„Die Betreuervergütung muss angemessen sein"
- Landesgruppen
- Bremen
„Mir ist bewusst, dass eine positive Änderung erwartet wird“, sagte Claudia Schilling, die im Rahmen ihres beruflichen Werdegangs unter anderem als Richterin am Amtsgericht tätig war und somit gut informiert in das Gespräch ging. An dem Treffen nahmen BdB-Landessprecher Christian Morgner und Landesvorstandsmitglied Sven Awiszus teil.
Hintergrund: Die Reform stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen, wofür sich der BdB jahrelang stark gemacht hat. Jedoch ist das reformierte Betreuungsrecht mit erheblichen Mehraufwänden für Berufsbetreuer*innen verknüpft. „Der Staat kann nicht erwarten, dass wir diese Aufwände in unbezahlter Mehrarbeit erbringen“, gab Christian Morgner zu Bedenken.
Die Reform 2023 und weitere Fragen der Zusammenarbeit zum Thema Betreuungsrecht standen im Mittelpunkt des Treffens. Justizsenatorin Schilling hatte ein offenes Ohr für die Anliegen der Landesgruppe Bremen.
Die Senatorin plant auf Landesebene in Bremen eine Veranstaltung zu praktischen Fragen des Betreuungsrechts. In die Vorbereitung und Durchführung will sie die BdB-Landesgruppe Bremen einbinden. Die Gesprächspartner*innen verabredeten einen regelmäßigen Austausch.
Pressekontakt:
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Tel.: 030 – 279 879 50 | mobil: 0163 – 575 1343 | bm@niccc.de | www.niccc.de
Angebot an Journalist*innen: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer oder eine Berufsbetreuerin in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klient*innen, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie eine Expertin oder einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen? Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!
Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.