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Politisches Gespräch: "Betreuerinnen und Betreuer sorgen für eine gute und möglichst selbstbestimmte Betreuung"

BdB trifft stellvertretenden Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Thomas Strobl

„Berufsbetreuerinnen- und betreuer tragen eine große Verantwortung für die von ihnen betreuten Menschen. Sie sorgen für eine gute und möglichst selbstbestimmte Betreuung – das verlangt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Gewissenhaftigkeit“, sagte Thomas Strobl (CDU), Stv. Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Kommunen von Baden-Württemberg, im Gespräch mit dem Bundesverband der Berufsbetreuer/innen (BdB). Den Verband vertraten der Geschäftsführer Dr. Harald Freter, Andrea Schwin-Haumesser, Mitglied im Bundesvorstand, sowie Gert Schmitt, Direktor des Bundesrates a.D.

© Sven Darmer/DAVIDS

Andrea Schwin-Haumesser: „Uns Berufsbetreuer*innen steht das Wasser bis zum Hals. Die massiven Steigerungen bei Miet-, Energie-, Mobilitäts- und Personalkosten können wir nicht auffangen. Es reicht hinten und vorne nicht. Anders als andere Selbstständige haben wir kein Instrument der Preisgestaltung, können keine Stundensätze erhöhen oder – wie andere Berufsgruppen – streiken. Das wollen wir auch nicht, denn es würde die schwächsten Menschen der Gesellschaft treffen. Das bedeutet aber, dass wir in Sachen Vergütung gänzlich auf den guten Willen des Gesetzgebers angewiesen sind.“

2019 wurde die Betreuervergütung erhöht – nach mehr als 14 Jahren ohne Anpassung. Andrea Schwin-Haumesser betonte, dass von zugesagten 17 Prozent Erhöhung im Durchschnitt nur 12,3 Prozent angekommen seien. Und weiter: „Die Reform des Betreuungsrechts, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist ein Meilenstein. Sie stellt die Selbstbestimmung der Klient*innen in den Mittelpunkt und erkennt rechtliche Betreuung erstmalig als Beruf an – dafür haben wir uns lange eingesetzt. Aber mit der Reform gehen auch Mehraufwände einher, deren Vergütung noch nicht geklärt ist. Zusammen mit der Inflation könnte es dazu führen, dass diese wichtige Reform auf Sand gebaut ist. Schon jetzt müssen Betreuungsvereine aufgeben“, warnte Schwin-Haumesser. Harald Freter betonte: „Wir bitten die Länder, dem Bund ein Signal zu geben, dass sie einen sofortigen Inflationsausgleich unterstützen würden. Erst dann wird der Bund entsprechend initiativ werden“.

Harald Freter und Andrea Schwin-Haumesser wiesen darauf hin, dass zudem eine generelle Anpassung der Vergütungsstruktur notwendig sei. „Bis Ende 2024 haben Bund und Länder Zeit, die Mehraufwände zu evaluieren, die mit der Reform einhergehen. Wir appellieren an Bund und Länder, dafür zeitnah ein Konzept zu entwickeln. Darüber hinaus sollte sich der Bund schon im Laufe des Jahres 2024 Gedanken darüber machen, wie eine Gesetzesinitiative bis zum Ende der Legislaturperiode umzusetzen ist.“

Im Herbst 2023 werde das Institut für freie Berufe im Auftrag des BdB in einer Mitgliederbefragung die tatsächlichen Mehraufwände für Betreuer*innen ermitteln. „Den Justizministerien der Länder und des Bundes können wir also bereits Anfang 2024 belastbare Zahlen vorlegen“, so Harald Freter.

Mehr Informationen:

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.