BdB drängt auf Vorlage eines Gesetzentwurfs
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Der Verbandsvorsitzende Thorsten Becker: „Nächstes Jahr, am 28. September, wählen wir einen neuen Bundestag, mit der Sommerpause 2025 endet faktisch die Legislatur. Bedeutet: Das Zeitfenster für den parlamentarischen Weg zu einem Reformgesetz wird immer knapper. Wir haben keine Zeit zu verlieren!“
Warnung vor dem Kollaps des Systems
Der BdB betont, dass die aktuelle Situation für Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen zunehmend untragbar wird. „Flächendeckend geben Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen aus wirtschaftlichen Gründen ihre Tätigkeit auf oder stehen kurz davor,“ warnt der Verband in seinem Brief. Besonders Betreuungsvereine, die ihre Mitarbeiter*innen tariflich bezahlen, können die Gehälter nicht mehr durch die aktuellen Betreuungsvergütungen refinanzieren und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten.
Dringende Forderung nach einem Gesetzentwurf
Seit Beginn der Legislaturperiode hat der BdB in zahllosen Gesprächen mit Bundes- und Landespolitikern darauf hingewiesen, dass die Evaluation und Anpassung des Vergütungssystems dringend geboten sind. Der Bund hatte sich zudem bereits 2019 selbst zur Reform verpflichtet. Thorsten Becker: „Im Kern geht es uns um eine leistungsgerechte Vergütung und um die radikale Vereinfachung des Systems.“
Der BdB hatte dem BMJ die Ergebnisse seiner eigenen Mitgliederbefragung zur Verfügung gestellt und ein Positionspapier für ein funktionierendes Vergütungssystem formuliert.
Besorgniserregende Entwicklung bei der Nachwuchsgewinnung
Neue Berufsbetreuer*innen zu gewinnen, wird immer schwieriger. Thorsten Becker: „Bundesweit schalten Betreuungsbehörden Anzeigen, bieten sogar Prämien an. Das zeigt, wie verzweifelt die Lage mancherorts ist – und wie wenig die aktuellen Rahmenbedingungen geeignet sind, Menschen für den Beruf zu interessieren. Das bestehende Vergütungssystem funktioniert nicht.“
BdB fordert Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren
Der BdB fordert, dass ein Gesetzentwurf umgehend vorgelegt wird. Auch fordert der Verband die Veröffentlichung der Evaluation, die das Bundesministerium der Justiz vorgenommen hat.
Der Verband erwartet, dass ihm die Gelegenheit zur Stellungnahme und Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren gegeben wird, um die Interessen seiner rund 8.000 Mitglieder zu vertreten.
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nic communication & consulting | Bettina Melzer
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.