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Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) veröffentlicht ad-hoc-Stellungnahme

BdB: Ein Zwischenschritt. Keine finale Lösung

Der Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe zur Reform der Betreuervergütung für die Koalitionsfraktionen beschlossen, die nun ihrerseits einen Gesetzentwurf aus dem Parlament heraus einbringen können. Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt die Formulierungshilfe. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker sagt: „Das Kabinett will offenbar ein positives Signal in die Betreuungslandschaft senden. Das ist positiv, zumal wir Zeit gewinnen für die dringend notwendige Diskussion um eine gute Lösung.“ Gleichzeitig warnt der Verband davor, den Entwurf als endgültige Lösung zu betrachten: „Dieses Gesetz darf nicht das Ende des Reformprozesses sein. Es ist ein Zwischenschritt, der durch eine sorgfältige Analyse der Rechtswirklichkeit und die Einbindung aller relevanten Akteure weiterentwickelt werden muss“, sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB: „Nur so kann gewährleistet werden, dass eine nachhaltige und leistungsgerechte Vergütungsregelung für Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine geschaffen wird.“

Verbesserungen und kritische Punkte

Die Formulierungshilfe bringt für viele Berufsbetreuer*innen Verbesserungen gegenüber dem vorherigen Referentenentwurf, insbesondere in der häufigsten Fallkonstellation „mittellos/andere Wohnform“. Dennoch bleiben zentrale Schwächen bestehen. Da insgesamt nicht mehr Geld ins System kommt, dürfte es aber auch „Verlierer“ geben.

Der Verband hatte eine pauschale Erhöhung der Betreuervergütung um 12,7 Prozent als Übergangslösung gefordert. „Da hätte es keine Verlierer gegeben“, sagt Thorsten Becker: „Es ist inakzeptabel, dass einige Berufsbetreuer*innen weiterhin mit realen Einkommensverlusten rechnen müssen. Hier braucht es dringend Nachbesserungen“, so Becker. Weitere Kritikpunkte, die der BdB bereits zum Referentenentwurf geäußert hatte, bleiben bestehen:
Es fehlt die Dynamisierung der Vergütung, Dolmetscherkosten sollen auch künftig nicht übernommen werden, wichtige Sonderpauschalen fallen weg.

Heimbegriff sorgt für Rechtsunsicherheit 

Die Regelung des Heimbegriffs im Gesetzesentwurf sieht der BdB kritisch. Der unklare Wortlaut wird auch weiterhin zu unnötigen Streitigkeiten und bürokratischem Aufwand führen. „Eine klare und praxistaugliche Definition ist dringend notwendig, um Betreuer*innen wirklich zu entlasten“, betont Becker. Entscheidend muss eine Orientierung am betreuerischen Aufwand sein, der – wenn überhaupt – nur dann reduziert ist und dadurch eine geringere Vergütungspauschale rechtfertigt, wenn ein unmittelbarer und zwingender Zusammenhang aus Wohnraumvermietung sowie Pflege- und Betreuungsleistungen besteht.“

Forderung nach Evaluation 

Der BdB fordert eine systematische Evaluation des Gesetzes bis spätestens Ende 2026. Diese sei notwendig, um die Reform auf Basis von Praxiserfahrungen und empirischen Daten weiterzuentwickeln. „Nur durch eine gründliche Analyse können wir zu einer nachhaltigen, leistungsgerechten und vereinfachten Vergütungsregelung kommen“, so Becker abschließend. Der BdB wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für Nachbesserungen einsetzen und die Interessen der Berufsbetreuer*innen entschlossen vertreten.

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.