Petition an Bundesministerium der Justiz übergeben

15.000 Unterzeichnende fordern die grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur Reform der Betreuervergütung

Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) hat dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Petition zur Überarbeitung des Referentenentwurfs zur Betreuervergütung übergeben. Ziel der Unterschriftenaktion ist eine grundlegende Anpassung des Referentenentwurfs, da nach Einschätzung des BdB viele Berufsbetreuer*innen sonst deutliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssten.

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Ortstermin beim BMJ in Berlin: BdB-Geschäftsführer Harald Freter (von links) und der Bremer Landesgruppensprecher Christian Morgner übergeben die Petition an Referatsleiterin Annette Schnellenbach und ihre Referentin Dominique Tank. @ nic communication & consulting / Bettina Melzer

Die Petition, initiiert von Christian Morgner, Berufsbetreuer aus Bremen, wurde von mehr als 15.000 Berufsbetreuer*innen, Betreuungsvereinen sowie weitere Akteuren im Betreuungswesen und Interessengruppen unterzeichnet. 

„Die ganze Betreuungsszene ist in hellem Aufruhr“

Dr. Harald Freter, Geschäftsführer des BdB, betonte bei der Übergabe die Dringlichkeit des Anliegens: „Wir freuen uns, dass unser Mitglied Christian Morgner die Initiative zu dieser Petition ergriffen hat und innerhalb kurzer Zeit mehr als 15.000 Unterschriften zusammenbringen konnte. Das zeigt, dass die ganze Betreuungsszene in hellem Aufruhr ist über diesen Referentenentwurf.“

Die Petition wurde von Annette Schnellenbach, Referatsleiterin im BMJ, und Referentin Dominique Tank, stellvertretend für Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, entgegengenommen.

Bundesjustizministerium zeigt Verständnis für Kritik

Annette Schnellenbach bestätigte, dass die Kritik am Entwurf das Ministerium erreicht habe. Sie sagte: „Wir nehmen die Kritik sehr ernst und sind in Gesprächen mit den Landesjustizministerien, die die Betreuervergütung überwiegend zahlen. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die den Bedenken Rechnung trägt.“

„Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“

Christian Morgner, Sprecher der BdB-Landesgruppe Bremen, zeigte sich optimistisch nach dem Termin im Justizministerium: „Ich war sehr überrascht über das tolle Feedback hier aus dem BMJ. Es gab Schlagworte, die zeigen, dass noch Bewegung drin ist. Ich glaube, das BMJ hat verstanden, dass nachgearbeitet werden muss – und zwar im Sinne der Betreuer und nicht gegen die Betreuer.“

Auch BdB-Geschäftsführer Harald Freter sieht Fortschritte: „Wir haben in dem Gespräch heute herausgehört, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Nicht zuletzt durch diese Petition sind das Bundesjustizministerium und die Länder im Gespräch und wollen sich bewegen.“

Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | Linkedin | BdB-Vergütungskampagne

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.