Der Fall Britney Spears wäre in Deutschland nicht möglich
Der Fall Britney Spears sorgt in Deutschland für viele Schlagzeilen – und Verunsicherung. Welche Kompetenzen hat der von einem US-Gericht bestellte Vater eigentlich? Warum hat die Künstlerin keinen Zugriff auf ihr Vermögen? Wieso verfügt der Vater offenbar sogar über so persönliche Entscheidungen wie Heirats- und Kinderwunsch? Kann das in Deutschland auch so geschehen?
„Nein“, sagt Hennes Göers, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen, „die Entmündigung wurde in Deutschland bereits 1992 abgeschafft und die Vormundschaft durch ein System ersetzt, das der unterstützungsbedürftigen Person und ihren Wünschen verpflichtet ist.“
Erwachsene, die eine rechtliche Betreuung in Anspruch nehmen, bleiben grundsätzlich rechts- und handlungsfähig. Sie entscheiden selbst, wo sie wohnen oder arbeiten, bei welcher Bank sie ein Konto eröffnen oder welche medizinische Behandlung sie wählen.
Hennes Göers: „Unsere Aufgabe als rechtliche Betreuer*innen ist es, die Klient*innen darin zu unterstützen, ihre Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt zu regeln. Wir handeln nicht stellvertretend über den Kopf der Menschen hinweg, sondern wir unterstützen die Klient*innen dabei, ihren Willen zu bilden und setzen ihre Entscheidungen um.“
Höchstpersönliche Entscheidungen wie Eheschließung oder Schwangerschaft können in Deutschland in keinem Fall auf eine andere Person übertragen werden. „Schon gar nicht im Rahmen einer rechtlichen Betreuung“, betont Hennes Göers.
Mit der Reform des Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, werde das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen weiter gestärkt, so Hennes Göers weiter: „Das Gesetz wurde am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet, was die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen in den absoluten Mittelpunkt der rechtlichen Betreuung rückt.“ Die Stellvertretung werde noch weiter in den Hintergrund geschoben.
„Einen Fall Britney Spears kann es somit in Deutschland noch weniger geben als zuvor“, so Hennes Göers abschließend.
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 279 879 50 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!
Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.000 Mitglieder die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.
www.berufsbetreuung.de