Delegiertenversammlung stimmt für Leitantrag von Länderrat und Vorstand

BdB fordert angemessene Vergütung und Dynamisierung der Pauschalen

„Endlich Anerkennung! Jetzt Qualität nachhaltig sichern“ – unter dieser Überschrift fordert der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB) eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung. Die Delegiertenversammlung in Leipzig verabschiedete dazu einen gemeinsamen Leitantrag von Länderrat und Vorstand.

Mit der Reform kommen auf rechtliche Betreuer*innen Änderungen zu, die der Verband im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Klient*innen und der höheren Qualität der Betreuung als solche ausdrücklich begrüßt, wie beispielsweise die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung oder das Kennenlerngespräch zu Beginn einer Betreuung. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Unsere Klient*innen und ihre Selbstbestimmung stehen im Fokus unseres Handelns. Wir haben die Ausrichtung des Betreuungsrechts am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention jahrelang gefordert. All diese Maßnahmen sind gut, weil sie den Klient*innen dienen – und der Qualität.“

Der BdB kritisiert allerdings, dass im Reformgesetz die Mehraufwände, zu denen auch erweiterte Berichtspflichten gehören, weder gesehen noch vergütungstechnisch ausgeglichen werden. Thorsten Becker: „Die Aufwände werden im Rahmen der Evaluation des Vergütungsgesetzes von 2019 mit untersucht, und wir fordern eine deutliche Anpassung der Betreuervergütung.“

Das Vergütungsgesetz von 2019 soll bis Ende 2024 evaluiert werden. „Die Politik wird sehen, dass die Reform weder zeit- noch kostenneutral umgesetzt werden kann“, so Thorsten Becker.

Im Leitantrag wird ferner die Abschaffung des dreigeteilten Vergütungssystems gefordert sowie eine sofortige Dynamisierung der Pauschalen. Thorsten Becker: „Es geht ja nicht nur um den Mehraufwand. Auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten steigen gerade drastisch. Das alles können wir nicht mit unserer derzeitigen Vergütung kompensieren.“

Gemeinsam mit dem Institut für Freie Berufe hat der BdB eine Studie für die Jahre 2022 und 2023 in Auftrag gegeben. Basis ist eine Mitgliederbefragung, die ermittelt, wie sich die Vergütungserhöhung aus 2019 ausgewirkt hat und wie hoch die Mehraufwände im Zuge der Gesetzesänderungen sind. Die Studienergebnisse wird der BdB in die Evaluation einbringen.

Über allem stehe die Qualität, so der BdB-Vorsitzende, der in Leipzig für die Formel warb: „Nur, wenn wir gute Qualität liefern, haben wir auch die Chance auf eine angemessene Vergütung. Nur so können wir überzeugen und unsere Forderungen legitimieren!“

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.