Bundesrat stimmt Gesetz zu Betreuervergütung zu
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Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen (BdB) begrüßt das Gesetz als dringend erforderliche Zwischenlösung, macht aber zugleich deutlich: Eine umfassende Reform bleibt weiterhin notwendig. Dies hat der BdB in zahlreichen Gesprächen mit Justizminister*innen und in Schreiben an die Ministerpräsident*innen betont.
Von der Krise zur Zwischenlösung
Nach dem Bruch der Ampelkoalition Anfang November 2024 drohte das gesamte Reformvorhaben zur Betreuervergütung zu scheitern. Der BdB hatte unmittelbar darauf eine Übergangslösung gefordert und den politischen Druck erhöht. „Dieses Gesetz ist nicht perfekt, aber es ist besser als der ursprüngliche Referentenentwurf und vor allem besser als ein ersatzloser Wegfall des Inflationsausgleichs“, bilanziert Thorsten Becker, Vorsitzender des BdB.
Evaluierungsklausel als zentrale Errungenschaft
Besonders wichtig war dem BdB, dass eine verbindliche Evaluation im Gesetz verankert werden konnte: „Die Evaluierungsklausel ist ein Erfolg, für den wir uns als Verband mit Nachdruck eingesetzt haben. Bis spätestens Ende 2027 muss überprüft werden, welcher Finanzierungsbedarf tatsächlich besteht. Unsere eigenen Untersuchungen haben belegt, dass das System nicht tragfähig ist“, betont Becker. Ohne diese Überprüfung drohe eine weitere Benachteiligung der Berufsbetreuer*innen und eine Verschärfung der bestehenden Probleme im Betreuungswesen. Dazu zählt auch das Gewinnen von qualifizierten Nachwuchskräften.
BdB bleibt am politischen Ball
Mit der heutigen Entscheidung ist das Thema für den BdB nicht abgeschlossen. „Wir fordern eine nachhaltige Reform für eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung der rechtlichen Betreuung“, sagt Thorsten Becker. Und weiter: „Wir haben die Parteivorsitzenden und Generalsekretäre sowie die Hauptverhandler*innen über Rechts- und Innenpolitik mit einem Vorschlag zum Koalitionsvertrag angeschrieben, der auf Äußerungen aus dem Bundestag und dem Rechtsausschuss basiert. Wir erwarten, dass die Reform der Vergütung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wird.“
Der BdB-Vorsitzende kündigt an: „Sobald sich der neue Bundestag mit seinen Ausschüssen konstituiert hat, werden wir an die Berichterstatter*innen der Fraktionen herantreten, ebenso an die neue Spitze des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) – wir werden ihnen unsere inhaltlichen Vorschläge für eine leistungs- und verantwortungsgerechte Gestaltung der Betreuervergütung unterbreiten. Auch werden wir ein Konzept für die Evaluation vorlegen, die bis Ende 2027 erfolgen soll.“
Der BdB wird den Evaluierungsprozess eng begleiten und sich weiterhin für eine langfristige, praxistaugliche Lösung einsetzen. Der Verband fordert außerdem eine Dynamisierung der Vergütung, die Übernahme von Dolmetscherkosten und die Einrichtung einer Berufskammer.
Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.