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Rehabilitationsmaßnahmen

Besonderheiten für beihilfeberechtigte Klienten!

Früher „ging man auf Kur“, heute dominiert der Begriff Rehabilitation, kurz „Reha“. Wörter wie Kurkonzert oder Kurschatten klingen heutzutage altertümlich und überholt. Und in der Tat wird der Begriff „Kur“ in offiziellen Zusammenhängen nur noch selten verwendet.
06.11.2023

    Speziell in gesetzlichen Texten wird hauptsächlich von Rehabilitationsmaßnahmen gesprochen. Man unterscheidet zwischen medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation.

    Letztlich dienen diese „Reha-Maßnahmen“ alle der Aufrechterhaltung oder der Wiedergewinnung der Teilhabe, ob nun der Teilhabe am Arbeitsleben oder der Teilhabe am Gemeinschaftsleben. Auch und gerade die medizinische Reha soll nach einer Krankheit oder einem Unfall die möglichst uneingeschränkte Teilhabe am sozialen Leben gewährleisten. Und schlussendlich dienen auch unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen diesem hehren Zweck.

    Die medizinische Rehabilitation soll Patienten helfen, nach einer schweren Verletzung oder nach einer Krankheit ihren ursprünglichen Zustand so gut wie möglich wieder zu erreichen. 

    Die Anschlussheilbehandlung(AHB) oder auch Anschlussrehabilitation (AR) ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, die sich unmittelbar an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt. Sie dauert meist drei Wochen. Eine Entlassung aus dem Krankenhaus vorab ist ebenfalls möglich, die AHB muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen, möglichst jedoch direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Natürlich gibt es begründete Ausnahmen, so z.B., wenn sich jemand beide Arme gebrochen hat und daher die Reha nicht vor der Heilung antreten kann und Ähnliches. Die AHB kann, je nach gesundheitlicher Einschränkung und körperlicher Gesamtverfassung, in ambulanter, stationärer oder teilstationärer Form durchgeführt werden. Dies entscheidet der Kostenträger.

    Mit dieser Form der medizinischen Rehabilitation gibt es auf der Abrechnungsseite wenig Probleme. Für die anderen Formen der medizinischen Reha siehe „Was ist wichtig?“

    Übrigens gilt die Kostenübernahme für medizinische Reha-Maßnahmen dem Grundsatz nach auch für chronische Krankheiten mit episodischem Verlauf, also beispielsweise Rheuma, Epilepsie, Multiple Sklerose (MS) oder Allergien.

    Die berufliche Rehabilitation soll helfen, Patienten mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Nach dem Motto „Reha vor Rente“ zählen Umschulungen, Weiterbildung, berufliche Trainingsmaßnahmen, aber auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu diesen Maßnahmen.

    Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen, die einem Patienten wieder ein angenehmes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen sollen wie betreutes Wohnen, Tagesstätten oder Haushaltshilfen.

    Die Kostenträger

    Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es in erster Linie die Rentenversicherung (RV), die als Sozialleistungsträger die Kosten übernimmt, wenn die Maßnahme zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit dient. Dabei ist es unerheblich, ob man gesetzlich oder freiwillig versichert ist. Auch für 100%-PKV-Versicherte ist in den allermeisten Fällen die RV der Kostenträger.

    Wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt, springt im Normalfall die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG) bzw. bei Beamten die Dienstunfallbehörde ein.

    Die Beihilfe

    Es gibt unendlich viele und sehr komplizierte Regelungen zu diesem Themenkreis, hier schlägt unser föderales Beihilferecht mit der Zuständigkeit der Bundesländer und den Sonderfällen wie Post und Bahn voll zu. Um den Rahmen dieses Artikels nicht zu sprengen, beschränken wir uns auf eine realistische Darstellung und Tipps für eine praxisnahe Vorgehensweise.

    Was ist wichtig?

    Eine AHB oder AR wird in den meisten Fällen vom Sozialdienst des Krankenhauses veranlasst.
    Für alle anderen Reha-Maßnahmen oder Kuren empfiehlt sich für Beihilfeberechtigte folgende Vorgehensweise:

    1. Zunächst sollte man sich über den gewünschten Ort und den passenden Zeitraum klar werden. Dort sollte man sich vormerken lassen.
      Wichtig ist, dass die Klinik nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) zugelassen ist.
    2. Dann sollte man den Kontakt mit seiner privaten Krankenversicherung aufnehmen und prüfen, ob überhaupt und wenn ja welche Kosten und in welcher Höhe für Ort und Zeit seiner Wahl dort übernommen werden. Meist gibt es nur eher niedrige Zuschüsse. In diesem Bereich werden auch – allerdings teure – Zusatzversicherungen angeboten.
    3. Bei der zuständigen Beihilfestelle sollte man sich immer vorher die Bewilligung der Maßnahme und damit die sogenannte Kostenübernahmebescheinigung einholen.
      Hierbei unbedingt berücksichtigen, dass diese Bewilligung meistens lediglich 4 Monate lang gilt und dann ersatzlos verfällt!

    Und das Allerwichtigste: Unbedingt Ärztliche Atteste, Verordnungen, Rezepte für alle geplanten Maßnahmen beibringen. Das gilt besonders auch für eine Begleitperson, z.B. wenn man seinen pflegebedürftigen Ehepartner nicht allein zu Hause lassen kann und Ähnliches. Ein typischer Ablehnungsgrund für die Genehmigung der Reha ist die Behauptung, der Antragsteller habe die vorhandenen Möglichkeiten für Maßnahmen an seinem Wohnort – z.B. für Physiotherapie – noch nicht ausgeschöpft.

    Ein wichtiger Unterschied besteht bei Kuren zwischen aktiven Beamten und Pensionären. Naturgemäß steht bei Aktiven oft die Wiederherstellung der Arbeitskraft, die Teilhabe am Arbeitsleben im Fokus und wird entsprechend bezuschusst, das entfällt selbstverständlich bei Pensionären. Im Bereich der Aktiven hat sich der Begriff Kur/Kuren bis heute erhalten, z.B. bei den Mutter-/Vater-Kind-Kuren, die allerdings heute offiziell als Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen bezeichnet werden.

    Generell sollte man stets mit Eigenanteilen rechnen.

    Leider endet der bürokratische Aufwand nicht mit dem Antritt der Maßnahme! Ganz im Gegenteil geht er in vielen Fällen erst während und vor allem nach Beendigung der Maßnahme richtig los. Denn nicht immer wird pauschal abgerechnet, in diesem Fall kommt eine Flut von Einzelrechnungen auf die Betroffenen zu. Hier sollte man gewappnet sein.

    Ganz auf der sicheren Seite in all diesen Fragen sind die Mandanten der MEDIRENTA.
    Denn deren Fachleute beraten nicht nur, sondern übernehmen sämtliche Tätigkeiten rund um die Beihilfe, Kranken- und Pflegekosten für ihre Mandanten, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit Kur- oder Reha-Maßnahmen.

    MEDIRENTA

    Mit 40 Jahren Erfahrung in der Beihilfeberatung sowie im Krankenkosten-Abrechnungsservice ist MEDIRENTA die Nummer Eins in Deutschland. „Durch persönliche Beratung, schnelle und verlässliche Abwicklung und gute Kontakte zu nahezu allen beteiligten Stellen haben wir uns Vertrauen erworben, auf das Sie bauen können“, versprechen Monica und Bruno Hohn, die Gründer von MEDIRENTA. Vom Standort Berlin aus arbeitet das Team von Spezialisten bundesweit als Beihilfeberater und amtlich zugelassen zur Rechtsdienstleistung gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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