Verband fordert leistungsgerechte Vergütung und bessere Rahmenbedingungen

BdB kritisiert Ausschreibung für Betreuungen in Hamburg

Hamburg sucht händeringend Berufsbetreuer*innen und initiierte eine öffentliche Ausschreibung unter dem Titel „Übernahmegarantie Betreuungsfälle“. Inhalt: Für die garantierte Übernahme von mindestens 20 Fällen sollten Haushaltsmittel in Höhe von maximal 85.000 Euro brutto bereitgestellt werden.

„Das Verfahren ist eine Bankrotterklärung und ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“, kritisiert der Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen (BdB) Thorsten Becker die Ausschreibung und fordert eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie eine leistungsgerechte Vergütung: „Seit Jahren weisen wir auf Unterfinanzierung der rechtlichen Betreuung hin – und auf die mangelhafte Vergütung. Die derzeitigen Rahmenbedingungen bringen Berufsbetreuer*innen an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Existenz und erklären die Personalnot.“

Mit der Ausschreibung einer Garantievereinbarung zu einer wesentlich höheren Pauschale werde seitens der Behörde anerkannt, dass die Vergütung nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) weder die Führung aufwändiger Betreuungen abbildet noch für ein angemessenes Einkommen sorgt. In der Leistungsbeschreibung wird die Höhe der Vergütung mit der Komplexität der Betreuungsfälle begründet. Thorsten Becker: „Die sogenannten ‚besonderen Fallkonstellationen‘ stellen tatsächlich einen Querschnitt der Betreuungen dar. Sie werden tagtäglich von einem Großteil der Betreuer*innen geleistet, ohne dass dies bisher entsprechend im VBVG honoriert wurde.“

Die Ausschreibung wurde nach Ablauf der Bieterfrist ohne Erteilung eines Zuschlages beendet, dennoch hält die Freie und Hansestadt Hamburg an ihrer Auffassung fest, dass eine Ausschreibung grundsätzlich im Einklang mit dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern steht. Der BdB befürchtet, dass das Beispiel Schule macht und anderswo weitere öffentliche Ausschreibungen folgen werden. Thorsten Becker: „Wir warnen dringend davor, den seit Jahren drohenden Mangel an Betreuer*innen und der damit verbundenen Überlastung der Betreuungsbehörden mittels rechtlich zweifelhafter Konstruktionen entgegenzuwirken.“

Dies könne kein Modell für die Zukunft sein, sagt Thorsten Becker: „Unser Appell an den Gesetzgeber lautet: Sorgen Sie für angemessene Rahmenbedingungen, machen Sie den Beruf attraktiver, dann löst sich auch der Fachkräftemangel im System Betreuung!“

Mehr Informationen:

www.berufsbetreuung.de | X: @BdB_Deutschland

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de

Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!

Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.