Lebenshilfe-Vorsitzende Ulla Schmidt: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif
Im Zentrum der Jahrestagung am 28. und 29. April steht die Reform der rechtlichen Betreuung, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Unter der Überschrift „Alles neu, alles gut?“ diskutieren Berufsbetreuer*innen aus ganz Deutschland mit Politiker*innen und Fachöffentlichkeit über Fortschritte und Defizite der Reform.
Ulla Schmidt sieht viel Positives in der Reform, da das Reformgesetz Selbstbestimmung und Teilhabe fördere: „Die Reform führt rechtliche Betreuung von der Fürsorge zur Teilhabe; sie ist ein sinnvolles Instrument. Gute Unterstützung stärkt Menschen darin, ihre Fähigkeiten zu entfalten.“ Doch Qualität koste Zeit und die müsse bezahlt werden. Auch diene die Beteiligung der Betreuten an den Berichtspflichten der Transparenz und Vertrauensbildung. „Fallpauschalen müssen angepasst und die Vergütung endlich dynamisiert werden“, so die ehemalige Bundesgesundheitsministerin.
Sachsen Staatsministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) sagte in ihrem Grußwort: „Die Betreuungsrechtsreform wird die Professionalisierung in Ihrem Feld weiter vorantreiben. Selbstverständlich muss das auch mit einer angemessenen Bezahlung einhergehen. Die letzte Tariferhöhung datiert aus dem Jahr 2019.“ Warum die Vergütung nicht auf dem Stand von 2019 stehen bleiben könne, darüber werde zu verhandeln sein.
Benjamin Strasser (FDP), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, betonte in seinem Grußwort: „Die Reform geht mit erheblichem Mehraufwand für Betreuerinnen und Betreuer einher.“ Die Evaluation des Vergütungsrechts von 2019 werde „auch einen möglicherweise feststellbaren reformbedingten Mehraufwand berücksichtigen. Auf der Grundlage des Berichts wird dann zu prüfen sein, ob und inwieweit eine erneute Erhöhung der Fallpauschalen und gegebenenfalls weitere Änderungen der Regelungen zur Vergütung erforderlich sind.“ Sie werde ganz konkret auf Basis des entsprechenden Datenmaterials geklärt werden können
Thorsten Becker resümierte, dass die Reform durch das geplante Zulassungs- und Registrierungsverfahren den Beruf erstmals anerkenne. Ein wichtiger Schritt für die Professionalisierung der rechtlichen Betreuung: „Endlich ist Schluss mit der Idee, dass Betreuung jeder kann“, so Becker. Und weiter: „Mit der Reform fangen wir nun an, einen sicheren Hafen für die rechtliche Betreuung zu bauen. Dies wird den Beruf attraktiver machen und mehr Menschen interessieren. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Vergütungsfrage geklärt wird.“ Ihn stimme jedoch hoffnungsfroh, dass die Frage einer angemessenen Vergütung in der Politik angekommen sei.
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
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