Bayerns Landesgruppenvorstand im Gespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz

Dringender Handlungsbedarf bei Erhöhung der Betreuervergütung wird anerkannt

„Wir erkennen den dringenden Handlungsbedarf an, die Vergütung von Berufsbetreuer*innen angemessen zu erhöhen. Die Studien des BdB sind bekannt." Mit diesen Worten unterstrich Dr. Katrin Herresthal, Referatsleiterin vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, beim Zusammenkommen mit den Vertreter*innen des BdB-Landesgruppenvorstands Bayern die Dringlichkeit einer Reform.

An dem Gespräch zur Vergütungsreform nahmen teil: Ulrike Bachmann (von links), Jochen Grimm, Dr. Katrin Herresthal, Dr. Lukas Firsching, Marco Blam und Coralie Amon- Pirgali.

Im gleichen Zuge verwies sie auf die finanziellen Belastungen des Justizhaushalts, die mit einer Erhöhung der Betreuervergütung einhergehen: „Eine Anhebung der Vergütung allein wird den Mangel an Betreuern nicht beheben. Es muss darüber hinaus in den Blick genommen werden, wie die Situation für die Betreuungspraxis verbessert werden kann, ohne das Selbstbestimmungsrecht und den Schutz der Betreuten aus dem Blick zu verlieren."

Neben Katrin Herresthal nahm Dr. Lukas Firsching vom Ministerium an dem Treffen in München teil. Den Bundesverband der Berufsbetreuer*innen vertraten Jochen Grimm, Ulrike Bachmann, Coralie Amon-Pirgali sowie Marco Blam. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Reform der Betreuervergütung, die bis Ende 2024 vom Bundesministerium der Justiz evaluiert wird.

Leistungsgerechte Vergütung gegen Fachkräftemangel

Um die Qualität der Betreuung langfristig zu sichern und den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine angemessene Vergütung unerlässlich. Fachkräfte sollen auf diese Weise nicht nur gehalten werden. Vor allem junge Menschen gilt es für diesen Beruf zu begeistern und zu gewinnen.

Ein unumgänglicher Schritt also, um den Beruf langfristig attraktiver zu machen und damit auch eine mögliche Belastung der Kommunen zu umgehen: „Auch in Bayern besteht ein Mangel an Betreuern. Das große Engagement von Betreuungsstellen bei der Neugewinnung ist daher vorbildlich“, betonte Herresthal im Hinblick auf die derzeitige Situation in Bayern.

Kein unbezahlter Mehraufwand

Gesprochen wurde in diesem Kontext auch über den Mehraufwand, der mit der Reform einhergeht. Diesen befürwortete der BdB grundsätzlich – nicht zuletzt, weil er der Qualität diene. Unbezahlt bleiben dürfe dieser jedoch nicht, so der Verband. Der BdB fordert, dass der durch die Reform tatsächlich entstandene Mehraufwand im Rahmen der Evaluation ermittelt werden und Eingang in die Vergütungsanpassung finden müsse.

Auf der Suche nach Lösungen stehe das bayerische Ministerium in besonders engem Kontakt mit dem Bundesministerium der Justiz, betonte Herresthal. Gemeinsames Ziel sei vor dem Hintergrund der Evaluationsergebnisse eine dem Einsatz der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer und der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Tätigkeit angemessene Vergütung.

Zudem hoben beide Seiten hervor, wie wichtig eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen BdB und Justizministerium auch in Zukunft sei.

Mehr Informationen:

www.berufsbetreuung.de | X: @BdB_Deutschland |  BdB-Vergütungskampagne

Pressekontakt:
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Über den BdB:
Der Bundesverband der Berufsbetreuer*innen e.V. (BdB) ist mit rund 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde. Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UNBehindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt.