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Politisches Gespräch: "Ich habe Verständnis für die Forderung nach einem Inflationsausgleich und bin offen, mich dafür einzusetzen"

BdB trifft neuen Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium Dr. Thomas Smollich

„Die Forderung nach einem Inflationsausgleich für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer kann ich nachvollziehen. Ich bin offen, mich dafür einzusetzen“, sagte Dr. Thomas Smollich, Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, im Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen (BdB) Thorsten Becker und BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter sowie mit den Vertreterinnen der Landesgruppe Karin Böke-Aden und Carola Friedrichs-Heise.

Thorsten Becker thematisierte die akute Notlage, in der sich die Betreuungslandschaft aufgrund von gestiegenen Kosten im Energie-, Mobilitäts- und Personalbereich befinde. „Einige Betreuungsvereine mussten schon aufgeben, andere sind kurz davor. Die Inflation trifft Betreuer*innen besonders hart, weil wir anders als andere Selbstständige die Kosten nicht weitergeben können. Die Vergütung hängt vom Gesetzgeber ab und wir haben kaum Möglichkeit, von den Entlastungspaketen zu profitieren. Damit die Betreuerlandschaft überlebt, muss es einen Inflationsausgleich geben“, plädierte er. Thorsten Becker verwies auf die jüngsten Ergebnisse einer repräsentativen Online-Umfrage unter 909 selbständigen Berufsbetreuer*innen, die das Institut für Freie Berufe ermittelt hat. Demnach sind die Kosten für Berufsbetreuer*innen zwischen 2019 und 2022 im Mittel um 19,3 Prozent gestiegen.

Zuletzt war die Betreuervergütung 2019 erhöht worden. Doch seien von den damals zugesagten 17 Prozent im Durchschnitt jedoch lediglich 12,3 Prozent bei rechtlichen Betreuer*innen angekommen. Carola Friedrichs-Heise vom Betreuungsverein Niendorf und Karin Böke-Aden, die als Selbstständige in Emden arbeitet, bestätigten: „Bei uns machte die Erhöhung keine 12,5 Prozent aus.“

Hinzu kämen Mehraufwände wie die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung und Kennenlerngespräche, die mit dem neuen Betreuungsrecht einhergehen. Bis Ende 2024 soll die Betreuervergütung evaluiert werden. Harald Freter plädierte dafür, sich schnellstmöglich Gedanken über das Konzept der Evaluation zu machen: „Der Zeitplan ist aus unserer Sicht sehr eng. Deshalb müssen sich Bund und Länder zügig verständigen und 2023 die Voraussetzungen für die Evaluation schaffen.“ Hier würde der Verband „offene Türen einrennen“, sagte Smollich.

Unabhängig von der Evaluation sei ein Inflationsausgleich jedoch akut notwendig, mahnte Thorsten Becker: „Ansonsten ist das Überleben der Betreuerlandschaft ernsthaft gefährdet.“ Staatssekretär Smollich betonte, dass er am Erhalt einer guten Betreuung interessiert sei und für die Forderungen des Verbandes Verständnis habe. „Es steht fest, dass es eine Inflation gibt, mit der alle zu kämpfen haben. Jeder muss seinen Teil beitragen, doch es gibt natürlich eine Schmerzgrenze“, so Smollich. Man wolle als Länder einheitlich agieren, sei jedoch offen für die Diskussion. „Für mich als neuen Staatssekretär, der sich mit dem wichtigen Thema Betreuung jetzt intensiver zu befassen hat, ist das ein sehr informatives Gespräch. Ich habe einige neue Aspekte kennengelernt“, so Smollich. Beim anstehenden Treffen der Amts-Chef*innen werde auch die Betreuervergütung Thema sein.

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Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
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