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Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling sieht Handlungsbedarf

„Die Betreuervergütung muss angemessen sein"

Die Betreuervergütung muss angemessen sein, dies muss beständig im Blick behalten werden – insbesondere vor dem Hintergrund des Reformgesetzes, das im Januar 2023 in Kraft tritt. Dieses Fazit zog die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen Dr. Claudia Schilling (SPD) im Gespräch mit Vertretern des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB).

Christian Morgner (BdB), Bremens Landesjustizsenatorin Dr. Claudia Schilling (SPD) und Swen Awiszius (BdB)

 „Mir ist bewusst, dass eine positive Änderung erwartet wird“, sagte Claudia Schilling, die im Rahmen ihres beruflichen Werdegangs unter anderem als Richterin am Amtsgericht tätig war und somit gut informiert in das Gespräch ging. An dem Treffen nahmen BdB-Landessprecher Christian Morgner und Landesvorstandsmitglied Sven Awiszus teil.

Hintergrund: Die Reform stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Klient*innen, wofür sich der BdB jahrelang stark gemacht hat. Jedoch ist das reformierte Betreuungsrecht mit erheblichen Mehraufwänden für Berufsbetreuer*innen verknüpft. „Der Staat kann nicht erwarten, dass wir diese Aufwände in unbezahlter Mehrarbeit erbringen“, gab Christian Morgner zu Bedenken.

Die Reform 2023 und weitere Fragen der Zusammenarbeit zum Thema Betreuungsrecht standen im Mittelpunkt des Treffens. Justizsenatorin Schilling hatte ein offenes Ohr für die Anliegen der Landesgruppe Bremen.

Die Senatorin plant auf Landesebene in Bremen eine Veranstaltung zu praktischen Fragen des Betreuungsrechts. In die Vorbereitung und Durchführung will sie die BdB-Landesgruppe Bremen einbinden. Die Gesprächspartner*innen verabredeten einen regelmäßigen Austausch.

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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.500 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
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