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Berufsbetreuer erhalten 7,50 Euro pro Betreuung und Monat

Bundesrat macht Weg frei für Inflationsausgleich

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Regelung einer Inflationsausgleichs-Sonderzahlung gebilligt. Diese Entscheidung bedeutet ab 1. Januar 2024 eine Zahlung von 7,50 Euro pro Betreuung und Monat – befristet auf 24 Monate.
  • Die Abstimmung im Bundesrat.

BdB begrüßt die Entscheidung als wichtiges Signal
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Der BdB-Vorsitzende Thorsten Becker: „Es ist ein wichtiges Signal für unsere Branche und hilft uns kurzfristig, die Kostenexplosion der vergangenen Jahre etwas abzufedern.“

Brandbrief zeigt Wirkung: Bundesrat reagiert auf drängende Situation
Die heutige Entscheidung des Bundesrates folgt einem dringenden Appell des BdB. Ein in der vergangenen Woche versandter Brandbrief an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten verdeutlichte die prekäre finanzielle Lage von Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereinen: „Offenbar hat diese direkte Ansprache Wirkung gezeigt und nun die heutige Entscheidung der Länder unterstützt“, sagt Thorsten Becker.

Kritik am Ausgleichsbetrag: BdB plädiert für höhere finanzielle Unterstützung
Trotz der positiven Entwicklung äußert sich der BdB kritisch zur Höhe des gewährten Ausgleichsbetrags. Thorsten Becker: „Um das System kurzfristig zu stabilisieren, wäre ein Inflationsausgleich in Höhe von 25,89 Euro pro Betreuung und Monat nötig gewesen. 7,50 Euro sind tatsächlich ein Tröpfchen auf den kochend heißen Stein.“ Eine Mitgliederbefragung des BdB hatte belegt, dass sich die Kosten für rechtliche Betreuer*innen von 2019 bis 2022 um 19,3 Prozent erhöht haben.

Dringender Reformbedarf: Evaluation der Betreuervergütung steht an
Der BdB unterstreicht die Dringlichkeit einer umfassenden Evaluation der Betreuervergütung. „Seit Jahren weisen wir darauf hin, dass die rechtliche Betreuung erheblich unterfinanziert ist“, sagt Thorsten Becker: „Das Vergütungssystem muss nachhaltig reformiert werden, um eine leistungsgerechte Vergütung langfristig sicherzustellen. Dazu muss die Evaluation das nötige Datenmaterial erheben und Antworten auf die Fragen liefern, was kam 2019 von den versprochenen 17 Prozent tatsächlich an und wie hoch sind die Mehraufwände seit Inkrafttreten der Reform am 1. Januar dieses Jahres.“

Mehr Informationen:

www.berufsbetreuung.de | X: @BdB_Deutschland |  BdB-Vergütungskampagne

Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 34 66 19 41 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.