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Bundesrat entscheidet am 15. Dezember über Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung

„Bewahren Sie rechtliche Betreuung vor dem Untergang! Stimmen Sie dem Inflationsausgleich zu!“

Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) appelliert in einem Brandbrief an Deutschlands Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, am 15. Dezember im Bundesrat dem Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zuzustimmen. Vorgesehen ist eine Ausgleichszahlung in Höhe von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat für berufliche Betreuer*innen sowie Betreuungsvereine. Der Bundestag hat dem Inflationsausgleich am 17. November zugestimmt.

Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Wir haben zwar etliche Kritikpunkte am Gesetzentwurf, doch fordern wir die Mitglieder des Bundesrats dringend auf zuzustimmen. Ohne einen Minimalausgleich für die massiv gestiegenen Kosten wird es zum Massensterben von Betreuungsvereinen und -büros kommen. Wenn dann die Kommunen die rechtliche Betreuung übernehmen müssen, wird es richtig teuer.“

Der Verband plädiert außerdem dafür, auf eine Deckelung im Blick auf die Zahl der Klient*innen zu verzichten. Thorsten Becker: „Dies würde die Leistungsträger im System treffen: gut organisierte und gemanagte Betreuungsbüros sowie Betreuungsvereine, die unter anderem Ehrenamtliche beraten und unterstützen.“

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat empfohlen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. „Das ist eine Katastrophe“, sagt Thorsten Becker: „Das System Betreuung ist ohnehin seit Jahrzehnten unterfinanziert. Die Kostenexplosion der vergangenen Jahre bricht uns nun das Genick. Weder selbstständige Berufsbetreuer*innen noch Betreuungsvereine können ihre Arbeit kostendeckend refinanzieren – schon gar nicht leistungsgerecht.“

Eine Mitgliederbefragung des BdB hat belegt, dass sich Kosten für rechtliche Betreuer*innen von 2019 bis 2022 um 19,3 Prozent erhöht haben. Um dies zu kompensieren, wäre eine Ausgleichszahlung von 25,89 Euro pro Betreuung und Monat nötig.

Thorsten Becker: „Wir können Kosten nicht weitergeben und sind zu 100 Prozent vom Gesetzgeber abhängig. Der erkennbare Mangel an Wertschätzung für unsere Arbeit schmerzt. Die Reform des Betreuungsrechts mit ihren vielen guten Ansätzen für die Selbstbestimmung der Klient*innen wäre gescheitert. Mein dringender Appell: Stimmen Sie dem Gesetz zu! Machen Sie den Weg frei für den Inflationsausgleich. Es dient letztlich den Schwächsten in unserer Gesellschaft.“

Mehr Informationen:

www.berufsbetreuung.de | X: @BdB_Deutschland |  BdB-Vergütungskampagne

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.