Anpassungen werden von der zuständigen Beihilfestelle, dem Dienstleistungszentrum Personal SH (DLZP), automatisch vorgenommen. Man sollte allerdings seinen Versicherungsschutz entsprechend anpassen und diese Änderung dem DLZP mitteilen.

    Die Änderungen beim Selbstbehalt sind bereits rückwirkend seit 1. Januar 2022 in Kraft, alle anderen Bestimmungen gelten ab 1. Mai 2022.

    Laut Landes-Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) reagiert Schleswig-Holstein damit als erstes Bundesland auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die „Amtsangemessenheit“ der Beamtenbezüge angemahnt hatte.

    Endlich! Kostendämpfungspauschale in NRW entfällt! 

    Provisorien erweisen sich im Alltag oft als deutlich langlebiger als geplant. Und als Bürger kann man leicht den Eindruck haben, dass dies besonders für Abgaben an „Vater Staat“ gilt.
    Die zu Beginn der 2000er-Jahre eingeführte sogenannte „Kostendämpfungspauschale“ für Beamte und Versorgungsempfänger ist nicht nur ein wahres Wortungetüm, sondern auch eine euphemistische Umschreibung für eine Extrabelastung bei den Krankenkostenabrechnungen der Betroffenen. Als Äquivalent zur Praxisgebühr der gesetzlich Versicherten verlor diese Zusatzbelastung mit dem Wegfall dieser Gebühr 2013 eigentlich ihre Berechtigung. Aber zum Ärger von Betroffenen, Gewerkschaften und Verbänden bestand sie weiter.

    Nun aber wird die ungeliebte Belastung in Nordrhein-Westfalen endlich abgeschafft, und zwar rückwirkend zum 1.1.2022. Dies gilt für alle Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden. Seit dem 25.3.2022 behält das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) diese ungeliebte Pauschale nicht mehr ein. Bereits einbehaltene Beträge werden zusammen mit aktuellen Beihilfeerstattungen zurückgezahlt. Auch die übrigen einbehaltenen Beträge, für die kein Antrag vorliegt, werden nach und nach erstattet. Die jeweilige Höhe der Kostendämpfungspauschale (KDP) hängt einerseits von der jeweiligen Besoldungsgruppe ab, zum anderen ist sie Ländersache – und nun Geschichte!

    Der Beihilfeberater gibt Rechtssicherheit!

    Gerade Betreuer im BdB mit beihilfeberechtigten Klienten, die alles Nötige und Mögliche für ihre Betreuten tun wollen, sollten den Komplett-Service vom BdB-Kooperationspartner MEDIRENTA nutzen. Denn deren Fachleute berücksichtigen selbstverständlich immer alle aktuellen Änderungen bei den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen und sind stets auf dem neuesten Stand – bundesweit.

    Wenn in einfachen Fällen lediglich ein Antrag auszufüllen und einzureichen ist, sollte das der Betreuer natürlich selbst tun. Wenn es sich aber um einen schwierigen Fall handelt oder der Betreuer nicht sicher sein kann, wirklich alles im Sinne seines Betreuten getan zu haben, kann der Beihilfeberater eingeschaltet werden. Der Betreuer sollte lediglich die Beauftragung des Beihilfeberaters mit seinem Betreuten besprechen und dessen ausdrückliche Zustimmung dokumentieren!

    Was ist zu tun?

    Um die Krankenkostenabrechnungen Ihrer Klienten dem Beihilfeberater zu übergeben, setzen Sie sich einfach telefonisch mit ihm in Verbindung. Sie erhalten dann umgehend die notwendigen Antragsunterlagen für den jeweiligen Betreuten und können so die vorliegenden Krankenkostenvorgänge gleich zusammen mit dem unterschriebenen Mandat an den Beihilfeberater senden.

    MEDIRENTA

    Der BdB-Kooperationspartner MEDIRENTA übernimmt für privat Versicherte und Beamte*innen sämtliche Formalitäten der Krankenkostenabrechnungen. Das Unternehmen ist der einzige Beihilfeberater mit einer gerichtlichen Zulassung und seit rund 40 Jahren bundesweit auf diesem Fachgebiet tätig. Profitieren sie von der Kompetenz und Erfahrung und informieren Sie sich jetzt!

    Kontakt:

    Telefon: (030) 27 00 00
    E-Mail: info(at)medirenta(dot)de

    www.medirenta.de