Bundesrat stimmt Betreuer-Registrierungsverordnung zu
- Beruf Betreuung
- Betreuungsreform
Der BdB hat jedoch zahlreiche Kritikpunkte an der Verordnung. Thorsten Becker: „Die Bundesländer haben quasi durch die Hintertür Änderungen durchgesetzt, die den Qualitätsansprüchen an die Fachlichkeit künftiger Berufsbetreuer*innen zuwiderlaufen. Die Reform wird verwässert.“
Besonders kritisch sieht der Verband die sogenannte Generalöffnungsklausel, die nun in der Verordnung verankert ist. Danach können Betreuungsbehörden Kandidat*innen registrieren, die sie für geeignet halten. Es müssen zwar Teilbereiche der Sachkenntnisse nachgewiesen werden, und es muss eine mehrjährige für die Führung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung oder eine mehrjährige Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer vorhanden sein. „Doch lässt dies viel Interpretationsspielraum und kann dazu führen, dass einzelne Behörden sehr großzügig von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir hatten gehofft, dass die Klausel noch abgewendet werden kann, da sie aus unserer Sicht das Registrierungs- und Zulassungsverfahren aufweicht. Dies steht im eklatanten Widerspruch zum Ziel der Reform: die Qualität der rechtlichen Betreuung zu stärken“, bilanziert Thorsten Becker.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Vollprivilegierung für Jurist*innen, Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen. Thorsten Becker fordert: „Es muss sichergestellt sein, dass die Kernkompetenzen für die rechtliche Betreuung nachgewiesen werden – unabhängig von der Ausbildung des Kandidaten oder der Kandidatin.“ Der Verband plädiert nach wie vor für ein Hochschulstudium, das perspektivisch zum Beruf führen soll. Thorsten Becker: „Betreuung kann nicht jede*r. Der Beruf ist komplex und rechtfertigt daher eine akademische Ausbildung.“
Thorsten Beckers Fazit: „Die Länder haben erkennbar vor allem die Kosten im Blick. Die Qualität der rechtlichen Betreuung ist offensichtlich sekundär.“
Hintergrund: Das reformierte Betreuungsrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet und definiert Betreuung als Prozess, der Menschen darin unterstützt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen.
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.