Pressemitteilung
Bundestagsdebatte zu Reform des Betreuungsrechts Fortschritt für Betreute: Selbstbestimmungsrecht wird gestärkt | Zustimmung überwiegt, Kritik an Ehegattenvertretung
Hamburg/Berlin, 7. Dezember 2020 – Der Bundestag hat sich am 26. November mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts beschäftigt. Für die Debatte war eine halbe Stunde eingeplant. Rita Hagl-Kehl, parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, stellte den Gesetzentwurf vor, der die Betroffenen noch stärker ins Zentrum rücke: „Die Behindertenrechtskonvention der UN und unser Grundgesetz lassen keinen Zweifel: „Der wichtigste Orientierungspunkt des Betreuungsrechts muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein.“