BdB-Landesgruppe Sachsen warnt vor Kollaps des Systems Betreuung
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BdB-Landessprecher Fred Fiedler schilderte die Lage: „Bei Energie, Mobilität, Sach- und Mietkosten sind die Preise explodiert. Der Mindestlohn ist auf zwölf Euro gestiegen. Unsere Rücklagen sind aufgebraucht. Viele Kolleg*innen flüchten vor drohender Insolvenz in den vorzeitigen Ruhestand, und sie hinterlassen eine Lücke, die nicht zu füllen ist.“
Schon jetzt gäbe es in Sachsen zu wenig Betreuer*innen. Nachwuchs sei unter den aktuellen Bedingungen nur schwer bis unmöglich zu gewinnen. Fred Fiedler: „Aus Sicht gut ausgebildeter junger Menschen ist rechtliche Betreuung ein Beruf mit enormer Arbeitsbelastung, wenig Urlaub, geringer Vergütung und Null Wertschätzung. So funktioniert das nicht.“
Katja Meier machte deutlich, dass das Berufsbild der Betreuerin und der Betreuer attraktiv bleiben müsse. Hierfür stünden nicht zuletzt die Länder in der Verantwortung. Ihr sei bewusst, dass auch die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen, um den Beruf für junge Menschen attraktiver zu machen. Hierzu gehöre eine angemessene Vergütung, die nicht hinter anderen Berufsbildern im Sozial- und Rechtswesen zurückbleiben dürfe. Staatsministerin Katja Meier: „Der Beruf der Betreuerin und des Betreuers erfüllt eine wesentliche gesellschaftliche Funktion. Deshalb verdient er öffentliche Wertschätzung. Hierzu gehört auch eine angemessene und leistungsgerechte Bezahlung.“
Katja Meier wird das Problem im Länderkreis erörtern. Sie zeigte sich optimistisch, dass die Länder offen dafür sind, die Rahmenbedingungen der Vergütung anzupassen.
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.