Bundesverband der Berufsbetreuer*innen warnt vor finanziellen Folgen
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Appell an Städte und Gemeinden
In Schreiben an die Präsidenten des Deutschen Städtetags und des Deutschen Landkreistages appelliert der BdB, sich auf politischer Ebene für ein neues Vergütungssystem stark zu machen. Thorsten Becker: „Eine leistungsgerechte Vergütung für Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen ist ganz und gar in Ihrem Interesse.“
Zurzeit wird auf Bundesebene ein Vorschlag für eine neue Vergütungsregelung erarbeitet. Ein reformiertes Vergütungssystem könnte Anfang des Jahres 2026 in Kraft treten. Doch wurde bisher noch kein Gesetzentwurf vorgelegt. Thorsten Becker: „2025 endet die Legislatur, ein neuer Bundestag wird gewählt. Das Zeitfenster für die Reform schließt sich. Das müssen Städte und Kommunen ernst nehmen. Machen Sie Druck!“
Eine neue Regelung müsse auch Vorgaben für eine regelmäßige Anpassung machen, fordert der BdB: „Damit künftige Preissteigerungen nicht erneut zu einer Unterfinanzierung des Systems Betreuung führen“, sagt Thorsten Becker.
Unzureichende Finanzierung
Der BdB weist darauf hin, dass die Vergütung für selbstständige Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine seit Jahren nicht ausreicht, um die Kosten der Betreuungstätigkeit und die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken. Trotz eines vorübergehenden Inflationsausgleichs, der auf die Jahre 2024 und 2025 befristet ist, kämpfen viele Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine mit finanziellen Schwierigkeiten. Thorsten Becker: „In mehr als 20 Jahren gab es gerade mal eine Vergütungserhöhung – im Jahr 2019. Leistungsgerecht ist die Vergütung nach wie vor nicht. Das hat Folgen: Etliche Vereine und Betreuerbüros mussten bereits ihre Tätigkeit einstellen oder die Anzahl der betreuten Menschen reduzieren.“
Viele berufliche Betreuer*innen wandern zudem in andere, besser bezahlte Tätigkeiten ab: „Nachwuchskräfte können wir aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen kaum noch gewinnen. Unser eigentlich schöner Beruf ist für junge Leute nicht attraktiv. Dem gegenüber steht, dass in den kommenden Jahre etwa 30 Prozent der Berufsbetreuer*innen in Rente gehen werden. Da wird bald eine riesige Lücke klaffen“, warnt Thorsten Becker.
Berufsbetreuer*innen dringend gesucht
Immer weniger Berufsbetreuer*innen stehen zur Verfügung, während der Bedarf an rechtlicher Betreuung aufgrund der demografischen Entwicklung stetig steigt. Thorsten Becker: „Wenn jedoch geeignete Betreuer*innen fehlen, müssen die örtlichen Betreuungsbehörden einspringen und gemäß § 1818 Abs. 4 BGB selbst die Betreuungen übernehmen – eine Aufgabe, die deutlich höhere Kosten verursachen und die kommunalen Haushalte schwer belasten wird. Das kann unmöglich im Interesse der Städte und Kommunen sein.“
Unabhängige Interessenvertretung in Gefahr
1992 löste das Betreuungsrecht das alte Vormundschaftsgesetz ab. Ziel des Gesetzgebers war es damals, dass Betreuungen vorrangig von unabhängigen Einzelpersonen geführt werden, um eine unabhängige Interessenvertretung zu gewährleisten. Dieses Ziel könnte nicht mehr erreicht werden, wenn aufgrund der nicht ausreichenden Finanzierung Betreuungen in Zukunft in größerem Ausmaß den Betreuungsbehörden übertragen werden müssten.
Mehr Informationen: www.berufsbetreuung.de | BdB-Vergütungskampagne| LinkedIn
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.